fdoell
21.04.2018 at 06:49 Uhr
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Re: Kostenschätzung unter einfachen Standard
Vermutlich stammen die Angaben aus dem BKI= Baukostenindex, einem jährlich fortgeschriebenen Werk zur Baukostenermittlung. Was sie genau bedeuten, hängt von dem jeweiligen Bauwerk ab.
Der Planer hat aber - wenn er HOAI-Grundleistungen in Auftrag hat - Pflichten, die z.B. beinhalten:
in Lph. 1 das Abfragen der Bauherrenwünsche. Was für einen Standard wünschen Sie sich (welche Ausstattung, welche Materialien usw.)? Daran müssen sich die Planung und die Kostenermittlungen ausrichten.
in Lph. 2 bei der Kostenschätzung nach DIN 276 einen Kostenbericht (der steht in der DIN uund wird gern „überlesen“), aus dem hervorgeht, wie die Zahlen zustandekommen.
Fragen Sie also Ihren Planer und lassen sich erklären, was da für Zahlen vor Ihnen liegen! Das gehört zu seinem Planungsauftrag!
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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