C.Zeh
11.07.2007 at 08:49 Uhr |
![]() Hallo alle, ich möchte hier mal ein Thema ansprechen, was ich gerade auf dem Schreibtisch habe. |
Christian Wolz
11.07.2007 at 09:28 Uhr |
![]() Meiner Meinung nach (kann ich aber nicht belegen) kann der Architekt vom Kunden des Bauträgers nicht belangt werden, da, wie bereits erwähnt, mit diesem kein Vertragsverhältnis besteht. |
C.Zeh
11.07.2007 at 11:02 Uhr |
![]() Aber mal eine andere Frage: Wenn weder Ausführungsplanung noch Wärneschutznachweis vorliegen, ist dann überhaupt gewährleistet, dass das Gebäude den Anforderungen der EnEV entspricht? Oder muss hier eventuell mit großem Aufwand die ganze Planung überarbeitet werden? |
bento
11.07.2007 at 21:05 Uhr |
![]() Hallo Frau Zeh, quote: Das bedeutet automatisch ein gerichtliches Sachverständigenverfahren, bei dem natürlich alle Leistungen auf dem Prüfstand stehen, auch Ihre. Es ist schon aufwändig genug für eine Eigentümergemeinschaft zu bauen, geschweige denn gegen eine. Alles in Allem haben Sie sich einen schlechten Auftraggeber, ohne Geld, mit einem schwierigen Objekt in einer völlig verkorksten Situation ausgesucht. Hier können eigentlich nur noch Anwälte Geld verdienen! Dennoch viel Glück wünscht bento |
Christian Wolz
12.07.2007 at 05:35 Uhr |
![]() Hallo bento, |
C.Zeh
12.07.2007 at 08:58 Uhr |
![]() Genau so. Ich bin für die geprellten Erwerber tätig. Ein paar Bilder von dem Bauzustand stehen seit gestern auf meiner HP unter "Fotos" |
bento
12.07.2007 at 20:11 Uhr |
![]() Oh sorry, da habe ich wohl etwas falsch verstanden. |
C.Zeh
17.07.2007 at 13:46 Uhr |
![]() Es gibt auch in Hessen einen Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung -Herr Dr. Riehl- und dieser schreibt in seinem Grußwort an die Bauherren im Main Kinzig-Kreis u.a.: die neue hessiche Bauordnung HBO 2002 .. ist von überflüssigen Bestimmungen und Regelungen befreit, damit das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger wird....So können z.B. bei Gebäuden der GKL 1-3 eines durchschnittlichen Schwierigkeitsgrandes Gebühren für die Prüfung der Standsicherheitsnachweise eingespart werden, wenn diese von besonders qualifizierten Ingenieuren und auch Handwerskmeistern erstellt wurden und diese Personen auch eine stichprobenhafte Bauüberwachung übernehmen... Das neue Verfahren kann.. bei einfachen Mehrfamilienhäusern zu Einsparungen von über 10.000 € führen. |
CT1956
17.07.2007 at 18:13 Uhr |
![]() Ich habe die (Erläuterungen zur) neue(n) HBO von 2002 als einen Schritt im Sinne der De-Regulierung auf Europäischer Ebene verstanden. Hinsichtlich der Standsicherheit, bei der es um Leib und Leben geht, sollte bei einfachen Bauvorhaben mehr auf die Erfahrung und Zuverlässigkeit der Errichter gebaut werden, was im Vergleich zu den EU-Mitbewerbern (Nachbarländern) die Kosten senken sollte. |
C.Zeh
21.09.2007 at 09:06 Uhr |
![]() Allen, die sich hier mit mir des Themas annahmen und sich interessieren hier der neueste Stand: |
dresden
02.10.2008 at 10:17 Uhr |
![]() quote: |
dresden
02.10.2008 at 10:23 Uhr |
![]() Noch ein Nachtrag: falls nicht schon geschehen, mal die Rolle des Notars unter die Lupe nehmen - im Hinblick auf die Qualität der Kaufverträge in Bezug auf eine ausreichende Absicherung der Ansprüche der Erwerber eben für den Fall einer Rückabwicklung. Der Notar ist immerhin haftpflichtversichert. Das Problem ist leider häufig die sog. "Subsidiarität" der Notarhaftung - aber das führt hier zu weit. |
C.Zeh
02.10.2008 at 16:04 Uhr |
![]() Ja guten Tag nach Dresden, da bin ich aber erfreut ! Immerhin wohnte ich bis 2002 in Chemnitz und bin stetig bei EIPOS in der Weiterbildung !! |