HerrBau
18.12.2015 at 13:12 Uhr |
![]() Hallo, |
C.Zeh
18.12.2015 at 13:52 Uhr |
![]() Das Leistungsbild "Ausführungsplanung" ist ja sehr deutlich und detailiert beschrieben. Auch ich erlebe immer wieder, daß überhaupt keine Detailplanungen mehr auf der Baustelle vorliegen und das "richtige" Bauen mehr oder weniger dem Generalunternehmer überlassen wird. |
HerrBau
22.12.2015 at 15:02 Uhr |
![]() Vielen Dank für die Info, |
bento
22.12.2015 at 22:32 Uhr |
![]() quote: Die Antwort ist......kommt auf den Vertrag an. Nehmen wir mal den einfachsten Fall, der so gut wie nie in der Praxis auftritt. Ein in Bausachen erfahrener Bauherr (z.B. Investor, Bauträger, öffentliche Hand) weiß genau, was er will und beschreibt sämtliche zu erbringende Leistungen ausführlichst und regelt im Vertrag dabei natürlich auch die Honorierung. Dann schuldet der Planer die vertraglich vereinbarten Leistungen. Dann gibt es die Verträge, die sich nicht speziell auf die Baumaßnahme beziehen, aber die in der HOAI beschriebenen Leistungsphasen einschließlich sämtlicher Grundleistungen zum Vertragsgegenstand machen. Da sind dann natürlich alle Grundleistungen geschuldet. Weiter gibt es die Verträge, die sich auf der Leistungsseite lediglich auf die Leistungsphasen der HOAI beziehen. Sollte die letzte LP - wie auch immer - mängelfrei erbracht worden sein, gilt die werkvertragliche Leistung als erbracht und das volle Honorar wird für die Leistungsphasen fällig. (Frei nach dem Motto: Ein Haus kann nicht ohne die Grundlagenermittlung geplant und errichtet werden, und wenn das Haus mängelfrei steht, dann muss wohl auch die LP 1 erbracht worden sein.) Zum Schluss gibt es noch die mündlichen Verträge. Was dort vereinbart wurde, wissen nur die Beteiligten, wobei das Verständnis darüber bei den Parteien im Streitfall gravierend unterschiedlich sein wird. Eines gilt immer: Die HOAI an sich legt keine werkvertragliche Leistung fest sondern nur die Vergütung für bestimmte Leistungen. Erst wenn im Vertrag als Leistungsgegenstand auf die in der HOAI beschriebenen Leistungen Bezug genommen wird, ensteht eine derartige Leistungspflicht für den Planer. Private Bauherren haben sehr häufig den Nachteil, dass sie weder in baulichen Belangen noch in Vertragsangelegenheiten fit sind und daher bereits den ersten wichtigen Meilenstein beim Bauen, den Planervertrag, als unwichtig einschätzen. ("Früher haben wir das auch per Handschlag gemacht" ) Viele Grüße bento [Edited by bento on 22.12.2015 at 22:34 Uhr] |
HerrBau
23.12.2015 at 00:01 Uhr |
![]() Vielen Dank für die Antwort. |
fdoell
23.12.2015 at 10:17 Uhr |
![]() Guten Tag HerrBau, |
kleinsteff
23.12.2015 at 11:33 Uhr |
![]() Ich interpretiere das Anliegen des Fragestellers folgendermaßen: |
HerrBau
23.12.2015 at 15:15 Uhr |
![]() Hallo nochmal, |
bento
23.12.2015 at 22:12 Uhr |
![]() quote: Ich dachte, ich hätte die Fälle so beschrieben, dass du es selbst zuordnen kannst. Das Nachfolgende sollte wohl in deinem Fall zutreffen: quote: Oder auf Hochdeutsch: Der Planer muss die Ausführungsplanung erbringen. Wie er das macht ist sein Bier. Wichtig ist, dass das Objekt danach mängelfrei gebaut werden kann. |
HerrBau
05.01.2016 at 10:02 Uhr |
![]() Hallo nochmal und ein frohes Neues an alle Interessierten. |
kleinsteff
05.01.2016 at 12:19 Uhr |
![]() Wenn der Planer es auch ohne Zeichnungen fertig bringt, den ausführenden Firmen (Erdbauer, Maurer, Installateure, Elektriker, Zimmerer, Trockenbauer, Fliesenleger, Schreiner, Fensterbauer, uvm) die maßgeblichen Details so zu erläutern, dass die das so umsetzen, wie es DER BAUHERR (also ihr!) will und das dann auch noch vollumfänglich den Anerkannten Regeln der Technik entspricht, dann braucht er m.E. keine Zeichnungen liefern. Dann ist ein Teil der Ausführungsplanung auch, wenn er mit Baustellenbleistift an die Ziegelwand oder auf ein Zementsackinneres z.B. das benötigte und noch nicht besprochene Detail für den Zimmerer zeichnet. |
HerrBau
05.01.2016 at 12:41 Uhr |
![]() Hallo Kleinsteff, |
C.Zeh
05.01.2016 at 12:42 Uhr |
![]() Und im Idealfall verschwindet die Baustellenbleistiftkritzelei des Architekten dann unter dem Spachtel oder der Tapete.... |
kleinsteff
05.01.2016 at 13:34 Uhr |
![]() quote: +1 und zwar pronto^2 "Der Bau wird's schon richten" als Motto. Was für ein Pfuscher. |
HerrBau
05.01.2016 at 14:51 Uhr |
![]() Das würde ich gerne tun, allerdings zahlt das keine Versicherung. Und wenn es dann vor einen Anwalt geht und wir auch nur mit einem Vergleich aus der Sache rauskommen, befürchte ich, dass die Kosten dafür den erstrittenen Wert übersteigen. Von daher möchte ich mir da schon recht sicher sein, dass "wir gewinnen" und "er verliert". |
C.Zeh
05.01.2016 at 15:51 Uhr |
![]() Lieber HerrBau, eine Erstberatung beim Anwalt kostet in etwa 300 €+/-. Verglichen mit den Ihnen bereits entstandenen Kosten für die immense Bauzeitverzögerung, Kreditzinsen, Mietkosten etc pp. und mit der Bausumme, d.h. der von Ihnen geplanten Investition Grundstück+Haus obendrauf sind das nicht nur die berühmten Peanuts, sondern auch für Sie wertvolle rechtliche Hinweise, die wir Ihnen in diesem Forum nicht geben werden und auch nicht geben können, ganz einfach, weil sich der Sachverhalt nicht vollumfänglich darstellen läßt, solange Sie nur aus dem Vertrag zitieren. |
Amanda
05.01.2016 at 18:10 Uhr |
![]() 300 Euro ist die Höchstgrenze für eine Erstberatung. Erstberatung beim Anwalt kostet zwischen 10 bis maximal 190 Euro. Dazu kommen noch Mehrwertsteuer und Portokosten. Insgesamt ist man dann bei 249 Euro. Bei dem Hickhack den du hast, wäre mir es das Geld aber allemal wert. |
kleinsteff
05.01.2016 at 19:53 Uhr |
![]() Er "droht"? Er droht damit, für schlechte Leistung NOCH mehr Geld zu verlangen als gäbe es für Schlechtleistung und Dreistigkeit einen Vergütungsanspruch. |
HerrBau
06.01.2016 at 10:50 Uhr |
![]() @kleinsteff |
kleinsteff
06.01.2016 at 11:32 Uhr |
![]() Ok, man nähert sich langsam der Realität. |
C.Zeh
06.01.2016 at 15:28 Uhr |
![]() Den Auftrag an den regionalen Schlüsselfertigbauer würde ich mit der Kontrolle der Leistung durch einen Sachverständigen koppeln. Und dann kick alle Leistungsphasen, die Du nicht mehr brauchst. |
kleinsteff
06.01.2016 at 16:04 Uhr |
![]() quote: Das ist dann die "deluxe-Lösung", die schätzungsweise nur 2-3 % Mehrkosten verursacht, aber dafür 100% mehr Sicherheit bietet. Wenn du dir einen Schlüsselfertigbauer suchst, lass ihn im Angebot die Planungsleistung separat ausweisen. So kannst du sie dann, wie Frau Zeh schreibt, am besten kostenmindernd kicken. |
HerrBau
06.01.2016 at 17:21 Uhr |
![]() @ kleinsteff |
kleinsteff
06.01.2016 at 20:14 Uhr |
![]() Klingt doch gut. |
C.Zeh
07.01.2016 at 10:37 Uhr |
![]() Den Tag,an dem der Planer das zuviel erhaltene Geld freiwillig zurückzahlen wird, den erlebe ich nicht mehr. Oder andersrum, bitte geben Sie Bescheid, falls das reell tatsächlich geschieht mach ich eine Flasche Sekt auf, weil es nur ein einziges Mal im Leben ist! Bei einer Überzahlung würde ich den Vertrag möglicherweise gar nicht auflösen, sondern den Planer in der Haftung und im Auftrag lassen. Dem würde ich einen externen Baubetreuer vor die Nase setzen, der ihn penibel mit überwacht. Schon allein deshalb, um einen Zeugen zu haben, wenn es denn doch wegen Rückforderungen vor den Kadi geht. |
kleinsteff
07.01.2016 at 11:16 Uhr |
![]() Hier überwiegt wohl defintiv die Erfahrung von Frau Zeh in diesem Bereich entgegen meinem Wunchtraum ;-) |
C.Zeh
07.01.2016 at 11:34 Uhr |
![]() Wovon träumen Sie denn ? |
kleinsteff
27.01.2016 at 07:09 Uhr |
![]() Darf man fragen, was draus geworden ist? |
HerrBau
29.01.2016 at 14:35 Uhr |
![]() Ja darf man. |