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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Dokumentation von Änderungen
Beitrag von Nachricht
anbauer
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 06.09.2009
IP: Logged
icon Dokumentation von Änderungen

Leider erst nach Fertigstellung des Rohbaus haben wir bemerkt, dass die Öffnungen für die Fenster um 40 cm größer (bzw. höher) waren als im Plan vorgesehen. Entsprechend wurden die Fenster um ca. € 2000.- teurer als im ursprünglichen Angebot des Fensterbauers, dem die ursprüngliche Planung zugrundelag. U.a. aus diesem Grund haben wir das Honorar des Architekten, der auch Bauleiter war, um € 1000.- gekürzt. Dieser hat uns deshalb verklagt. Er behauptet, wir hätten eine Erhöhung der Fenster ausdrücklich gewünscht. Er habe uns bezüglich der verschiedenen Rollladensysteme beraten und wir hätten uns ausdrücklich für diese Variante entschieden, die eine Erhöhung der Fenster mit sich gebracht habe. Er habe uns über alles eingehend informiert und beraten. Dies stimmt leider überhaupt nicht. Nun ist es aber schwierig zu beweisen, dass ein Gespräch nicht stattgefunden hat. - Hätte der Architekt diesen angeblichen Änderungswunsch von unserer Seite möglicherweise dokumentieren müssen?


06.09.2009 at 16:16 Uhr
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
icon Re: Dokumentation von Änderungen

Diese Anfrage hat mit der HOAI nicht viel zu tun, oder? Es geht eher um Werkvertragsrecht, nehme ich an.

Sicher sollte man alle wichtigen Entscheidungen des AGs dokumentieren. Spätestens im Plan, den der AG freigibt oder der ihm vor Ausfürhung zugeht.

Aber ich finde es zeitgemäß typisch, jedem nach getaner Arbeit etwas abzuziehen, obwohl der Nutzer allein von den für 2000 € größeren Fenstern auch profitiert. Oder sind die zu groß und damit zu hell? Wer hat denn am meisten von der vergrößerten Fläche? Haben Sie nicht bekommen, was Sie wollten? Oder ist es wirklich ein Fehler oder Versagen des Bauleiters und nicht nur teurer geworden?

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983

06.09.2009 at 21:03 Uhr
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anbauer
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 06.09.2009
IP: Logged
icon Re: Dokumentation von Änderungen

Nur so viel: Wohl niemand würde beim Autohändler, nachdem er einen Mittelklassewagen bestellt hat, dem Kauf eines Rolls-Royce zustimmen.
- Eigentlich hatten wir auf Informationen gehofft anstatt unqualifizierter Kommentare...

09.09.2009 at 17:57 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Dokumentation von Änderungen

Welche Informationen hattem sie denn von uns erwartet, die Ihnen bei der Beantwortung der Frage, wie sich denn beweisen lasse, dass ein Gespräch nicht stattgefunden habe, helfen könnten? Etwas schwierig, meinen Sie nicht auch?

Ansonsten hat der Kollege Tietje sicherlich recht: es geht in Ihrer Frage nicht um das Honorarrecht als solches, sondern um eine Schadensersatzforderung Ihrerseits, die Sie mit dem Honorar "verrechnet" haben. Dafür ist das hier grundsätzlich nicht ganz das passende Forum.

Trotzdem noch einmal die Frage: worin besteht Ihr Schaden? Sie haben Mehrkosten bei den Fenstern gehabt, dafür geringere Kosten beim Mauerwerk; saldiert haben Sie größere Fenster für einen Mehrbetrag X. Ein Schaden ist das m.E. nur, wenn Ihnen das zuviel Licht ist und Sie ständig auf optisch unschöne Art abdunkeln müssen, um den Raum richtig zu belichten. Oder Ihnen sind die Reinigungsaufwendungen zu hoch, oder... . Was es genau ist, müssten Sie schon benennen.

Natürlich ist es ärgerlich, etwas zu bekommen, was man so nicht wollte. Aber wieweit Sie in die Entscheidung zu den gänderten Fenstern einbezogen oder über die Änderung informiert waren, kann man als Externer eben nicht beurteilen. Die Frage ist also tatsächlich, was wir da eigentlich für Sie tun könnten.

Ansonsten bitte ich zu bedenken, dass wir das hier alle ehrenamtlich in unserer Freizeit machen. Wenn also einmal eine Antwort nicht zur Zufriedenheit des Fragers ausfällt, muss man nicht gleich beleidigt sein. Ein "Danke, das hilft mir leider nicht weiter, ich probiere es noch mal woanders" hätte völlig ausgereicht.

[Edited by fdoell on 10.09.2009 at 12:07 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

10.09.2009 at 12:04 Uhr
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annalein
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 17.11.2009
IP: Logged
icon Re: Dokumentation von Änderungen

Ich kann aber ehrlich gesagt den Ärger des Threadstellers verstehen!

Wenn ich diese Fenster bestellt habe, sag ich auch nicht einfach "ach ist doch egal, ob das teurer war. die neuen fenster sind doch größerund deshalb toller. danke architekt, dass du es so gebaut hast, wie ichs nicht wollte ..."

Der architekt hat sich über den wunsch den bauherren hinweggesetzt und das ist nicht in ordnung.

____________________________
Die Kunst liegt nicht darin, etwas zu bekommen, sondern es auch noch zu wollen, wenn man es hat.

17.11.2009 at 09:00 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Dokumentation von Änderungen

Nun, eine Dokumentation von Änderungen- Sie hätten jetzt also einen Zettel mit der Aufschrift: "Änderung der Fenster besprochen" in der Hand. Da es offenbar auch kein Bautagebuch gibt (sollte der Ausführungsbetrieb auf der Baustelle führen)
können Sie sich schon fragen, wie denn überhaupt auf Ihrem Bau die Abläufe dokumentiert wurden. Das ist aber doch eigentlich wirklich nur ein Nebenkriegsschauplatz; haben Sie am Rohbau die Abweichung der ausgeführten Fenstergrößen von der Planung bemerkt - ich unterstelle mal, dass man das schon sieht, wenn Fenster plötzlich fast eine halben Meter höher sind ! und die Arbeiten akzeptiert, dann gilt nach VOB und BGB die Leistung als abgenommen und der Vergütungsanspruch wird fällig. Leider schreiben Sie nicht, warum Sie nicht darauf bestanden haben, dass
die Fenster so geändert werden, wie sie im Projekt auf dem Papier gezeichnet wurden. (Immerhin sind Sie ja so ärgerlich darüber gewesen, dass Sie dem bauleitenden Architekten deshalb das Honorar gekürzt haben nd den Rest von 1.000 € möglicherweise bei der Rechnung des Baubetriebes einbehielten??) Also haben Sie doch auch die größeren Fenster billigend in Kauf genommen, vielleicht erklären Sie dem Forum hier, warum Sie dann genau so und nicht anders reagiert haben. Ich denke, die Verhältnismäßigkeit zu 2.000 € Mehrkosten und 1.000 € Strafe steht hier zur Diskussion und muß Ihnen sagen,meines Erachtens nach ist das nicht angemessen, zumal auch der Planer und die Baufirma das Recht zur Nachbesserung haben. Warum also haben Sie das nicht eingefordert
Hat ihr Planer die geänderten Gebäudeansichten dem
Bauamt vorgelegt und wurden diese nicht abgelehnt, dann hält sich der Schaden doch in minimalen Grenzen, ganz zu schweigen von einer ev. gleichwertigen Wohnwerterhöhung durch mehr Belichtungs- und Belüftungsfläche.

[Edited by C.Zeh on 17.11.2009 at 11:04 Uhr]

17.11.2009 at 10:56 Uhr
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
icon Re: Dokumentation von Änderungen

1. Es wurde eine Version gebaut, die Sie nicht wollten.
2. Sie haben sie nicht abgelehnt - ich nehme an -, somit akzeptiert und
3. dem Handwerker bezahlt.
4. Den Architekten trifft nun die Strafe in Form des 50%-Mitbezahlens für Ihre Fenster.

Davon abgesehen, ob die Änderung dokumentiert wurde, sicher nicht sauber, denken wir mal so:

Wenn ich mir vorstelle, dass ich ein Auto bestelle, das ohne meinen anfänglichen Willen mit einer Lederausstattung geliefert wird, und es soll deshalb mehr kosten. Dann würde ich es entweder
5. ablehnen und auf Stoff bestehen, Neulieferung oder Umbau.
6. mich von meiner Leder-Bestellung überzeugen lassen und nehmen müssen.
7. nehmen und einen Vorbehalt äußern, weil ich in Not bin und das Auto brauche, Regelung später.
8. nehmen und den Mehrpreis bezahlen, denn ich bekomme ja auch die Mehrleistung und nutze sie.

Wenn ich es ablehne, ist alles einigermaßen klar.

Wenn ich aber es ohne Vorbehalt nehme und damit losfahre, dann aber weniger bezahle, ist die Angelegenheit nicht mehr so klar. Erst recht, wenn ein Vermittler für den PKW mitgemischt hat - der Architekt.

Jetzt müsste ein Jurist beraten. Lohnt sich das für 1.000 oder 2.000 EUR? Zumal wenn man größere Fenster bekommen hat. Außer man leidet unter größeren Fenstern.

Christian Tietje
Dipl.-Ing. (FH) Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983

17.11.2009 at 21:14 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Dokumentation von Änderungen
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