|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
seppk
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 04.11.2003
IP: Logged
|
Bautrocknung und Grundreinigung
Sind bei einer Gebäudeplanung die angesetzten Beträge für künstliche Bautrocknung (6.2.3) und Grundreinigung (6.2.6) als anrechenbare Kosten zu betrachten ?
|
08.12.2008 at 09:52 Uhr |
|
|
paul.t
Level: Sr. Member
Beiträge: 34
Registriert seit: 17.11.2008
IP: Logged
|
Re: Bautrocknung und Grundreinigung
nein
|
09.12.2008 at 09:59 Uhr |
|
|
seppk
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 04.11.2003
IP: Logged
|
Re: Bautrocknung und Grundreinigung
Haben Sie auch eine Quellenangabe ?
|
09.12.2008 at 14:08 Uhr |
|
|
paul.t
Level: Sr. Member
Beiträge: 34
Registriert seit: 17.11.2008
IP: Logged
|
Re: Bautrocknung und Grundreinigung
HOAI §10 (5) 10
mfg paul
|
09.12.2008 at 14:55 Uhr |
|
|
Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
|
Re: Re: Bautrocknung und Grundreinigung
§ 10 Abs. 5 Nr. 10 HOAI umfasst die Kosten sonstiger zusätzlicher Maßnahmen nach DIN 276, Kostengruppe 6 - also die Kosten der Kostengruppen 6.1.9, 6.2.9 und 6.3.9. - Diese Kosten sind nicht anrechenbar.
DIe Kosten der künstlichen Bautrocknung werden aber der Kostengruppe 6.2.3 zugeordnet, die der Baureinigung der Kostengruppe 6.2.6. Dass diese Kosten von § 10 Abs. 5 Nr. 10 HOAI ebenfalls ausgeschlossen werden, lässt sich nicht eindeutig feststellen.
Wie an so vielen Stellen ist der Verordnungstext hier undeutlich formuliert. Aber warum sollte ein Architekt Trocknungen und Reinigungen ausschreiben, bei deren Vergaben helfen, diese Arbeiten überwachen und deren Abrechnung prüfen, wenn er diese Leistungen nicht bezahlt bekommt?
Ich handhabe diese Kosten regelmäßig als "bedingt anrechenbar" - d.h., wenn der Architekt planerisch/überwachend mit Bautrocknung und -reinigung befasst ist, kann er deren Kosten bei den Anrechenbaren Kosten berücksichtigen.
Aber wie gesagt: Die HOAI ist hier sehr undeutlich.
____________________________
Miky
|
09.12.2008 at 16:23 Uhr |
|
|
paul.t
Level: Sr. Member
Beiträge: 34
Registriert seit: 17.11.2008
IP: Logged
|
Re: Bautrocknung und Grundreinigung
hallo zusammen,
mit dem focus auf den ausschluß der anrechenbarkeit nur bei sonstigen zusätzlichen maßnahmen (was immer das sein mag), könnte eine abrechnung gelingen.
da würde mich das ergebnis wirklich interessieren.
mfg paul
|
10.12.2008 at 08:07 Uhr |
|
|
seppk
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 04.11.2003
IP: Logged
|
Re: Bautrocknung und Grundreinigung
Ich sehe die Regelung des § 10 Abs. 5 Nr. 10 so:
Es ist gesamte Kostengruppe 6 gemeint, die ja auch die Bezeichnung "zusätzliche Maßnahmen" trägt. Ausdrücklich genannt sind die Winterbauschutzvorkehrungen. Alle anderen Kosten der Gruppe 6 sind eben dann die sonstigen zusätzlichen Maßnahmen. Die Winterbauschutzvorkehrungen sind nur deshalb ausdrücklich genannt, weil diesbezüglich der zweite Halbsatz auf § 32 HOAI verweist.
|
10.12.2008 at 09:54 Uhr |
|
|
Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
|
Re: Re: Bautrocknung und Grundreinigung
Ich sehe § 10 Abs. 5 Nr. 10 HOAI etwas anders:
Es gilt, wie immer im Zusammenhang mit Anrechenbaren Kosten DIN 287´81. In der Kostengruppe 6 sind die Untergruppen 6.1.1 - 6.1.5 genannt (entsprechend 6.2.1-6.2.5 und 6.3.1-6.3.5). Alles was dort nicht enthalten ist, gehört in die Kostengruppe 6.1.9 (bzw. 6.2.9 und 6.3.9).
"Sonstige zusätzliche Leistungen" sind also etwas weniger, als gedacht...
____________________________
Miky
|
10.12.2008 at 11:34 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|