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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : HOAI für PV Anlage
Beitrag von Nachricht
sanchine49
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 26.04.2009
IP: Logged
icon HOAI für PV Anlage

Einen schönen Sonntag an alle in Forum. Ich bin das erste mal heute im Forum, und habe schon seit längerem mit der Planung erneuerbarer Energiesysteme zu tun. Habe eine Photovoltaik für ein Stadtwerk geplant und anschließend als Planer durchführen lassen.. Diese Planung sah folgender Maßen aus. Verschieden Gebäude angesehen, und dann für ein Flachdach mit einer Grösse von 60 x 30 m. entschieden. Machbarkeitsstudie erstellt, da das Flachdach ein Dach mit Holzleimbindern ist und deshalb einer besondere Beachtung Kontrolle und Abwägung unterzogen werden musste. Nach Klärung und Zustimmung kam dann die öffentliche Ausschreibung, sowie einholen von Angeboten. Nach Auftragsvergabe durch die Stadtwerke mit der ausführenden Firma alle weiteren Maßnahmen besprochen und durchführen lassen. Projektbegleitung, Terminüberwachung, und letztendlich Abnahme und sogenannte Übergabe der Anlage. Die ausführende Firma lieferte die statische Berechnung, Lagepläne und Verschaltungspläne der einzelnen Strings, Anzahl der Wechselrichter usw. Das System ist eine Neuentwicklung da durch das patentierte System zusätzliche Dachlast eingespart werden konnte (Vorher waren Kies oder Betonplatten als Gewicht erforderlich.) Die Leistung der Anlage ist 73 KWp. Mein Problem ist nun, dass ich keinen Aufhänger habe, ob und wenn ja wie ich nach HOAI abrechnen kann. Die Anlage hat ca. 350.000,-€ (ohne Mwst) gekostet. Gibt es Erfahrungswerte wie eine Anlage dieser Art abgerechnet werden kann. Eventuell parallelen zu Freiflächenanlagen. Danke dass ihr mir helft eine Lösung zu finden.

26.04.2009 at 16:27 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: HOAI für PV Anlage

Guten Tag,

photovoltaische Anlagen gehören nach DIN 276 zur Kostengruppe 442 Eigenstromversorgungsanlagen, die einen Teil der übergeordneten Gruppe 440 Starkstromanlagen darstellt.

In der Vergleichstabelle zur DIN 276 Ausgabe 1981, die Basis der HOAI-Abrechnung ist, werden der gültigen Kostengruppe 440 der heutigen DIN die Kostengruppen der alten Fassung gegenübergestellt; diese können sein: 3.2.5 Elektrischer Strom und Blitzschutz, 3.3.5, 3.5.2.5 oder 3.5.3.5 jeweils Elektrischer Strom, aber auch 4.5 Beleuchtung.

Da diese Kostengruppen alle nicht in der HOAI § 10 (5) ausgeschlossen sind, sind sie im gesamten Umfang anrechenbare Kosten (die Kosten der Statik gehören nicht zu den aK, da sie Teile der Baunebenkosten sind, vgl. § 69 (5) Nr.2).

§ 72 Nr. 3 HOAI weist unter c) den Eigenstromerzeugungsanlagen die Honorarzone III zu. Da also die Anlage in der HOAI explizit aufgeführt ist, sind Sie als Planer sogar verpflichtet, die HOAI anzuwenden, es sei denn, Sie lieferten die Planung und Ausführung aus einer Hand (was aber hier nicht der Fall zu sein scheint).

Das von Ihnen erbrachte Leistungsbild nach § 73 scheint mir die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 sowie evtl. Lph. 9 zu umfassen. Eine öffentlich-rechtliche Genehmigung der Anlage (Lph. 4) käme ggf. auch zur Abrechnung, falls beispielsweise eine Baugenehmigung für die Anlage erwirkt werden musste.

Jetzt müssen Sie nur noch die anrechenbaren Kosten nach $ 69 (3) Nr. 1 bis 3 zusammenstellen, Ihre erbrachten Grundleistungen nach § 73 bewerten, aus der Honorartafel zu § 74 Abs. 1 die jeweiligen Grundhonorare bestimmen, die anteiligen Honorare für Lph. 1-4, 5-7 und 8+9 bestimmen und aufaddieren, die Nebenkosten nach § 6 hinzuzählen und i.d.R. die gesetzl. MWSt. draufschlagen - fertig ist die Honorarberechnung.

Nehmen wir mal an, die anrechenbaren Kosten seien für alle Leistungsphasen 350.000 €, dann suchen Sie in Honorarzone III der Tabelle beim Von-Satz (da Sie ja bei Auftragserteilung wohl nichts anderes vereinbart haben, vgl. § 4 (4) HOAI) für aK von 350.000 € das Grundhonorar -> 61.323 €. Nicht erbracht seien Lph. 4 (6 v.H.) und 9 (3 v.H.), dann beträgt Ihr Honorar 61.323 * 91 v.H. = 55.804 € plus Nebenkosten + USt.

Was ich mich allerdings frage, wieso Sie, der Sie ja nach eigenen Angaben schon seit längerem mit der Planung solcher Anlagen zu haben, bei einem Planungsauftrag dieser Größenordnung nicht vor Bearbeitungsbeginn einen entsprechenden Planungsvertrag mit Benennung aller Abrechnungsmodalitäten mit Ihrem Auftraggeber schließen - wann und wie wollten Sie denn ansonsten Ihr Planungshonorar berechnen?

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.04.2009 at 19:49 Uhr
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sanchine49
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 26.04.2009
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icon Re: HOAI für PV Anlage

Guten Tag Herr Dell!
Vielen Dank für Ihre Antwort und auch für die Kritik, die ich gerne annehme. Dies ist eine Anlage gewesen, die ich in dieser Größenordnung bisher nicht geplant habe. Die Aufträge die ich bisher hatte und auch noch habe sind in Kooperation mit den Handwerksbetrieben durchgeführt worden. Zur Planung dieser Anlage bin ich gekommen nachdem ich gefragt wurde ob ich die Planung übernehmen wolle, zumal ich die Stadtwerke auf das System hingewiesen habe. Das hat mich natürlich gereizt, obwohl auch eine Portion Risiko dabei war. (Große Schneelasten im Winter, Leimbinder abgesenkte Bereiche zwischen den Bindern ) Hinzu kam die neue Art von Modul und Gestell ohne zusätzliche Gewichte auszukommen. Hieraus entstand dann dieses Projekt. Bei einem Seminar für Sachverständige wurde uns mitgeteilt, dass Berechnungen lt. HOAI nicht mehr durchsetzbar seien. Da mir allerdings auch viel daran lag dieses Projekt zu planen weil es in meiner unmittelbaren Nachbarschaft liegt und ich die Auftraggeber gut kenne, ist dieser Teil sträflich behandelt worden. Mir wurde bei den ersten Gesprächen in Bezug auf dieses Projekt auf meine Frage hin wie denn abgerechnet werden soll mitgeteilt
- nach HOAI -, und hier bestehen im Augenblick kleine Unstimmigkeiten, deshalb nochmals Danke für die hervorragende Information.

27.04.2009 at 14:29 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: HOAI für PV Anlage

Hallo Sanchine49,

ich glaube, die Stadtwerke haben zu viel Geld oder handelt es sich um eine überdimensionierte Demonstrationsanlage.

Gibt es für die Anlage keine Wirtschaftlichkeitsberechnung?

Bei einem reinen Installationspreis von netto 4.800,- €/kWp (bzw. netto 5.550,- €/kWp inkl. Planungskosten) und einer Einspeisevergütung ab 2009 von 41,8 Cent/kWh ist ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich.
Abgesehen davon wundert mich die Größenordnung von netto 4.800,- €/kWp als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung. Ist die "neuartige patentierte Aufständerung" so teuer! Ich hätte z.Zt. Angebote in der Größenordnung von netto 3.500,- bis max. 4.000,- €/kWp für poly- oder monokristalline Zellen erwartet; Dünnschichtmodule noch günstiger.

quote:
Bei einem Seminar für Sachverständige wurde uns mitgeteilt, dass Berechnungen lt. HOAI nicht mehr durchsetzbar seien.
Na ja, das ist eine relativ allgemeine Aussage. Schallschutzleistungen sind beispielsweise sicherlich noch nach HOAI abzurechnen, während die Leistungen der thermischen Bauphysik sich in den letzten Jahren so dermaßen verändert haben, dass die HOAI kaum noch anwendbar ist.
Es kann natürlich auch sein, dass man in dem Seminar die Problematik der vorgesehenen HOAI-Novelle 2009 angesprochen hat, dass bestimmte Leistungen dann als Beraterleistungen in den unverbindlichen Teil der HOAI verschoben werden sollen (z.B. Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik,...). Diese wären dann nicht mehr zwingend nach HOAI abzurechnen.
Aber noch ist der Referentenentwurf nicht verabschiedet und damit die alte HOAI gültig.

Viele Grüße
bento
27.04.2009 at 21:06 Uhr
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sanchine49
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 26.04.2009
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icon Re: HOAI für PV Anlage

Hallo bento!

Entschuldigen Sie dass ich erst jetzt antworte aber ich war ein paar Tage unterwegs.
Das Problem hierbei war, dass nur ein Angebot vorlag weil die zusätzliche Belastung des Daches auf 6 kg/qm begrenzt war, und dieses nur mit dem System möglich war. Daher fand hier auch kein Vergleich statt. Zum anderen ging es darum ein ökologisches Projekt vorzuzeigen, welches zudem noch werbewirksam ist. Und Stadtwerke haben bekanntlich nun mal Geld.

Mit freundlichen Grüssen sanchine49

04.05.2009 at 16:17 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: HOAI für PV Anlage

Hallo sanchine49,

bei der geheimnisvollen, einzigartigen Photovoltaikanlage kann es sich eigentlich nur um eine Solyndra-Anlage handeln.

Mich würde interessieren, wie die Anlage läuft und wie du abrechnungstechnisch mit den Stadtwerken klargekommen bist?

Viele Grüße
bento

11.02.2010 at 18:00 Uhr
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