fdoell
19.08.2016 at 09:50 Uhr
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Re: Stundensätze für gutachterliche Tätigkeit
Solch eine Aufgabe sollte man, selbst wenn darin teilweise Planungsleistungen nach HOAI stecken, am besten in viele kleine Aufgaben zerstückeln. Also beispielsweise
1. Grundlagenermittlung (Lph. 1, wegen schlechter Trennungsmöglichkeit von Grund- und Besonderen Leistungen alles auf Basis Std. und Pauschalen)
1.a geometrische Bestandsaufnahme, Fertigung von Bestandslageplänen psch.
1.b Durchführung bzw. Ausschreibung und Betreuung von Kamerabefahrungen und TV-Untersuchugen zur Zustandsermittlung nach Std.
1.c Bestandsanalyse
Erläuterungsbericht zum Zustand, Absprachen mit dem AG
2. Planung (Lph. 2-3)
2.a Konzeptionen zur Erstellung einer genehmigungsfähigen Werkskanalisation hinsichtlich Schmutz, Regen- und Prozessabwasser (pauschal oder besser nach Stunden)
2.b Abstimmen der Genehmigungsfähigkeit, Klären der Behördenanforderungen
2.c Erstellen der endgültigen Konzeptplanung einschließlich Kostenschätzung und Terminschiene der Massnahmen
2.d Mitwirken bei der werksinternen Freigabe des Konzepts und Abstimmung mit den Fachabteilungen, einschl. Klären der notwendigen Provisorien zur Aufrechterhaltung des Betriebs bei Maßnahmenumsetzung
3. Neuantrag der Werkskanalisation mit Darstellung der Maßnahmen und ihres Zeitbedarfs sowie des zu erzielenden Endzustands
Später dann Realisierung von Einzelmaßnahmen usw.
Ein grobes Konzept, sicher, aber im Prinzip für viele Werke anwendbar. Ggf. in Werksteile untergliedern.
Verdeutlichen Sie im Angebot, was für Sie psch kalkulierbar ist und was nicht, da zu viele unbekannte Faktoren vorliegen.
Evtl. geben sie das Gesamtkonzept wie oben angedeutet vor und bieten nur die ersten Stufen in Geld an. Das weitere kommt später, wenn Sie wissen, wieviel Aufwand dahinter steckt.
Wichtiger als die Honorierung der einzelnen Stufen ist nach meiner Erfahrung, dass das Unternehmen Vertrauen in eine dauerhaft loyale Zusammenarbeit hat und Sie sich für alle Stufen der Zusammenarbeit jeweils qualifizieren und damit keine Konkurrenz zu befürchten haben. Dazu gehört auch herauszufinden, ob man wirklich an einer guten Kanalisation interessiert ist, die für Jahrzehnte wartungsarm funktioniert oder ob man gerade mal so die Mindestanforderungen der Behörden erfüllen möchte, alles möglichst billig. Im letzteren Fall sollten Sie dafür sorgen, dass Sie immer alles gleich und gut bezahlt bekommen, da das Projekt evtl. abgebrochen wird, wenn es jemand zu teuer erscheint - eine Vertröstung auf Honorierung in späteren Leistungsphasen sollten Sie dabei nicht akzeptieren (eigentlich sollte man das nie machen, aber vielleicht gibt es bei dauerhaften guten Beziehungen Ausnahmen).
Die Frage nach der Mischung von Pauschalen und Stundensätzen kann man mit ja beantworten, aber nicht wie geschrieben. Pauschal ist pauschal. Darauf sollten sich beide Seiten immer verlassen können. Was Sie vom Aufwand her absolut nicht abschätzen können, dürfen Sie nicht pauschal anbieten - eine Pauschale ist hier für eine der beiden Parteien mit Sicherheit ein schlechtes Geschäft. Pauschalieren Sie daher nur Leistungen, die Sie vom Umfang her gut abschätzen können, vergessen Sie interne Kontrollen und Besprechungen nicht (und rechnen Sie auf alles am Schluss noch mal 15% Reserve drauf!).
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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