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rasputin0665
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 21.10.2009
IP: Logged
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Grundleistungen und besondere Leistungen
Die HOAI 2007 benannte sehr ausführlich die jeweiligen Leistungen in den einzelnen LP. Die HOAI 2009 weist in ihrem Text keine Leistungen aus.
Gelten die Leistungen der HOAI 2007 weiter, oder bleiben die zu erbringenden Leistungen im Dunkeln?
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21.10.2009 at 14:09 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Grundleistungen und besondere Leistungen
Hallo,
vermutlich meinst du mit der "HOAI 2007" die "alte" HOAI 1997/2002!
In der "neuen" HOAI 2009 sind die Leistungsbilder nicht entfallen, sondern finden sich in den Anlagen 1-14 wieder.
Beispielsweise findet man die Grundleistungen für den Architekturbereich in Anlage 11:
[url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage11[/url]
Im Grunde sind die bisherigen Leistungsbeschreibungen bis auf einige wenige Änderungen übernommen worden.
Aber auch ich kann mich irgendwie noch nicht an die neue Aufteilung gewöhnen.
Trotzdem nochmal zur Erinnerung:
Die HOAI ist Preisrecht und kein Vertragsrecht, d.h. die Grundleistungen der HOAI werden nur dann zur geschuldeten Leistung, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Dies kann natürlich auch durch einen Verweis auf die Leistungen der HOAI-Leistungsphasen geschehen.
Viele Grüße
bento
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21.10.2009 at 17:10 Uhr |
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