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swenz
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
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Anrechenb. Kosten höher als in Honorartafel 74
Hallo,
wie kann ich die Kosten für ein Projekt ermitteln (§74, Honorarzone 3), wenn die anzurechnenden Kosten (11Mio)über dem max. Wert in der Honorartafel liegen (3.83Mio).
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12.05.2009 at 14:07 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenb. Kosten höher als in Honorartafel 74
Guten Tag,
nach § 74 (2) gilt § 16 (3) sinngemäß -> Sie dürfen also bei Überschreitung der Tabellenhöchstwerte das Honorar frei vereinbaren.
Der Methoden hierzu sind viele. z.B.
- freie Kalkulation und Pauschalierung des Honorars einzelner Teilleistungen
- freie Kalkulation und daraus Definition eines Grundhonorars, das über Teilleistungs-Prozentsätze nach § 73 auf die einzelnen Leistungsphasen verteilt wird
- Herleitung eines Grundhonoars aus dem Verhältnis Grundhonorar : anrechenbaren Kosten des höchsten Tabellenwertes (also z.B. in Hz II min: 394.999 / 3.834.689 = 10,3 %; für andere aK gilt dann ebenfalls GH = aK * 10,3%)
- Herleitung eines Grundhonorars aus Formeln, welche den degressiven Verlauf der Grundhonorarprozentsätze der Honorartabellen über den Höchstwert hinausführt (daraus folgt, dass sich der Prozentsatz oberhalb der Tabellenwerte mit zunehmenden aK von 10,3 % immer weiter nach unten bewegt). Solche Formeln haben andere bereits ermittelt; Sie können aber mit einer Regressionsfunktion oder auch einer geraden Ausgleichsfunktion bei einigen mathematischen Kenntnissen dies auch selbst ermitteln. Oder Sie tragen das ganze (zusätzlich) grafisch auf und leiten daraus die Prozentsätze ab. Die Fromel sollten Sie dann in den Vertrag aufnehmen, damit die Berechnungsbasis bei sich im Projektverlauf ändernden aK klar geregelt ist.
Ansonsten sind Ihrer Kreativität dabei keine Grenzen gesetzt.
Beachten Sie dabei auch, dass Änderungen innerhalb der Leistungsphasen trotz des hohen Gesamthonorars vom AG zu vergüten sind. Wenn Sie also 1 Mio € Gesamthonorar bekommen, sollten Sie doch auch Änderungen für z.B. 800 € bezahlt bekommen. Dies sollte auch so im Vertrag stehen und den Vertragsparteien bewusst sein. Oft wid nämlich der Änderungsaufwand (auch bei größerem Umfang) vom AG mit dem Argument des prozentual doch geringen Anteils versucht unter den Tisch zu kehren. Bewährt hat sich hier ein formales Verfahren zur Anmeldung und Beauftragung von honorarpflichtigen Änderungen, die dann gesammelt und alle paar Monate geldmäßig verhandelt werden.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.05.2009 at 07:28 Uhr |
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swenz
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
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Re: Anrechenb. Kosten höher als in Honorartafel 74
Hallo Herr Doell,
vielen Dank für die ausführliche und verständliche Antwort.
Gruesse und ein schönes WE,
Stephan Wenz
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15.05.2009 at 14:15 Uhr |
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