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Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
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Beispielhafte Aufzählung der Grundleistungen?
Hallo,
in einem Architektenvertrag heißt es u. a.:
"Der AG überträgt an den AN die in der HOAI näher beschriebenen Leistungen für die nachfolgend angeführten Bereiche:
1. Grundleistungen der Tragwerksplanung (Lphn. 4 und 6; § 64 HOAI)
(Lph. 4) Genehmigungsplanung; Anfertigen und Zusammenstellen der statischen Berechnungen mit Positionsplänen für die Prüfung
(Lph. 6) Vorbereitung der Vergabe; Beitrag zur Mengenermittlung und zum Leistungsverzeichnis
...
5. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, gilt für den Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Leistungspflichten das Leistungsbild des § 64 HOAI (2002) entsprechend."
Meine Frage ist nun, welche Leistungen sind im o. g. Beispiel zu erbringen?
Nur die unter 1. genannten Berechnungen und Mengenermittlungen oder alle Grundleistungen der Lphn. 4 und 6?
Einen Hinweis, dass die Leistungen unter 1. nur exemplarisch aufgeführt sind, gibt es im Vertrag nicht.
Vielen Dank vorab und viele Grüße!
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10.09.2009 at 11:17 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Beispielhafte Aufzählung der Grundleistungen?
Die angeführten Kurzbeschreibungen sind erläuternde Kurztexte nach § 64 (1), siehe auch http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_8.php#64. Diese dienen zur Erläuterung der Bewertung der Grundleistungen in v.H. der Honorare, werden also gewöhnlich bei der Aufstellung eines Angebotes oder bei einer Abrechnung erwähnt, um klarzustellen, was in der jeweiligen Leistungsphase grobumfänglich zu erbringen ist bzw. war.
Die in den Leistungsphasen üblicherweise zu erbingenden, mit dem genannten Honorar abgegoltenen und gemäß Ihrem Vertrag von Ihnen zu erbringenden Leistungen (dort steht der § 64 insgesamt als zu erbringende Leistung) sind in den ausführlicheren Erläuterungen ("Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen") des § 64 (3) ausgeführt. Dies steht auch bereits im ersten Satz von § 64 (1): "Die Grundleistungen bei der Tragwerksplanung sind ... in den in Absatz 3 aufgeführten Leistungsphasen ... zusammengefasst."
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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10.09.2009 at 11:50 Uhr |
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Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
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Re: Beispielhafte Aufzählung der Grundleistungen?
Hallo Herr Doell,
vielen Dank wiedermal für Ihre rasche Antwort und den Link!
Viele Grüße!
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10.09.2009 at 11:55 Uhr |
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