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HOAI.de - Forum : Allgemeines : §51 - Anlagengruppen 4 und 5
Beitrag von Nachricht
Planer13
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 04.12.2009
IP: Logged
icon §51 - Anlagengruppen 4 und 5

Guten Tag,

wir sind ein Planungsbüro für Elektrotechnik und haben bisher (alte HOAI) immer ein Leistungsbild gehabt. Die neue HOAI hat die Elektrotechnik nun in zwei Anlagengruppen geteilt (Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen).

Meine Frage ist jetzt, ob wir für jedes Projekt die anrechenbaren Kosten getrennt ermitteln müssen und dadurch auch zwei Leistungsbilder anbieten dürfen (Leistungsbild Starkstromanlagen, Anlagengruppe 4 und Fermelde, Anlagengruppe 5), oder ob man auch zukünftig nur ein Leistungsbild anbieten darf. Gibt es hierfür einen Paragraphen in der neuen HOAI, der diesen Fall detailiert beschreibt?

Manche Auftraggeber verstehen nicht, dass wir nun zwei Leistungsbilder anbieten und fordern teilweise einen entsprechend Nachweis dafür.
Da die neue HOAI Preisrecht ist, sollten doch auch (falls anrechenbare Kosten in beiden Teilen verfügbar sind) zwei Leistungsbilder angeboten werden, oder?

Für Ihre Antwort im voraus besten Dank!

04.12.2009 at 10:35 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: §51 - Anlagengruppen 4 und 5

Hallo,

quote:
Gibt es hierfür einen Paragraphen in der neuen HOAI, der diesen Fall detailiert beschreibt?

Siehe § 52 Abs. 1 HOAI 2009:

"Das Honorar für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung richtet sich nach den anrechenbaren Kosten der Anlagen einer Anlagengruppe nach § 51 Absatz 2. "

und auch § 52 Abs. 2 HOAI 2009:

"§ 11 Absatz 1 gilt nicht, soweit mehrere Anlagen in einer Anlagengruppe nach § 51 Absatz 2 zusammengefasst werden und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang als Teil einer Gesamtmaßnahme geplant, betrieben und genutzt werden. "
Und hier steht § 11: ([url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#11[/url]

Viele Grüße
bento
04.12.2009 at 17:24 Uhr
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Planer13
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 04.12.2009
IP: Logged
icon Re: §51 - Anlagengruppen 4 und 5

Vielen Dank für die Antwort! Das hat mir sehr weitergeholfen!!!

06.12.2009 at 12:38 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : §51 - Anlagengruppen 4 und 5
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