Kleine Bauvorlageberechtigung Sachsen [ https://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=738 ]


Peti
22.03.2007 at 12:18 Uhr
Kleine Bauvorlageberechtigung Sachsen

Hallo,

ich habe in Bayern Architektur studiert und dort als Absolvent die kleine Bauvorlageberechtigung. Habe ich diese auch in Sachsen? In der SächsBO ist das weniger eindeutig geregelt.

Gruß Peti




fdoell
22.03.2007 at 13:47 Uhr
Re: Kleine Bauvorlageberechtigung Sachsen

Gutan Tag Peti,

es sieht so aus, als ob in § 54 SächsBO nur vom sachkundigen Entwurfsverfasser die Rede ist und nicht von einer Bauvorlageberechtigung.

Sofern hier in diesem Forum kein fachkundiger Kollege aus Sachsen Auskunft darüber geben kann, schlage ich vor, Sie rufen einfach mal bei einer Baugenehmigungsbehörde in Sachsen an und fragen sich bis zu der Person durch, die Ihnen da eine verbindliche Auskunft geben kann. Oder Sie schauen mal ein Bauantragsformuilar aus Sachsen an und lesen, welche Art von Kreuzen man oberhalb der Unterschrift des Entwurfsverfassers alles so machen kann.

Aber sie sind ja Akademiker und werden sich schon zurecht finden. Die Frage nach der Bauvorlageberechtigung dürfte angesichts der landesspezifischen Vorschriften zu den Bauwerken da eher untergeordnet ausfallen. Die Frage ist evtl. eher, wie sie sich die alle aneignen...

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de




Peti
22.03.2007 at 16:03 Uhr
Re: Kleine Bauvorlageberechtigung Sachsen

Guten Tag fdoll,

besten Dank für die schnelle Antwort.
Etwas genauer wird es in §65 SächsBO(Entwurfsverfasser)..."(3) Die Beschränkungen des Absatzes 2 gelten nicht für

1.Bauvorlagen, die üblicherweise von Fachkräften mit anderer Ausbildung als nach Absatz 2 verfasst werden, und 2.bei geringfügigen oder technisch einfachen Bauvorhaben."...
Ich will mich gerade mit einem Planungsbüro selbständig machen, was in Bayern eben problemlos nach dem Studium möglich wäre. Aber nachfragen werde ich auf jeden Fall.
Gruß, Peti




landungsbrücken
23.03.2007 at 03:54 Uhr
Re: Kleine Bauvorlageberechtigung Sachsen

Hallo Peti,

zwei Tipps von einem Kollegen, der auch sehr schnell nach dem Studium ein Architekturbüro eröffnet hat:
- Berufshaftpflichtversicherung abschließen!
- keine Aufträge unter HOAI-Mindestsatz annehmen!

Viel Erfolg!