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guest1
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 16.10.2002
IP: Logged
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Feststellung und Anpassung Honorarzone
Hallo,
Durch eine Feinbewertung eines unabhängigen Sachverständigen wurde mein neu errichtetes Haus einer Honorarzone III für würdig empfunden. Vereinbart wurde aber im Architektenvertrag eine Honorarzone IV. Eine Anpassung der Schlussrechnung des Architekten nach unten ist sicher nichts erfreuchliches für diesen.
Ich benötige daher dringend (bis gestern :o) ) ein oder mehere Referenzurteile diesbezüglich, um meiner
Forderung Nachdruck verleihen zu können.
Mit der Bitte um Unterstützung bei meiner Suche und bestem Dank im Voraus...
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12.11.2002 at 07:53 Uhr |
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Matthias Hilka
Level: Administrator

Beiträge: 33
Registriert seit: 18.02.2002
IP: Logged
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Re: Feststellung und Anpassung Honorarzone
Die Sache ist schwieriger, als sie auf den ersten Blick aussieht und nicht ohne weiteres zu beantworten.
Grundsätzlich ist die Honorarzone ein objeketives Kriterium, das nicht verhandelbar ist.
Andererseits läßt die HOAI im Rahmen zwischen Mindest- und Höchstsatz jede Vereinbarung der Vertragsparteien zu. Die Frage ist nun, ob vor dem Hintergrund, daß die Honorarzone III objektiv einschlägig ist und Honorarzone IV dennoch vereinbart wurde, eine Überschreitung des Höchstsatzes nach Honorarzone III nachgewiesen werden kann. Sollte dies der Fall sein, ist auch die Frage, welche Rechtsfolge daraus abzuleiten ist. Unter Umständen müßte man dann den Höchstsatz bei Honorarzone III als maßgeblich ansehen.
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20.11.2002 at 08:25 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member

Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Re: Feststellung und Anpassung Honorarzone
Diese ANtwort wirft sämtliche Versuche, die HOAI in der Praxis umzusetzen, um Meilen zurück.
Natürlich ist ein Honorar, das auf Basis einer falschen Honorarzone als Pauschalsumme berechnet wurde, weiterhin gültig, solange der Höchstsatz nach der "richtigen" Honorarzone nicht überschritten wird.
Allerdings darf hier nicht der Eindruck erweckt werden, daß die Honorarzone verhandelbar ist, solange nur der Höchstsatz nach der "richtigen" Honorarzone nicht überschritten wird.
Anrechenbare Kosten und Honorarzone sind niemlas verhandelbar. Nur den Honorarsatz hat der Gesetzgeber als Freiraum für Verhandlungen offen gelassen.
So long
Miky
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Miky
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20.11.2002 at 16:09 Uhr |
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