Bjoergulf
27.08.2017 at 14:03 Uhr |
![]() Guten Tag, |
bento
28.08.2017 at 07:52 Uhr |
![]() quote: In letzter Konsequenz dürfte es von der genauen Formulierung im Vertrag abhängen, was geschuldet ist. Sollte dort z.B. nur stehen: "Der AG beauftragt den AN mit den LPn 1-8, HOAI 2013", dann ist der reine Werkerfolg geschuldet, also das mängelfreie Entstehen lassen des Objektes. Salopp gesagt wäre es dann (fast) egal, wie der Planer das hinbekommt. Sollte dort jedoch z.B. stehen: "Der AG beauftragt den AN mit allen Grundleistungen der LPn 1-8, HOAI 2013", dann wäre u.a. auch diese Grundleistung geschuldet: quote: Da es dabei um die Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme geht, wäre es aus meiner Sicht nicht möglich, hierfür zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt Mängel festzustellen. Der Planer müsste also bei der Abnahme anwesend sein. Insgesamt erscheint mir das Verhalten des Planers sehr befremdlich, da es in der Praxis die Regel ist, dass Bauherr und Planer gemeinsam bei der Abnahme dabei sind. Viele Grüße bento [Edited by bento on 28.08.2017 at 07:54 Uhr] |
fdoell
28.08.2017 at 07:54 Uhr |
![]() Lph. 8k) bei der Gebäudeplanung lautet " Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber" |
Bjoergulf
21.09.2017 at 19:37 Uhr |
![]() Vielen Dank für die Antworten. Wie kann ich eigentlich eine Abnahme verschieben? Ich habe eine Frist von 10 Tagen zur Abnahme bekommen und möchte vorher noch mit einem Sachverständigen das Gewerk prüfen. Hierfür muss ich den Termin verschieben, wobei der Handwerker nicht kooperativ ist. Kann ich eine Verchiebung verlangen? |
fdoell
22.09.2017 at 07:48 Uhr |
![]() Warum mit einem Sachverständigen? Trauen Sie dem Urteil Ihres Architekten nicht? Der ist doch dafür da?! |
Bjoergulf
23.09.2017 at 08:48 Uhr |
![]() Natürlich ist der Architekt dafür da, aber ich habe aus vielseitigen Gründen kein Vertrauene mehr zu ihm (z. B. sind seine Abrechnungen nicht korrekt und ich stelle ihm dauernd Fristen). Eine Vertragsauflösung habe ich ihm schonm vorgeschlagen. Von daher, wie kann man korrekt die Abhame über die 10 Tage hinaus verschieben? |
fdoell
23.09.2017 at 11:48 Uhr |
![]() Das ist jetzt ein juristisches Thema mit viel VOB, da müsste ein Jurist was zu sagen. |
smngkoeln
27.09.2017 at 16:13 Uhr |
![]() Falls es sich noch nicht erledigt hat: Wenn hier die VOB/B vereinbart ist, hat der Bauherr die Abnahme binnen 12 Werktagen durchzuführen (wenn keine andere Frist vereinbart ist). |