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wissen
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.02.2010
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten
Hallo Zusammen,
bei der Berechnung des Honorares werden die anrechenbaren Kosten zugrunde gelegt.
Bei der Submission hat eine Firma 15% Rabatt auf die Bausumme gegeben. DIese Firma hat nun den Zuschlag erhalten.
Frage: Muss zur Berechnung des Honorares (LPH 5-9) der Rabatt von 15% der Baufirma abgezogen werden, um die anrechenbaren Kosten zu erhalten ?
Vielen Dank.
[Edited by wissen on 16.02.2010 at 16:07 Uhr]
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16.02.2010 at 16:06 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Wann wurde denn der Planervertrag abgeschlossen, bis zum 17.08.09 oder ab dem 18.08.09?
Wenn nämlich auf die Vergütung des Planers die neue HOAI anzuwenden ist, so kommt es für die Bemessungsgrundlage des Honorars ja nur noch auf die Kostenberechnung an. Rabatte bei der Vergabe und Bauausführung spielen keine Rolle mehr.
Nach der HOAI 1996 hingegen kommt es darauf an, ob es sich um eine "übliche" oder "unübliche" Vergünstigung handelt. "Unübliches" ist nicht zu berücksichtigen. Und ein Rabatt von 15% dürfte wohl in der Tat eine unübliche Vergünstigung darstellen.
____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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16.02.2010 at 19:26 Uhr |
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wissen
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.02.2010
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Vielen Dank für die Antwort.
Der Vertrag wurde am 12.08.2009 unterschrieben, also müsste die HOAI 2002/1996 gelten ?
Da der Rabatt bei 15% liegt, wird er bei der Berechnung des Honorares (bzw. anrechenbaren Kosten) nicht berücksichtigt, habe ich das richtg verstanden?
Teile ich das dem AG vorher mit, damit es keine Probleme gibt, oder ist das die Regel und somit normal ?
Danke.
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17.02.2010 at 08:45 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Guten Tag,
die Frage ist wohl auch, ob es sich hier überhaupt um ene Vergünstigung handelt oder nicht. Bei vielen Baufirmen kalkuliert der Kalkulator nach bestem Wissen und Gewissen und lässt ggf. die so ermittelten Einheitspreise bereits in das Leistungsverzeichnis eintragen. Bevor das Angebot dann rausgeht (2 Stunden vor Submission also), entscheidet aber der Chef, ob die Auftragslage so ist, dass man das Angebot ausgibt wie vorgesehen oder ob - aus Zeitgründen - pauschal ein Abschlag auf das Angebot gerechnet wird, der dann im Anschreiben angeboten wird ("Auf die angebotenen Einheitspreise bieten wir Ihnen ohne weitere Bedingung 15 % Nachlass."). Dies kommt einer von vornherein angebotenen niedrigeren Vergütung gleich und ist als niedriges Angebot ohne besondere Vergünstigung für den AG zu werten.
Wenn dann bei der Angebotsprüfung ("Ist der AN fachich geeignet, die angefragten Leistungen termin-, sach- und fachgerecht zu erbringen?") und bei der Angebotswertung ("Ist die Ausrechnung des Gesamtpreises korrekt? Sind alle geforderten Nachweise vorhanden?") herauskommt, dass dieser Bieter das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, ist das ein ganz normaler Vergabevorgang, bei dem sich die anrechenbaren Kosten für den Planer aus den jeweils um die angebotenen 15 % Nachlass reduzierten Einheitspreisen bildet.
Nur wenn der Nachlass mit irgendwelchen Bedingungen verknüpft ist, stellt sich m.E. die Frage nach einer evtl. unüblichen Vergütung.
Anders ist übrigens die Situation zu sehen, wenn der Nachlass nicht bei der Submission bereits vorliegt, sondern im Wege einer (nach VOB unzulässigen) Preisverhandlung erzielt wird. Doch das war ja nicht Ihre Frage...
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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17.02.2010 at 10:54 Uhr |
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Yazooh
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 18.02.2010
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Das Honorar bildet sich auf Grundlage der submitierten und preisgeprüften Angebotssumme der beauftragten Firma. Nachverhandelte Nachlässe bleiben hierbei unberücksichtigt.
Im Angebot abgegebene Nachlässe ohne Bedingungen sind gemäß der Angebotssumme zu berücksichtigen.
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18.02.2010 at 16:04 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo Yazooh,
herzlich willkommen im HOAI.de-Forum
wünscht
bento
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18.02.2010 at 20:36 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Und vielleicht auch noch meine Meinung dazu:
quote: Frage: Muss zur Berechnung des Honorares (LPH 5-9) der Rabatt von 15% der Baufirma abgezogen werden, um die anrechenbaren Kosten zu erhalten ?
Es wäre noch zu unterscheiden zwischen dem Honorar der LP 5-7 (hierzu haben sich meine Vorredner bereits ausgiebig geäußert) und dem Honorar der LP 8-9.
Bei Letzterem werden die a.K. aus der Kostenfeststellung ermittelt, deren Grundlage die endgültigen Kosten sind, also die Schlussrechnungsbeträge. Hier ist es m.W. egal, ob "übliche" oder "unübliche" Vergünstigungen enthalten sind.
Viele Grüße
bento
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18.02.2010 at 20:49 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
@bento: wobei noch an keiner Stelle steht, in welchem Teil der HOAI sich die Fragestellung bewegt, wärs in Teil 7, dann würde die Kostenfeststellung für LPh. 5 bis 9 gelten und das Submissionsergebnis wäre völlig wurscht.
@yazooh: ja, auch von mir ein Willkommen, die Aussage find ich aber ziemlich forsch, sie passt nicht immer.
Grüße aus Köln, Manfred Abt
____________________________
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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19.02.2010 at 07:52 Uhr |
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