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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : HOAI-Umbauzuschlag - Aber wie berechnen?
Beitrag von Nachricht
amadeo
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 04.02.2010
IP: Logged
icon HOAI-Umbauzuschlag - Aber wie berechnen?

Hallo,

die Anrechenbarkeit des Umbauzuschlages ist mir nach der HOAI 2009 insbesondere bei nicht alltäglichen Fällen noch nicht ganz klar geworden.

Ein Beispiel:
Es wird ein Neubau direkt an einen Altbau angebunden. Der Bau ist mit größeren Kosten im Altbau verbunden.
1. Es müssen dort Fenster zugemauert und neue Fenster mittels Stahlträger- Abfangungen etc. eingebaut werden.
2. Die neuen Fundamente des nicht unterkellerten Neubaus müssen auf KG-Höhe des Altbaus geführt werden.

Fragen:

a) Wie ist in solch einem Fall ein Umbauzuschlag zu ermitteln?

b) Welche Kosten können dabei zu Grunde gelegt werden?

Vielen Dank für Eure Antworten.

[Edited by amadeo on 04.02.2010 at 12:18 Uhr]

[Edited by amadeo on 04.02.2010 at 12:21 Uhr]

04.02.2010 at 11:56 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: HOAI-Umbauzuschlag - Aber wie berechnen?

Guten Tag,

nachdem Umbauzuschläge in Spannen vereinbar sind (20-80%), gibt es bei der Festlegung eines zutreffenden Satzes ähnliche Probleme wie bei der Festlegung eines Honorarsatzes innderhalb einer Honorarzone (zwischen Von- und Bis-Satz).

Ein Vorschlag zur Festlegung eines Umbauzuschlagssatzes geht dabei von der Honorarzone aus. Er lautet:

(Honorarzone x 20%) - 20% = Zuschlag nach § 35 HOAI

also z.B. bei Hz II: UZ = (2 x 20%) - 20% = 20%, bei Hz III: UZ = (3 x 20%) - 20% = 40% usw.

Wenn man aber mit der Honorarzone operiert, ist sowieso die Frage, inwieweit die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Umbau sowieso schon in die Honorarzone einfließen oder doch separat in den Umbauzuschlag.

Ein anderer Weg wäre der über die Kalkulation Ihres Zusatzaufwandes in den verschiedenen Leistungsphasen und daraus eine grobe Bestimmug des notwendigen Umbauzuschlages bezogen auf die jeweiligen anrchenbaren Kosten.

Beispiel: das Honorar für Neu- und Altbaumaßnahmen sei für Lph. 1-9 aufgrund der anrechenbaren Kosten mit 20.000 € bstimmt. Der Mehraufwand aufgrund des Umbaus betrage in der Summe aller Leistungsphasen 1.500 € (ermittelt aus Ihren Personalstundensätzen und dem geschätzten Aufwand). Jetzt können Sie den Umbauzuschlag schlecht für den Neubau begründen. Sie errechnen aber anhand der geschätzten anrechenbaren Kosten, dass der Neubau 85% der anrechenbaren Kosten ausmacht und der Altbau 15%. Nun können Sie definieren: anteiliges Honorar für den Altbau = 20.000 * 15% = 3.000 €. Zusatzaufwand wegen Umbau = 1.500 € entsprechend 50% des auf den Altbau entfallenden Honoraranteils. Ihr Vorschlag ist dann: Neubauhonorar anteilig ohne Umbauzuschlag, Honorar für die Maßnahmen am Altbau anteilig mit 50% Umbauzuschlag.

Um die Sache gut zu klären, sollten Sie die Zugehörigkeit zu den Altbau-Umbaukosten am besten durch eine räumlich-funktionale Abgrenzung beschreiben. Also z.B. "die Kosten für den Umbau des Altbaus, dessen Honorierung mit einem Umbauzuschlag erfolgt, werden wie folgt definiert: alle Kosten für bauliche Maßnahmen innerhalb der räumlichen Umgrenzung des bestehenden Gebäudes einschließlich der Außenwand und der dazugehörigen Fundamente."

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

04.02.2010 at 14:23 Uhr
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