fdoell
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Re: Grundleistung oder besondere Leistung?
Guten Tag,
da ich kein Elektroplaner bin, hier nur folgende Hinweise:
Wenn das ausführende Unternehmen diese Informationen als Basis für die eigenen Montage- und Werkstattpläne braucht, gehört es zu den Grundleistungen der Ausführungsplanung.
Wenn es zur Sphäre der Stromlaufpläne gehört, so sind diese in der HOAI als Besondere Leistung ausgeweisen (da sie normalerweise vom ausführenden Unternehmen geliefert werden, siehe unten).
Gehört diese Information zu den Montage- und Werkstattplänen oder zur erstellenden Dokumentation nach dem Bau, dann sind es Leistungen des ausführenden Unternehmers.
DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV:
Nach 3.1.3 hat der Auftragnehmer nach den Planungsunterlagen und Berechnungen des Auftraggebers die für die Ausführung erforderlichen Montage- und Werkstattzeichnungen zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dazu gehören insbesondere: Stromlaufpläne, Adressierungspläne, Aufbauzeichnungen von Verteilungen, Stücklisten, Klemmenpläne und Belegung, Funktionsbeschreibungen. Zu den für die Ausführung notwendigen Unterlagen des Auftraggebers gehören z.B. Übersichtsschaltpläne, Anlagenschemata, Funktionsfließschemata oder Beschreibungen, Ausführungspläne, Schlitz- und Durchbruchspläne, Leistungsaufnahmelisten der bauseits beigestellten elektrischen Komponenten. (Die DIN gilt nach 1.1 für die Ausführung elektrischer und informationstechnischer Anlagen in Gebäuden. Sie gilt auch für elektrische Kabel- und Leitungsanlagen, die als nicht selbständige Außenanlagen zu den Gebäuden gehören.)
Ich hoffe, das konnte Ihnen ein bißchen weiter helfen.
Friedhelm Doell
Beatender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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