fdoell
03.03.2020 at 07:57 Uhr
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Re: Berücksichtigung Risikokosten Din276
Die DIN 276-1 fordert in den Kostenermittlungen eine "Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten". Die können Sie offensichtlich wegen nicht möglicher vollständiger Maßnahmendefinition vor der Bauteilöffnung derzeit nicht bestimmen.
In Kap. 3.3.9 führt die DIN 276-1:2008 aus: "In Kostenermittlungen sollten vorhersehbare Kostenrisiken nach ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit benannt werden. Es sollten geeignete Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung, Überwälzung und Steuerung von Kostenrisiken aufgezeigt werden."
Diese Angaben können in einem begleitenden Kostenbericht angeführt werden.
Die Kostenberechnung dient als Basis der Finanzierung für den Bauherrn und der Honorierung des Planers, beruht indes auf einem definierten Entwurfsstand. Den haben Sie derzeit nicht bzw. wenn Sie einen definieren, müssen Sie dem AG gleichzeitig sagen, dass er sich noch ändern kann, es sei denn Sie machen aufwendige Erkundungen bereits vorab.
Ein vernünftiger Auftraggeber wird einer insgesamt wirtschaftlichen Vorgehensweise zustimmen und gleichzeitig dem Planer zugestehen, was dem an Honorar eben zusteht. Sie sollten sich daher mit dem AG zusammensetzen und bzgl. der Vorgehensweise einigen. Mögliche Varianten wären z.B.:
- Die KB umfasst die derzeit bekannten Maßnahmen. Werden größere Mengen erforderlich, wird die KB daran angepasst und dient in der angepassten Form als Basis für die Honorierung.
- Variante: Sie vereinbaren ein von den Mehrmassen abhängiges Zusatzhonorar auf anderer Rechenbasis als einer fortgeschriebenen Kostenberechnung, z.B. prozentual an den Baukosten oder durch eine definierte Erhöhung des Umbauzuschlags, wobei das Grundhonorar auf Basis der Kostenberechnung jeweils bleibt wie jetzt berechnet.
- Die KB umfasst alle denkbaren Maßnahmen. Dann haben Sie das Honorar sicher, allerdings könnte der AG Sie fragen, warum es dann doch mit weniger Aufwand ging. Mögliche Antwort: freuen Sie sich, dass Sie Geld sparen konnten!
Bedenken Sie dabei, dass bei einer schwierigen Maßnahme im Bestand auch noch ganz andere Kostenänderungen auf den AG und Sie zukommen können als diejenigen, die Sie von vornherein kennen.
Schwierigkeiten macht dabei nicht die HOAI - die lässt viele Rechenwege zu - sondern eher der Auftraggeber, der sich auf eine variable Vergütung auch nach der Entwurfsphase einlassen soll. Und manchmal auch der Planer, der das Ganze komplizierter denkt und kommuniziert als notwendig. Empfehlung deshalb: KISS = Keep it small and simple!
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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