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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung für zur Ausführung kommende Bedarfspositionen
Beitrag von Nachricht
Hydro
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.03.2009
IP: Logged
icon Abrechnung für zur Ausführung kommende Bedarfspositionen

Hallo,
ich hätte eine Frage bzg. der Honorarermittlung LP 1-4. Vereinbart wurde Abrechnung nach Honorarermittlung. Ein Teil der Ausschreibung wurde als Bedarfstitel ausgeschrieben, im Vergabegespräch bereits als zur Ausführung kommend beschrieben, ist aber in der Auftragsvergabe noch nicht berücksichtigt. Kann ich diesen nun in die Bausumme aufnehmen, oder fällt er hier weg?

Vielen Dank!
Hydro

03.03.2009 at 13:51 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Abrechnung für zur Ausführung kommende Bedarfspositionen

Hallo Hydro,

dein Name lässt vermuten, dass du dich im Teil VII der HOAI "Leistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen" zu Hause fühlst.
Aber auch für die meisten anderen Teile gilt, dass sich die a.K. für Leistungen der LP 1-4 nach der Kostenberechnung ermitteln.
Und da die Kostenberechnung zu den Grundleistungen der LP 3 gehört, dürfte sie mit Abschluss der Vorplanung feststehen.

Ob oder wie sich die Baukosten im Verlauf der weiteren Planung (Ausschreibung mit nachfolgendem Kostenanschlag und Schlussrechnung mit Kostenfeststellung) verändern, hat keinerlei Auswirkungen mehr auf die Abrechnung der Leistungsphasen 1-4.
Deshalb spielt auch die Frage der Aktivierung von Bedarfspositionen keine Rolle mehr für die Abrechnung der ersten vier Leistungsphasen.

Dies alles gilt natürlich nur für den Fall, dass es keine anderslautenden Abrechnungsregeln im Vertrag gibt (z.B. § 4a HOAI).

Viele Grüße
bento

03.03.2009 at 19:42 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung für zur Ausführung kommende Bedarfspositionen
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