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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architektenhonorar - falsche Beratung
Beitrag von Nachricht
hillwood
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 03.01.2010
IP: Logged
icon Architektenhonorar - falsche Beratung

Guten Abend,
in der Hoffnung in diesem Forum richtig zu sein und ggf. sogar ein wenig Klärung in unsere Situation zu bekommen, wende ich mich mit unserem "Fall" an Sie:
Im Rahmen einer geplanten energieeffizienten Sanierung unseres EFH wandten wir uns im vergangenen Oktober an einen uns empfohlenen Architekten.
Sicherlich anfänglich sehr blauäugig und KfW-euphorisch kam es zum ersten Treffen mit der Anfrage, ob das Erreichen eines KfW100 nach Verordnung 2007 möglich wäre.
Nachdem dieses adhoc verneint wurde, ohne entsprechende Daten aufzunehmen, bzw. Berechnungen aufzustellen, ging es sehr schnell um den ganz grossen Aufriss mit WDVS.
Wir wohnen in einem Altbau von 1927 mit wunderbarem roten Klinker, so daß wir diesem Vorgehen gegenüber abgeneigt waren.
Im Vertauen auf den Architekten, baten wir um Kostenaufstellung für eine Teilsanierung und dennoch auch für die WDVS-Sanierung.
Bemühten uns zeitgleich jedoch auch um die Hilfe eines befreundeten Bauingenieurs, der uns durch ganz schematisches Handeln aufzeigte, daß eine eff100 problemlos möglich ist, u.a. wegen des zweischaligen Mauerwerks. Hier wurde durch eine Probebohrung eine solide Luftschichtdicke festgestellt.
In den mittlerweile vorliegenden Ausschreibungen des Architekten, fanden sich dann weitere nicht nachzuvollziehende Mängel, wie zu dünne Dämmschichten, nicht passende Aufsparrungen und komplett aus einer stimmigen Dämmung herausfallende Bereiche.
Letztendlich wurden unsere Daten in vorhande Ausschreibungen von ehemaligen Projekten - er hat sonst nur "Großprojekte"-lückenhaft übertragen.
Telefonisch teilten wir dem Architekten dann unser Mißtrauen, basierend auf den neuen Erkenntnissen mit und beendeten die Zusammenarbeit.
Es kam eine Rechnung von über 3000€.
In dem Wissen, daß wir die Auftragsvergabe an den Architekten betreffend, den Fehler gemacht haben das Ganze nicht schriftlich festzulegen und das Honorar zu klären, würde mich dennoch sehr interessieren, ob wir diese Rechnung widerstandslos begleichen müssen?
Vielen Dank für Ihr Bemühen

03.01.2010 at 21:01 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Architektenhonorar - falsche Beratung

Guten Tag,

anhand Ihrer Schilderung stellen sich mir einige Fragen, ohne deren Beantwortung man die Zusammenhänge schlecht versteht und auch kaum etwas zu der Höhe des genannten Honorars sagen kann.

quote:
hillwood wrote:
wandten wir uns ... an einen uns empfohlenen Architekten.

quote:
er hat sonst nur "Großprojekte"

Wer hat denn den Architekten für was für ein Thema empfohlen? Haben Sie den Empfehler mal mt dem unten genannten konfrontiert? Oder den Architekten vor Beauftragung gefragt, was er denn bislang so für Erfahrungen auf Ihrem Aufgabengebiet hat? (Möglicherweise liegt hier ein grundlegender Fehler auf Auftraggeberseite vor.)
quote:
hillwood wrote:
ging es sehr schnell um den ganz grossen Aufriss mit WDVS. Wir wohnen in einem Altbau von 1927 mit wunderbarem roten Klinker, so daß wir diesem Vorgehen gegenüber abgeneigt waren.

Mit WDVS meinen Sie vermutlich ein Wärmedämm-Verbundsystem, das außen auf Ihre bestehende Außenwand aufgebracht werden sollte, was Sie aber aus optischen Gründen nicht wollten. Richtig?
quote:
hillwood wrote:
(wir) baten ... um Kostenaufstellung für eine Teilsanierung und dennoch auch für die WDVS-Sanierung.

Wenn Ihr Aufgabenstellung eine energetische Sanierung der Fassade war, was wäre denn dann bitteschön eine Teilsanierung im Vergleich mit dem Verbundsystem (ich bin kein Wärmedämmplaner)?
quote:
hillwood wrote:
daß eine eff100 problemlos möglich ist

Und was ist das bitte und wie geht das mit der enegetischen Sanierung unter Beibehaltung der schönen Fassade??
quote:
hillwood wrote:
In den mittlerweile vorliegenden Ausschreibungen des Architekten

Aah! Gab es dazwischen auch eine Planung, so richtig mit Zeichnungen und so? Musste die evtl. genehmigt werden (Hausumbau, Statik)? Hat da irgendjemand mal draufgeschaut (Qualitätssicherung)?
quote:
hillwood wrote:
weitere nicht nachzuvollziehende Mängel, wie zu dünne Dämmschichten, nicht passende Aufsparrungen und komplett aus einer stimmigen Dämmung herausfallende Bereiche.

Wieso weitere? Zu dünn in Bezug auf ...? Nochmal: gab es keine Entwurfs- oder eigentlich sogar Ausführungsplanung vor der Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht? Wollten Sie das nicht (Geld gespart) oder der Planer (keine Zeit, nicht nötig oder was auch immer)?
quote:
hillwood wrote:
Letztendlich wurden unsere Daten in vorhandene Ausschreibungen von ehemaligen Projekten lückenhaft übertragen.

Nun, eine gewisse Erfahrung war also wohl schon da bei dem Planer, sonst hätte er ja die Texte alle für Sie das erste Mal erstellt. Dieses Verfahren ist sogar so üblich, dass Leute damit Geld verdienen (Standardleistungsbuch etc.) Das "lückenhaft" ist wohl der eigentliche Punkt an der Sache. Wie haben Sie die Lücken denn bemerkt?
quote:
hillwood wrote:
Telefonisch teilten wir dem Architekten dann unser Mißtrauen, basierend auf den neuen Erkenntnissen mit und beendeten die Zusammenarbeit.

Aha! Sie hatten also neue Erkenntnisse und das machte Sie mißtrauisch? Haben Sie denn den Planer mal über diese Erkenntnisse informiert und um Stellungnahme gebeten? Oder gleich ein Gespräch mit dem befreundeten Bauingenieur (oder wer immer Ihnen diese Erkenntnsise verschafft hat) und dem Planer angesetzt? - Sie haben dem Planer also (ohne - Möglichkeit zur - Stellungnahme seinerseits?) gekündigt. Mit welcher juristischen Begründung denn?
quote:
hillwood wrote:
Es kam eine Rechnung von über 3000€.

Da müssten Sie denn schon etwas genauer werden, wenn Sie mal andere Beiträge hier gelesen haben. Welche Leistungsphasen wurden erbracht und wie bewertet, welche anrechenbaren Kosten angesetzt, welche Honorarzone verwendet usw. Das müsste alles in der Rechnung stehen, sonst ist die nicht prüffähig und innerhalb 2 Monaten ab Zugang zu rügen. By the way, war das netto/brutto, mit oder ohne Nebenkosten, nach alter oder neuer HOAI?
quote:
hillwood wrote:
In dem Wissen, daß wir ... den Fehler gemacht haben das Ganze nicht schriftlich festzulegen und das Honorar zu klären

Schon, aber dafür gibt es ja die HOAI. So detailliert sprechen Sie ja auch nicht mit Ihrem Zahnarzt, wenn Sie sich in Behandlung begeben. Also lassen Sie uns mal genaueres wissen, wie beschrieben, dann können wir weiter sehen.
quote:
hillwood wrote:
ob wir diese Rechnung widerstandslos begleichen müssen?

Je nachdem, wie Sie sich verhalten haben, welche Nachbesserung Sie dem Planer aufgegeben haben, welchen Kündigungsgrund Sie angegeben haben usw. können Sie evtl. froh sein, dass Sie nicht noch entgangenen Gewinn begleichen müssen, falls nämlich die Kündigung aus einem Grund erfolgte, den der Planer nicht zu vertreten hat.

Falls er die Kündigung zu vertreten hat und ihm deshalb nur das Honorar für die erbrachten Leistungen zusteht, müssten Sie die og. Fragen beantworten, um die Angemessenheit des Betrages zu überprüfen.

Und die Moral von der Geschicht'? Man muss als Auftraggeber nicht nur planerische Abkürzungen um sich schmeißen können, sondern vor allem auch sehr differenzert über seine Rechte und Pflichten Bescheid wissen. Neben Foren wie diesen (in dem meist jedoch Anfragen von Menschen stehen, die schon schlechte Erfahrungen gemacht haben) gibt es da Literatur zum Thema Bauherrenrechte und -pflichten für wenige Euronen (wenn Sie nicht vorab zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gehen mögen, was ja auch keine schlechte Idee ist). Angesichts der Kosten, die evtl. auf Sie zukommen, eine lohnende Investition und auch nicht viel teurer als ein paar aktuelle Fachzeitschriften vor dem Kauf der nächsten Stereoanlage...

[Edited by fdoell on 05.01.2010 at 00:42 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
05.01.2010 at 00:38 Uhr
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hillwood
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 03.01.2010
IP: Logged
icon Re: Architektenhonorar - falsche Beratung

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Antwort und Ihr Bemühen zur Klärung.
Sie müssen den laienhaften Umgang mit der Nomenklatur entschuldigen.
Ich denke angesichts der für dieses Forum geringen Streitsumme und eben der Tatsache, daß es sich um ein HOAI-Forum und kein Rechts-Forum handelt, muss ich diesen Beitrag zurückstellen.
Ich war gestern beim Fachanwalt, der klar der Meinung war, es aufgrund prägnanter Mängel von Seiten der Architektenleistung auf einen Vergleich hinauslaufen zu lassen.
Es kommt schnell zum pädagogisch erhobenen Zeigefinger der Fachleute und der Vorwurf von Bequemlichkeit und Geldschneiderei ist auch schnell ausgesprochen, aber wende ich mich als Laie nicht gerade an einen ausgeschriebenen Dienstleister in dem Vertrauen auf optimale Beratung und Betreuung?
Am Ende steht die Frage, wieso der Architekt uns besser hätte beraten sollen, hätte er doch mit seinem planerischen Vorhaben und -gehen, am meisten Geld verdient.
Vielen Dank

05.01.2010 at 10:27 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Architektenhonorar - falsche Beratung

Hallo,

bitte nehmen Sie meine Aussagen nicht einfach nur persönlich - in diesem Forum geht es immer auch darum, andere Bauherren zu sensibilisieren und vor ähnlichen Erfahrungen wenn möglich zu bewahren. Daher auch der manchmal pädagogisch erhobene Zeigefinger. Leider scheint es nämlich erfahrungsgemäß häufig so zu sein, dass, je höher die Summe ist, um die es geht, umso geringer die Bereitschaft ist, sich vorher mit der Sache (z.B. dem Bauvorhaben oder der Honorierung desselben) zu beschäftigen. Angesichts dessen, dass sich Bauherren oft für Jahrzehnte verschulden, kann man da manchmal wirklich nur den Kopf schütteln, mit wie wenig Vorwissen sie an die ganze Sache herangehen. Dagegen der Vergleich mit der Stereoanlage und wieviel dazu vorher gelesen, debattiert und verglichen wird - das ist schon erstaunlich im Vergleich mit der Architektenauswahl, zumal es bei der gar nicht mal um messbare Daten, sondern um das viel schwieriger zu erfassende Gefühl gut betreut zu werden geht!

Bequemlichkeit und Geldschneiderei habe ich Ihnen nicht vorgworfen, sondern - wie ich dies auch bei einer bezahlten Beratung täte - nach den Motiven und Vorgehensweisen gefragt, die möglicherweise hinter einer getroffenen Aussage stecken. Denn die Art und Weise, wie jemand seinen "Fall" beschreibt, hat häufig etwas damit zu tun, wie er bislang auch mit dem Planer bzw. dem Gesamtprojekt umgegangen ist (ich mache das hier ja schon ein paar Jahre als ehrenamtliches Hobby).

Natürlich dürfen Sie als Laie von einem professionellen Dienstleister optimale Beratung und Betreuung erwarten. Allerdings ist dies nur die halbe Miete. Ich mochte den Spruch eines meiner Professoren damals auch nicht, als er sagte: "Trau, schau wem!". Oder - um es mal halb esoterisch auszudrücken: sich auf das Schlimmste einstellen UND das Beste erwarten, dann ist man für alles gerüstet!

Die Schlußfrage, die Sie aufgeworfen haben, wird häufig von Menschen gebracht, die anderen prinzipiell Geldgier unterstellen. Ich persönlich glaube nicht, dass die meisten Freiberufler deshalb welche sind, weil sie nur viel Geld verdienen wollen, sondern dass auch meist ein idealistischer Gedanke dabei ist. Die Verpflichtung zur für den Bauherren optimalen Planung ist in praktisch allen berufsständischen Kammern verankert und ich kenne persönlich keinen Fall, in denen eine Planung einer teureren Konstruktion nur deshalb erarbeitet wurde, weil man damit mehr Geld verdient. In Ihrem Fall vermute ich auch eher, dass der Planer nicht genug erfahren bzw. fachkundig war und sich auch evtl. zeitlich nicht intensiv genug um Ihr Projekt gekümmert hat.

Wenn Sie denn Ihren Beitrag "zurückziehen" und die Angelegenheit mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Ihres Vertrauens (auch hier gibt es so-ne und solche!) weiter bearbeiten, wünsche ich gutes Gelingen und noch eine erfolreiche energetische Sanierung Ihres Hauses - die Umwelt dankt!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

05.01.2010 at 12:04 Uhr
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hillwood
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 03.01.2010
IP: Logged
icon Re: Architektenhonorar - falsche Beratung

Sehr geehrter Herr Doell!
Ich danke Ihnen sehr für Ihre umfangreiche und qualifizierte Stellungnahme!
Sicher gehen mit dem Thema viele Emotionen einher, die den rein objektiven Blick versperren.
Dazu trägt sicher auch die Reaktion des Architekten bei, der, konfrontiert mit den neuen Erkenntnissen sagte, daß das dann wohl so sei.
Es liegt mir fern, in einer schon fast üblichen Schwarzseherei, Berufsstände in eine Ecke stellen zu wollen.
Die Reflektion über die Angelegenheit - das soll gerne das Ergebniss unseres "Kontakts" gewesen sein - führt tatsächlich zu einer Versachlichung und der Erkenntniss des "Lehrgeldes".
Verbuchen wir es unter: dumm gelaufen und gehen mit ungedämpften Tatendrang an das vor uns Liegende.
Ich grüße und wünsche weiterhin viel Spaß mit Ihrer ambitionierten Arbeit
hillwood

[Edited by hillwood on 05.01.2010 at 13:33 Uhr]

05.01.2010 at 13:13 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architektenhonorar - falsche Beratung
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