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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Umbauzuschlag bei Freianlagen?
Beitrag von Nachricht
lilo77
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 04.08.2008
IP: Logged
icon Umbauzuschlag bei Freianlagen?

Hallo Kollegen,
kann mir jemand sagen, ob bei Freianlagen auch Umbauzuschläge bzw. Instandsetzungszuschläge vereinbart werden können? In der neuen HOAI stehen diese Zuschläge meines Wissens nur bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten. Bei einem konkreten Objekt haben wir aber gerade im Freibereich umfassende Umbauten und Modernisierungen.
Vielen Dank für die Antworten.
VG
Daniela

22.12.2009 at 12:17 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag bei Freianlagen?

Guten Tag Daniela,

einen expliziten Verweis auf Umbauzuschläge oder Instandsetzungszuschläge auf § 35 bzw. 36 gibt es für Freianlagen nicht, entsprechend der HOAI a.F., in der § 23 auch nur für Umbauten bei Gebäuden galt.

Nach § 38 (1) n.F. gilt § 33 (1) entsprechend; dort ist definiert, dass das Leistungsbild Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten,Umbauten, Modernisierungen, (raumbildende Ausbauten,) Instandhaltungen und Instandsetzungen umfasst. Das bedeutet, dass Umbauten und Instandsetzungen bei Freianlagen nach HOAI abzurechnen sind, nur eben ohne Honorarzuschläge. Der Verordnungsgeber geht wohl davon aus, dass bei Freianlagen Umbauten und Instandsetzungen keinen Mehraufwand gegenüber einer Neuplanung bedeuten.

Sie haben natürlich trotzdem Spielräume, z.B. in der Herleitung der Honorarzone, des Honorarsatzes (von-bis) und der Nebenkosten; darüber hinaus können Sie z.B. eine ausführliche Bestandsaufnahme (Entwurfsvermessung plus Baumbestandslisten, Baumzustandslisten, Zustandslisten von Freianlagenobjekten usw.) anbieten und vielleicht auch noch Besondere Leistungen. Vielleicht lässt sich ja da etwas machen, wenn der Auftraggeber mitspielt.

[Edited by fdoell on 22.12.2009 at 23:00 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

22.12.2009 at 16:32 Uhr
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lilo77
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 04.08.2008
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag bei Freianlagen?

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wir werden das wohl über Besondere Leistungen (z.B. vermessungstechnische Bestandsaufnahme) regeln. Zum Glück ist der Auftraggeber hier sehr kooperativ. Trotzdem finde ich, dass auch bei Freianlagen Instandsetzungen bzw. Umbauten einen großen Mehraufwand bez. der Abwicklung bedeuten. Naja,
wiedereinmal eine Lücke in der HOAI.....
Viele Grüße

Daniela Rupsch
Rupsch Architekten

22.12.2009 at 18:45 Uhr
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