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drmetal
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 28.01.2003
IP: Logged
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ausschreibung ohne vorliegende baugenehmigung
Hallo!
Folgendes Problem:
Ein Architekt veranlasste eine ausschreibung zur einholung von angeboten der Baufirmen obwohl der Bauherr noch keine Baugenehmigung hatte und auch die Finanzierung, namentlich die Zusage des erforderlichen Kredites durch die Bank noch nicht geklärt war. Der Archtikt verlangt jetzt sein Honorar.
Das Problem ist, dass 3 Monate später zwar die Baugenehmigung da ist und die Finanzierung steht, aber der Baubeginn aufgrund der jahreszeit und wirtschaftlicher faktoren erst im Herbst beginnen kann.(was dann eine neue ausschreibung erfordert?)
Das geplante Gebäude wurde während dieser Zeit nicht verändert.
Wie steht es hier mit den Rechten und Pflichten ? Muss der Architekt vor Beginn der ausschreibung das einverständnis des bauherrn einholen ?
Der Bauherr(meine Mutter) weigert sich jedenfalls zu zahlen und der archtitekt droht zu klagen.
Ich wäre dankbar für eine antwort. auch für die angabe von hilfanlaufstellen für bauherrn.
gruß Heiko
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28.01.2003 at 09:56 Uhr |
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