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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Baustop nach Planungsfehler
Beitrag von Nachricht
Ralf Bdr.
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 24.01.2010
IP: Logged
icon Baustop nach Planungsfehler

Der Architekt hat den B-Plan falsch gelesen und damit ein EF um 2m (6qm) zu dicht an die Anliegerstraße geplant. Unmittelbar nach Sohlenerstellung wurde ein Baustopp verhängt.

Nach 4 Wochen konnten die Bauherren in intensiven Verhandlungen mit der Gemeinde und den Anwohnern die Freigabe und das Aufheben des Baustopps bewirken. Der Architekt war untätig bis auf ein Schreiben an die Baubehörde.

Durch den Baustopp konnten die Bauherren erst vier Wochen später, wie geplant, einziehen . Es gab jedoch keinen Fertigstellungstermin schriftlich fixiert.

Haben die Bauherren Anspruch auf Entschädigung für tatsächlich entstandene Mehrkosten durch den Zeitverzug?

24.01.2010 at 16:47 Uhr
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
icon Re: Baustop nach Planungsfehler

Offenbar unstreitig liegt eine Pflichtverletzung bei der Planungsleistung vor (evtl. auch bei der Bauausführung, wenn die Divergenz zwischen Planung u B-Plan für den Bauunternehmer erkennbar gewesen sein sollte). Sie müssen nun darlegen und beweisen können, dass (nur) diese Pflichtverletzung ursächlich war für eine spätere Fertigstellung und durch die spätere Fertigstellung ein (finanzieller) Schaden entstanden ist. Können Sie die Kausalitätskette zwischen Pflichtverletzung und Schaden schließen, ist ein Anspruch durchaus möglich. Dass kein Fertigstellungstermin vereinbart war, steht dem nicht von vornherein entgegen, kann aber die Anforderungen an Ihre Darlegung und den Beweis der Abläufe deutlich erhöhen.

____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -

25.01.2010 at 12:42 Uhr
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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Baustop nach Planungsfehler
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