Maria B.
30.11.2016 at 11:33 Uhr |
![]() Sehr geehrter Herr Doell, liebes Forum, |
Maria B.
06.12.2016 at 06:49 Uhr |
![]() Kann mir da niemand weiter helfen ? |
fdoell
06.12.2016 at 08:24 Uhr |
![]() Guten Tag, |
Maria B.
10.12.2016 at 04:10 Uhr |
![]() Vielen Dank !! :-) |
Maria B.
10.12.2016 at 04:53 Uhr |
![]() Das hier habe ich gerade noch gefunden: Bekanntlich sind die Vorschriften für das Zeithonorar durch die letzten HOAI-Novellen gestrichen worden. Stundensätze sind heute preisrechtlich nicht mehr festgelegt, bspw. waren auch die Orientierungswerte entfallen. |
kleinsteff
11.12.2016 at 09:30 Uhr |
![]() quote: So sehen auch die Stundnsätze bei uns aus. Zwar halte ich diese Stundensätze für kaum auskömmlich, vor allem wenn man Know-How in Stunden bezahlen lassen muss, aber mehr gibt's in unserer Branche leider nicht. ITler und Unternehmensberater lachen sich da drüber halb schief. Bedenken Sie bei Ihrem Angebot, dass der Büroinhaber bzw. das Büro bei den 55€ noch was mitverdienen MUSS. Ich denke, als Ansatz sollten Sie von 25 - 30% ausgehen. |
IBSz
12.12.2016 at 14:29 Uhr |
![]() Ich kalkuliere bei solchen Stundensatz-Diskussionen ja immer gern einmal, was eigentlich ein Angestellter in gleicher Position verdient. Schließlich sollte man doch, wenn man schon das Risiko der Selbstständigkeit auf sich nimmt, nicht weniger verdienen. Denn dann würde sich die grundsätzliche Frage stellen, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt. |
kleinsteff
12.12.2016 at 15:32 Uhr |
![]() IBSz: |
Maria B.
12.12.2016 at 15:47 Uhr |
![]() Super, vielen Dank für die Antworten die mein Denken bestärken... also ist ein Stundensatz von 40,- Euro die Untergrenze... sonst wird es nichts, bzw. wäre einfach nur unwirtschaftlich (Versicherungen, Büro, Altersvorsorge, etc.)... und es wird ja auch nichts billiger... Festpreis geht bei manchen Kunden gut, bei anderen einfach gar nicht, weil die STÄNDIG ändern... |
IBSz
12.12.2016 at 16:41 Uhr |
![]() quote: Kommt halt drauf an. An anderer Stelle in diesem Forum hatte ich mal einen Stundensatz von 25,- Euro erwähnt, den polnische Konkurrenten anbieten. Neulich hatte ich auch eine freie Bauzeichnerin aus der sächsischen Provinz, die mit 25,- Euro die Stunde anbot. Umgerechnet ergibt das etwa 1500,- Brutto bzw. so um die 950,- Euro netto. Wenn man die Selbstständigkeit eher als Hobby betreibt und einen gut verdienenden Ehemann hat, dann geht das vielleicht. Oder man zahlt nichts in die Rente ein, da hat man vielleicht noch 200,- Euro mehr zu den 950,- zur Verfügung. Aber ehrlich gesagt muss man sich überlegen, ob solche prekären Verhältnisse dauerhaft zu ertragen sind. Da kommt man mit jedem Angestelltenverhältnis besser weg. |
Maria B.
12.12.2016 at 18:30 Uhr |
![]() Ja, das sehe ich genau so... auch wenn ich meinen Job liebe mache ich es doch um meinen Lebensunterhalt zu verdienen... es muss schon was hängen bleiben. |
IBSz
12.12.2016 at 21:46 Uhr |
![]() Vielleicht noch ein Wort zur Altersvorsorge: |
kleinsteff
13.12.2016 at 07:20 Uhr |
![]() Maria: 40 Euro wären für mich ok. |
splancad
22.12.2016 at 13:13 Uhr |
![]() Hallo, |
IBSz
22.12.2016 at 19:52 Uhr |
![]() quote: Und da haben wir die illegale HOAI-Mindestsatz-Unterschreitung ganz unverfroren sogar hier im Forum mit Name und Adresse. Diesmal aus Serbien. Hier mal ein Link dazu: http://www.hoai-gutachter.de/pdf/Wettbewerbszentrale.pdf Zitat: Wer als Ingenieur oder Architekt Grundleistungen aus der HOAI zu Honoraren anbietet, die unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegen, kann, wenn er deshalb angezeigt wird, weil er das Gesetz missachtet, nämlich die HOAI, mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro belegt, ersatzweise mit sechs Monaten oder, im Wiederholungsfalle, sogar mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Das gilt natürlich auch für Angebote im Internet. Darauf weist im folgenden Beitrag die Wettbewerbszentrale hin, die mehrere authentische Beispiele nennt, die auf der InternetAuftragsplattform MyHammer vorgekommen und vor Gericht gebracht worden sind. [Edited by IBSz on 22.12.2016 at 19:55 Uhr] |
SWeb
23.12.2016 at 08:35 Uhr |
![]() Gilt die HOAI nach § 1 nicht ausschließlich für Dienstleister im Inland, die auch die Leistung im Inland erbringen? |
smngkoeln
23.12.2016 at 13:03 Uhr |
![]() Ja, das ist die berühmte Inländer-Diskriminierung. Anbieter aus Serbien profitieren hier also bereits vom europ. Binnenmarkt, obwohl Serbien noch nicht einmal Mitglied der EU ist. |
Maria B.
24.12.2016 at 07:39 Uhr |
![]() Ich wünsche auch allen schöne, ruhige, besinnliche Tage !! Und ein erfolgreiches neues Jahr auf ganzer Linie !!!! |
splancad
23.01.2017 at 18:04 Uhr |
![]() quote: Hello, Very interesting , Then see how many German companies pay workers: http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/startseite.html?kgr=as&aa=1&m=1&vorschlagsfunktionaktiv=true ____________________________ www.bauzeichenbuero.com |