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bauleiter
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 27.08.2009
IP: Logged
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Umbauzuschlag und Bautagebuch
Ich habe verschiedene Bauleitungsaufträge (nach HOAI § 6-9) eines Auftraggebers.
Alle Aufträge betreffen gleiche Umbauten und Erweiterungen an veschiedenen Standorten.
1. Bei einem Angebot habe ich den Umbauzuschlag in Höhe von 20 % nicht berücksichtigt ((vergessen), aber den Auftrag zusammen mit den anderen Aufträgen unterschrieben. Kann ich den Umbauzuschlag, der in allen anderen Aufträgen enthalten ist, nachfordern.
2. Durch Diebstahl meines Notebooks sind meine Baustellenaufzeichnungen (Bautagebuch) verloren gegangen!
Kann der AG mir dieses nun nicht vorhandene Bautagebuch vom Honorar abziehen, und wenn ja, mit welchem Prozentsatz? In einigen Aufträgen ist das Bautagebuch aufgeführt, in anderen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Bauleiter
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27.08.2009 at 08:11 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag und Bautagebuch
Zu 1. Nach § 24 (1) letzter Satz HOAI 1996/2002 gilt der 20%ige Umbauzuschhlag auch ohne besondere Vereinbarung.
Zu 2. Ihr Vertrag regelt, was zu leisten ist. Die HOAI regelt dann, was Sie für ein Honorar bekommen. Wenn Sie bei einem Vertrag die Erstellung eines Bautagebuches in Auftrag haben und das volle Honorar für Lph. 8 vereinbart wurde, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine sog. Wesentliche Grundleistung handelt, für die ein Abzug vom Honorar gerechtfertigt ist. Ein Präzedenzfall ist mir hierzu nicht bekannt. Evtl. ist der Wert dieser Aufzeichnungen auch davon abhängig, was damit ggf. im Einzelfall bewiesen werden sollte oder könnte und welchen Schaden der Bauherr deswegen evtl. erleidet.
Unabhängig davon ist ein Bautagebuch ja in der Regel auch gemeinsm mit den ausführenden Unternehmen aufzustellen. Haben die denn keine Kopie? Und haben Sie und der Bauherr alle keine handschriftlichen Aufzeichnungen oder ausgedruckte Baustellenvermerke, anhand derer Sie das Bautagebuch zumindest in Ansätzen rekonstruieren können? Falls nicht, muss Ihnen klar sein, dass Sie elementare Pflichten (Datensicherung auf externen Medien) verletzt haben, so dass auch evtl. Ihre entsprechende Versicherung nichts für die Rekonstruktion der Daten bezahlt.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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27.08.2009 at 08:28 Uhr |
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bauleiter
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 27.08.2009
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag und Bautagebuch
Hallo Herr Doell,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe einige handschriftliche Notizen und die Protokolle der Baubesprechungen.
Die Arbeitsberichte der Firmen habe ich angefordert und werde versuchen die Bautagebücher, wenn auch etwas gekürz, zu rekonstuieren.
Meine Frage ging auf eine evtl. Kürzung des Honorars hinaus.
Gibt es da Richtwerte?
Mit freundlichen Grüßen
Bauleiter
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27.08.2009 at 09:25 Uhr |
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Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag und Bautagebuch
Hallo Herr Bauleiter,
vielleicht hilft das zur weiteren Orientierung:
Die Grundleistung „Bautagebuch“ wird bei Gebäuden in den nachgenannten HOAI-Kommentaren zwischen 0,5 – 1,0 % bewertet:
0,5 % Korbion/Mantscheff/Vygen, 2003, 6. Aufl.
0,5 - 0,7 % Pott/Dahlhoff/Kniffka, 6. Aufl.
0,5 – 1,0 % Locher/Koeble/Frik, 20059. Aufl.
Viele Grüße
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27.08.2009 at 12:59 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag und Bautagebuch
Hallo,
wie Kollege Doell bereits ausführte, kommt es wesentlich darauf an, was vertraglich vereinbart wurde.
Wenn Leistungen der LP 8 HOAI beauftragt wurden, dann müsstest du im Ernstfall mit einer Honorarkürzung rechnen, wenn dein Bauherr dich auf das fehlende Bautagebuch anspricht. ([url=http://] http://www.baunetz.de/recht/Fehlendes_Bautagebuch_Wie_haftet_der_Architekt__44466.html?backurl=http%3A%2F%2Fwww.baunetz.de%2Frecht%2FHaftung_unvollstaendige_Teilleistungen_40677.html&s_rubrik=1338[/url])
Wenn dein Vertrag keinen Verweis auf die Leistungen der LP 8 HOAI beinhaltet und auch sonst von der Führung eines Bautagebuchs nicht die Rede ist, dann kannst du das volle Honorar erwarten.
Gehe doch einfach offensiv mit der Sache um und erzähle deinem Bauherren bei Gelegenheit nebenbei, dass dein Laptop mit wichtigen Daten gestohlen wurde und du Lauferei und Kosten ohne Ende deswegen hast (die Sache mit dem Bautagebuch würde ich dabei allerdings nicht so direkt erwähnen; man muss ja keine schlafenden Hunde wecken!).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand am Ende dann auch noch in der Form in "der offenen Wunde" bohrt, dass er dir ein Prozent des Honorars abzieht.
Viel Erfolg
bento
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27.08.2009 at 19:35 Uhr |
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bauleiter
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 27.08.2009
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag und Bautagebuch
Hallo Kollegen,
ich bedanke mich für die konstruktiven Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Bauleiter
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28.08.2009 at 07:58 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag und Bautagebuch
Es sei noch ein Nachschlag erlaubt:
Ein fehlendes Bautagebuch kann wesentlich weiter reichende Folgen nach sich ziehen als "nur" eine Honorarkürzung. Sollte nämlich einmal der Bauherr bei einer Durchsetzung von Ansprüchen gegen bauausführende Unternehmen oder andere Beteiligte deshalb scheitern, weil ihm wegen des fehlenden Bautagebuchs ein entscheidungsrelevanter Nachweis nicht gelingt, dann kann dies zu einer eigenen Haftung des Objektüberwachers führen. Das mag nicht allzu häufig passieren, ist aber möglich (bereits erlebt). Darüber hinaus kann ein sorgfältig geführtes BTB ein wichtiges Hilfsmittel sein, um bei Bauausführungsmängeln einer eigenen Haftung wegen Überwachungsverschuldens entgegenzutreten. Deshalb kann es durchaus lohnenswert sein, einige Energie in die Rekonstruktion des Bautagebuchs zu investieren und insbesondere immer dafür zu sorgen, daß ein solcher VErlust gar nicht erst passieren kann.
____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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02.09.2009 at 17:50 Uhr |
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