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Viola
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 17.03.2010
IP: Logged
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Wandabwicklungen als geschuldete Leistung?
Liebe Forum-Mitglieder -- was meint ihr dazu?:
Für eine Grundsanierung eines Bettenhauses eines Klinikums haben wir die Ausführungsplanung beauftragt bekommen. Der Projektsteuerer des Bauherrn "verlangt" nun von uns von jedem Patientenzimmer eine komplette Wandabwicklung. Es handelt sich bei dem Projekt um eine Altbausanierung. Die Zimmer sind zwar alle gleich in der Ausstattung aber variieren leicht in den Abmaßen. Sie haben auch keine besonderen Ausstattungen (Bett, Schrank, WC, Duche, Waschtisch) - alles Dinge, die sich in jedem Gebäude finden, die sich jeder normale Mensch vorstellen kann, wenn er sie im Grundriss sieht. Wie kann ich nun argumentieren Müsste ich diese Leitung erbringen, wäre das Projekt für mich sofort im Minus - denn sowas ist natürlich nicht kalkuliert!
Also nochmal meine verzweifelte Frage: Wie kann ich gg.über dem Projektsteuerer argumentieren? (er liebt es die HOAI hoch und runter zu zitieren und zu interpretieren!)
Vielen Dank für eure Kommentare und Tipps!
Viola
[Edited by Viola on 17.03.2010 at 08:23 Uhr]
[Edited by Viola on 17.03.2010 at 08:24 Uhr]
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17.03.2010 at 08:22 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Wandabwicklungen als geschuldete Leistung?
Hallo Viola,
könnten Sie bitte etwas genauer beschreiben, was Sie mit "Wandabwicklung" meinen bzw. was für eine Leistung genau der Auftraggeber hier haben will?
Gruß,
R.A.
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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17.03.2010 at 10:40 Uhr |
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Viola
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 17.03.2010
IP: Logged
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Re: Re: Wandabwicklungen als geschuldete Leistung?
Hallo, mit Wandabwicklungen meine ich, wie es in der Innenarchitektur völlig üblich ist, sozusagen Innenansichten von allen Räumen und den jeweils 4 Seiten eines Raumes einzeln (natürlich in einem rel. großen Maßstab - 1:25 o.s.)
Grüße, Viola!
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17.03.2010 at 10:45 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
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Re: Wandabwicklungen als geschuldete Leistung?
Liebe Viola,
vorab ein Satz, der auch hier im Forum immer wieder betont wird und den man gar nicht oft genug wiederholen kann: Was der Auftraggeber vom Planer verlangen kann, richtet sich zunächst mal nicht nach der HOAI, sondern ausschließlich nach dem geschlossenen Vertrag und dem darin definierten Leistungs-Soll. In der HOAI finden Sie - und Ihr Auftraggeber - "nur" die Antwort auf die Frage, wieviel Geld Sie bekommen, wenn Sie die im Vertrag vereinbarte Leistung erbracht haben (es sei denn, auch dazu steht im Vertrag etwas Spezielles).
Da ich also nicht weiß, wie Ihr Vertrag aussieht, kann die Antwort hier teilweise nur auf Vermutungen gestützt werden.
Es ist natürlich möglich, zur Beschreibung des geschuldeten Leistungssolls auf die Formulierungen zurückzugreifen, die die HOAI für ihre Gebührentatbestände verwendet, z.B. denjenigen zur Leistungsphase 5. Ich unterstelle jetzt mal, dass dies so in Ihrem Vertrag geschehen ist. Das wäre aber unbedingt genau zu prüfen! Es handelt sich um ein großes Bauprojekt. Da kommt es durchaus sehr häufig vor, dass -anders als beim Einfamilienhaus - die Beschreibung der vom Planer zu erbringenden Leistung sehr umfassend und individuell gestaltet ist. Wie gesagt - schauen Sie sich das unbedingt genau an!
Wenn allerdings lediglich auf die Leistungsphase der HOAI verwiesen worden sein sollte, dann brauchen Sie die konkrete Planungsleistung, nach der Sie hier fragen, nur dann zu erbringen, wenn Ihnen auch Leistungen zum raumbildenden Ausbau übertragen worden sind und nicht lediglich zur Gebäudeplanung, wie sich aus dem Wortlaut der Beschreibungen zur LPh 5 ausdrücklich ergibt:
"Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen; Materialbestimmung."
Prüfen Sie bitte immer genau den Inhalt des Planungsvertrages!
Und wenn das nicht vereinbart sein sollte - dann bitte keine zusätzlichen Leistungen bloß auf Anordnung des Projektsteuerers, sondern nur auf schritlichen Auftrag mit Unterschrift des Bauherrn bzw. der ausdrücklich zu seiner Vertretung befugten Person.
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
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17.03.2010 at 11:12 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Wandabwicklungen als geschuldete Leistung?
Guten Tag,
mir stellen sich da u.a. folgende Fragen:
1. Ist das ein Auftrag für Gebäude oder für Raumbildende Ausbauten?
2. Wenn Sie die Ausführungsplanung in Auftrag haben, gibt es denn schon einen Entwurf? Den braucht es i.d.R. vorher, u.a. als Basis für eine Genehmigungsplanung.
3. Egal ob in Lph. 3 oder 5 - wofür braucht denn wer die Abwicklungen genau? Wenn Sie nämlich die Beschreibungen wie
"bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung, gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen " in Lph. 3 und
"Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, " sowie "Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen; Materialbestimmung " in Lph. 5.
lesen, sehe ich in beiden Lph. keine "vollständige Darstellung aller Wandabwicklungen", auch nicht bei den Raumbildenden Ausbauten. Wenn Ihr Projektsteuerer so gerne die HOAI zitiert, worauf bezieht er sich denn dann? Vielleicht steht ja im Vertrag näheres, wie Dr. Althoff schon ausführte?
Fazit: Leistungsbild und Lph. bzw. genauen Wortlaut des Auftrages klären, Anforderung des AG-Vertreters genau spezifizieren und zitieren lassen, vergleichen und dann noch mal hier melden!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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17.03.2010 at 15:09 Uhr |
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