Gele
08.03.2018 at 18:30 Uhr
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Falscher Bebauungsplan verwendet, Baugesuch abgelehnt, Architekt stellt Honorarrechnung
Wir sind eine Familie mit 3 Kindern. Wohnen in einer Wohnung im Haus meiner Eltern ( meine Eltern wohnen unten und wir in der 1 Etage). Da wir nur 2 Kinderzimmer haben wollten wir unser Dach aufstocken, um dort alle 3 Kinderzimmer unterzubringen.
Das war die Idee im Jahr 2010.
Jahre später stehen wir immernoch da ohne Zimmer für unseren mittlerweile fast 8 jährigen Sohn und sollen über 9000 Euro an einen Architekten bezahlen, dessen Plan nicht genehmigungsfähig war, da er als Grundlage einen nicht mehr gültigen Bebauungsplan verwendet hatte. (Es gibt für unser Wohngebiet eine festgelegte Höhe. Die Häuser dürfen diese Höhe nicht überschreiten - unser eingereichter Plan hatte diese Höhe nach dem gültigen Bebauungsplan deutlich überschritten).
Nach Rücksprache mit einem Anwalt haben wir letztes Jahr bereits über 3000 Euro an den Architekten überwiesen für die LP 1-2 und Umbauzuschlag.
Der Architekt fordert jetzt weitere Zahlungen von uns. Dies hat er uns letzte Woche per Email mitgeteilt.
Nach Rücksprache mit unserem Anwalt haben wir dem Architekten nochmals eine Zahlung in Höhe von 1600 Euro angeboten, um einem Rechtsstreit zu entgehen und haben ihn aufgefordert, wenn er damit einverstanden ist uns zu bestätigen, dass er dann keine Ansprüche mehr geltend machen kann
Jetzt habe ich im Internet rechergiert und bin dabei immer wieder auf die Aussage gestossen, dass dem Architekten eigentlich gar nichts zusteht.
Dies hat mich sehr verunsichert und ich wäre dankbar, wenn uns jemand mit Rat und Tat zur Seite stehen könnte.
Hier habe ich ein paar Daten zum verschaffen eines groben Überblicks notiert.
2010 Messe Bauen, Wohnen, Renovieren
Gespräch mit Holzbaufirma, ob grds. eine Dachaufstockung an unserem Haus
möglich wäre.
Verweis an seinen Architekten zur Prüfung und Planung.
2011 Planung / Vorschlagszeichnung durch Architekten.
( Aufgrund der hohen Umbaukosten die entstanden wären und aufgrund der
Tatsache, dass das Wohnhaus im Besitz meiner Eltern steht
haben wir dem Architekten damals abgesagt.)
2015 erneute Anfrage beim Architekten
Bitte um Planung der Dach Aufstockung wieder aufzunehmen , mit
kostengünstigerer Planung.
Daraufhin erneute Planung des Architekten mit Versprechen ( im Beisein meiner
Eltern) einer mündlichen Bauvoranfrage über die Aussicht der
Genehmigungsfähigkeit beim Landratsamt einzuholen, bevor der Bauantrag gestellt
wird)
2016 Einreichung des Baugesuches.
( was wir nicht wussten, ein Vorsprechen durch den Architekten beim Landratsamt
hatte nicht stattgefunden).
Telefonat von der Gemeinde erhalten, dass Architekt falschen Bebauungsplan
verwendet hat und umplanen muss. ( mittlerweile gab es schon die 5. Neuauflage
des Bebauungsplanes, verwendet wurde wohl der Plan von 1977.)
Umplanung durch den Architekten.
Erneutes Einreichen des Baugesuches.
Einladung des Architekten auf die Gemeinde.
Gesprächsinhalt:
Er hatte sowohl im ersten Baugesuch,
als auch im zweiten die Höchstgrenze der Bauhöhe des gültigen Bebauungsplans um
2,25m überschritten.
Architekt stellt sich dumm, er habe die Höhe nicht erkannt, hatte aber die Höchstgrenze in seinen Unterlagen markiert ( Aktennotiz der Gemeinde liegt mir vor).
Wir wurden vom Architekten nicht über den Termin informiert.
Laut Aussage der Gemeinde ist es üblich, dass die Bauherren beim Gespräch
anwesend sind.
Architekt sagt, wir sollen das Baugesuch zurückziehen damit keine Kosten für die
Ablehnung auf der Gemeinde auf uns zukommen.
Aufforderung der Umplanung an den Architekten von uns ( Nachbesserung) Vorgabe: Lösung mind. 50 m2
aufgrund des hohnen Aufwandes und der Kosten.
Er solle nachbessern und wir gehen mit den neuen Plänen gemeinsam zum
Gespräch auf die Gemeinde.
Zusendung eines Vorschlages vom Architekten an die Gemeinde mit einem kleinen Zimmer im Dach.
Ohne vorherige Absprache mit uns.
Im Anschreiben an die Gemeinde schreibt er aber: unter Absprache der Bauherren wolle er wissen, ob dies genehmigt werden würde.
Das Vertrauensverhältnis war zum Architekten nun endgültig gebrochen.
Kein genehmigungsfähiger Plan und kein Vertrauen mehr.
Wir haben dem Architekten schriftlich abgesagt.
2017 Rechnung vom Architekten über 9.200 Euro.
Veranschlagte Baukosten laut Honorarrechnung: 162.000 Euro.
Bauwert laut Baugesuch 79.000 Euro.
Woher der Architekt die 162.000 Euro als Berechnungsgrundlage nimmt wissen
wir nicht.
Mit Absprache eines Rechtsanwaltes haben wir eine sofortige Überweisung von
3.033 Euro für die LP 1 und 2 und 20% Umbauzuschlag vorgenommen.
2018 Erneute Forderung des Architekten
Er stellt uns 2 Möglickeiten:
1. Möglichkeit: Restzahlung über einen Betrag von 4100 Euro.
( 2058 Euro würde er uns erlassen)
2 Möglickeit:
Er stellt uns alle Planungen von 2011 bis 2015 in Rechnung.
( da er für verschiedene Möglichkeiten des Umbaues Pläne gezeichnet hat).
Hier weiß ich nicht, was in den gewöhnlichen Rahmen fällt.
Zwischendurch hatten wir ihn aber auch gebeten einen Anbau zu Skizzieren, um die
Möglichkeit mit meinen Eltern durchzusprechen. Diese wollten den Anbau aber nicht.
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