fdoell
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Re: Dokumentation der HOAI-Leistungen
Mir ist keine bekannt, da es vom jeweiligen Projekt abhängt, was denn überhaupt an Plänen, Berechnungen, Erläuterungen usw. zu erbringen ist.
Ich würde davon ausgehen, was im HOAI-Text und ggf. in den Kommentaren als Ergebnis einer Leistungsphase beschrieben ist, ggf. mit Fortschreibungen (z.B. in Lph. 5). Das müssen Sie sowieso jeweils dem Bauherren übergeben und ich empfehle, dies auch immer in geschlossener Form zu tun, z.B. in einem Ordner o.ä. mit Lieferschein und genauer Auflistung der übergebenen Unterlagen.
Soweit die vom Planer selbst zu erbringenden Leistungen und deren Dokumentation.
Davon unabhängig sind die Dokumentationen ausführender Unternehmen zu sehen, die vor allem im technischen Ausbau- und Ausstattungsbereich relevant sind, d.h. bei denen nicht der Planer die Ausführungsplanung für die Handwerker macht, sondern eine Werkstatt- bzw. Montageplanung durch den Unternehmer selbst erfolgt, ferner bei Gewerken, bei denen spätere Nachvollziehbarkeit und mögliche Anschlüsse von nicht mehr sichtbaren Teilen gegeben sein muss.
Um einmal einige Auszüge aus Normen der VOB/C zu nennen:
DIN 18331 Betonarbeiten:
Leistungen zum Nachweis der Güte der Stoffe und Bauteile sowie der Überwachung und der Konformität des Betons nach den Bestimmungen der DIN 1045 (...) sind nach 3.1.3 Nebenleistungen.
DIN 18360 Metallbauarbeiten:
nach 3.1.1.6 sind Werkstattzeichnungen oder Beschreibungen für Fenster, Türen, Metallfassaden, Fensterwände, Schaufenster und Vitrinen, Bekleidungen, abgehängte Metalldecken, Überdachungen, Vordächer und feststehende Sonnenschutzkonstruktionen vor Fertigungsbeginn als Nebenleistung anzufertigen und vom Auftraggeber freizugeben. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse sowie die Einbaufolge erkennbar sein.
DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen:
Der Auftragnehmer hat nach 3.6 folgende Unterlagen zu erstellen und dem Auftraggeber spätestens bei der Abnahme 3-fach schwarz/weiß oder 1-fach pausfähig zu übergeben: Anlagenschemata, elektrische Übersichts- und Anschlußpläne, Zusammenstellungen der wichtigsten technischen Daten, Kopien der vorgeschriebenen Prüf- und Herstellerbescheinigungen, alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals.
DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen:
Der Auftragnehmer hat nach 3.6 folgende Unterlagen zu erstellen und dem Auftraggeber spätestens bei der Abnahme 3-fach schwarz/weiß oder 1-fach pausfähig zu übergeben: Anlagenschemata, elektrische Übersichts- und Anschlußpläne, Zusammenstellungen der wichtigsten technischen Daten, Kopien der vorgeschriebenen Prüf- und Herstellerbescheinigungen, Wartungs- und Bedienungsanleitungen nach DIN EN 12170, Protokolle über die Druckprüfung, Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals, Protokoll über die Abgasmessung.
DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden:
Nach 3.5 hat der Auftragnehmer folgende Unterlagen zu erstellen und dem Auftraggeber spätestens bei der Abnahme 3-fach schwarz/weiß oder 1-fach pausfähig zu übergeben: Anlagenschemata, elektrische Übersichts- und Anschlußpläne, Zusammenstellungen der wichtigsten technischen Daten, Kopien der vorgeschriebenen Prüf- und Herstellerbescheinigungen, alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Protokolle über die Dichtheitsprüfung, Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals.
DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV:
Nach 3.1.3 hat der Auftragnehmer nach den Planungsunterlagen und Berechnungen des Auftraggebers die für die Ausführung erforderlichen Montage- und Werkstattzeichnungen zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dazu gehören insbesondere: Stromlaufpläne, Adressierungspläne, Aufbauzeichnungen von Verteilungen, Stücklisten, Klemmenpläne und Belegung, Funktionsbeschreibungen. Zu den für die Ausführung notwendigen Unterlagen des Auftraggebers gehören z.B. Übersichtsschaltpläne, Anlagenschemata, Funktionsfließschemata oder Beschreibungen, Ausführungspläne, Schlitz- und Durchbruchspläne, Leistungsaufnahmelisten der bauseits beigestellten elektrischen Komponenten. (Die DIN gilt nach 1.1 für die Ausführung elektrischer und informationstechnischer Anlagen in Gebäuden. Sie gilt auch für elektrische Kabel- und Leitungsanlagen, die als nicht selbständige Außenanlagen zu den Gebäuden gehören.)
DIN 18384 Blitzschutzanlagen:
Nach 3.2 hat der Auftragnehmer aufzustellen: die für die Ausführung notwendigen Entwurfszeichnungen (...), die sonstigen Unterlagen für die vorgeschriebenen Genehmigungsanträge, die Zeichnungen über die ausgeführten Leistungen (Bestandspläne).
DIN 18385 Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige:
Nach 3.4 hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Anlagenschemata, elektrische Übersichts- und Anschlußpläne (...) sowie das Prüfbuch in einfacher Ausführung zu übergeben.
Diese Anlagen zusammenzustellen, ist eine der Hauptleistungen in Lph. 9 (neben der vor Ablauf der Gewährleistungszeit vorzunehmenden Gewährleistungsbegehung mit Funktionskontrollen usw.).
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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