Sara
12.05.2004 at 13:10 Uhr |
![]() Im Kommentar zur HOAI von Locher/Koeble/Frik, 8.Auflage ist im Anhang 4 eine Tabelle zur Bewertung von Teilgrundleistungen gegeben, welche z.B. fuer die Leistungsteilung in einer Architektengemeinschaft herangezogen wird. Frage: Ist diese Unterteilung bindend? was sagt die Rechtsprechnung hierzu? Urteile?Empfehlungen? Jedwede Antwort willkommen..Danke |
Christian Wolz
13.05.2004 at 07:37 Uhr |
![]() Nein, es handelt sich hier um einen Vorschlag. Bindend ist einzig der Inhalt der HOAI, dort ist jedoch keine solche Aufgliederung zu finden. Standardfall ist eine projektbezogene Bewertung der Teilleistungen, die im Prinzip nie gleich sein kann. |