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Tina
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 28.10.2008
IP: Logged
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Planung Straßenbeleuchtung
Wir haben mit unserem Auftraggeber (kommunal) immer wieder die Streitfrage bei der Planung von Straßen, unter welchen Teil der HOAI die Planung der Straßenbeleuchtung fällt. Da beiderseits in der HOAI keine eindeutige Aussage dazu gefunden wurde, wurden die Ingenieurleistungen für die Straßenbeleuchtung bisher als besondere Leistungen berechnet. Neuerdings wird vom AG nun gefordert, dass die Leistungen für die Beleuchtung in den Umfang der Verkehrsanlagen einzurechnen sind. Für die Beleuchtungsplanung muß von uns ein Fachplaner/Ingenieurbüro beauftragt werden, da wir keine Elektroplaner sind. Würde diese Leistung durch den AG separat vergeben werden, würde sich ein gänzlich anderes Honorar ergeben, als im Zusammenhang mit der Straßenplanung.
Nach unserer Auffassung gehört die Straßenplanung in den Teil VII und die Planung der Straßenbeleuchtung in den Teil IX der HOAI.
Wer hat nun Recht ?
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06.05.2009 at 13:19 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Planung Straßenbeleuchtung
Guten Tag,
Beleuchtungsanlagen gehören ohne Zweifel zur Ausstattung von Straßen, siehe z.B. auch der Kostenberechnungskatalog des AKS (Gruppe 84).
Wenn Sie die Ausstattung von Straßen weder planen noch ihre Ausführung überwachen, sind die Kosten hierfür nicht anrechenbar (§ 52 (7) Nr. 6 HOAI), d.h. auch nicht im Sinne des § 10 (4) (d.h. neben dem Honorar für eine Fachplanung nach Teil IX).
Wenn Sie die Ausstattung als Verkehrsanlagenplaner mit planen, sind sie also anrechenbar. Dabei ist nicht davon auszugehen, dass sie der sog. Verfahrens- und Prozeßtechnik angehören; dazu müsste die Beleuchtung die Funktion des Objekts (d.h. der Straße) im eigentlichen Sinne erfüllen, wovon hier nicht auszugehen ist. (Für Anlagen der Verfahrens- und Prozeßechnik wäre das Honorar nach § 55 (4) frei vereinbar.)
Teil IX der HOAI befasst sich nur mit der Technischen Ausrüstung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken; gem. der amtlichen Begründung ist die Technische Ausrüstung von Verkehrsanlagen in Teil IX HOAI nicht erfasst!
Wenn Sie also die Beleuchtung mitplanen, hat Ihr Auftraggeber leider Recht, dass deren Kosten zu den anrechenbaren Kosten der Verkehrsanlage addiert werden müssen. Dies ist die eindeutige Aussage der derzeitigen HOAI dazu.
Ein kleiner Trost: es dürfte bei gleichförmigen Straßenquerschnitten i.d.R. genügen, die Beleuchtungsverteilung über 2 bis 3 Leuchten hinweg zu berechnen; in Längsrichtung wiederholt sich dann das ganze. Bei Kreuzungen oder sonstigen Querschnittsänderungen muss man natürlich trotzdem jedesmal Einzelbetrachtungen anstellen. Die Auslegung der Leuchtmittel, der Steuerung und der Verkabelung dürfte für einen erfahrenen Elektroplaner auch keine allzu große Schwierigkeit und entsprechenden Aufwand darstellen, so dass man halt versuchen muss, mit dem anteiligen Honorar für die Beleuchtungsplanung auszukommen oder dies von seinem Verkehrsanlagenplanungshonorar "abzuzwacken", wenn man sonst den Auftrag überhaupt nicht bekommt.
Mein Tipp: planen Sie die Beleuchtung nicht mit! Teilen Sie dem Auftraggeber mit, dass Ihr Büro nicht auf die Erbringung derartiger Leistungen ausgerichtet ist und bitten Sie ihn, die Planung separat zu vergeben. Da gibt es sicherlich im kommunalen Bereich Fachstellen für Reparatur und Wartung, die gelegentlich auch Planungen zu vergeben haben und jemand kennen, der das ganze als Standardfall evtl. für weniger Geld als Ihr bisheriger Subunternehmer macht...
Nix zu machen, leider...
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.05.2009 at 17:25 Uhr |
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Tina
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 28.10.2008
IP: Logged
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Re: Planung Straßenbeleuchtung
Vielen Dank für diese ausführliche Beantwortung meiner Frage.
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07.05.2009 at 06:39 Uhr |
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