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Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
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vorbereitung / Mitwirkung bei der Vergabe; Unternehmensliste
Guten Morgen,
kurze Frage:
Unter welche Leistung fällt die "Zusammenstellung einer Liste der an einer Ausschreibung zu beteiligenden Firmen"?
In den Kommentaren zu den Lphn. 6 und 7 (z.B. § 55 HOAI a. F.) habe ich nichts entsprechendes gefunden.
Ergänzend noch die Frage:
Das Ausfüllen von Formularen im Auftrag einer Gemeinde, z. B. für eine Ausschreibung, Auftragsvergabe oder die Aufhebung einer Ausschreibung ist eine Besondere Leistung nach HOAI a. F.?
Vielen Dank vorab für eine kurze Hilfestellung!
Viele Grüße
[Edited by Richard on 01.04.2010 at 09:48 Uhr]
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01.04.2010 at 09:32 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: vorbereitung / Mitwirkung bei der Vergabe; Unternehmensliste
Guten Tag,
das Zusammenstellen einer Liste mit Firmennamen zu beteiligender Unternehmen ist wohl eine Tipparbeit, die kaum Zeit in Anspruch nimmt. Ich kenne es bei beschränkten Ausschreibungen, dass der AG eine Vorschlagsliste von 5-8 potentiellen Bietern wünscht, von denen er dann einige weg lässt und noch eigene hinzufügt, aber das ist wie gesagt per E-Mail in ein paar Minuten erledigt. Oder meinten Sie da mehr an Leistung?
Das Ausfüllen von Formularen für eine Ausschreibung gehört je nach Art des Formulars entweder (bei projektspezifischen, von Ihnen als Planer zu definierenden Randbedingungen) zur Grundleistung in Lph. 6, nämlich der Leistungsbeschreibung, oder (bei für den AG allgemein gültigen Unterlagen, die i.d.R. auch kopierfertig geliefert werden) zur Grundleistung in Lph. 7 "Zusammenstellen der Vergabe- und Vertragsunterlagen".
Formulare für eine Auftragsvergabe? Je nachdem, was es ist, würde ich das als "Mitwirkung bei der Auftragsvergabe" und somit ebenfalls als Grundleistung in Lph. 7 ansehen. Das Anschreiben an den zu Beauftragenden oder die Absagen an die übrgen Bieter müssen aber formal vom AG kommen, da Sie als Planer i.d.R. nicht die entsprechenden Vertretungsbefugnisse haben, um im Namen des Auftraggebers solche Erklärungen abzugeben.
Wird statt einer Beauftragung die Ausschreibung aufgehoben, kann man anstelle des Ausfüllens von Formularen zur Auftragserteilung auch den Aufwand zum Ausfüllen des Formulars für Aufhebungen erbringen. Ein nennenswerter Mehraufwand scheint mir das nicht zu sein.
In den meisten Fällen ist der benötigte Zeitaufwand für solche Formulare angesichts des Gesamtzeitaufwandes in diesen Leistungsphasen so gering, dass er als Serviceleistung miterbracht wird, falls kein formaler Anspruch des AGs auf solche Hilfestellung besteht. Es müsste m.E. schon ein bemerkenswerter Aufwand sein, bevor man da mit dem AG über eine gesonderte Vergütung spricht.
Unabhängig davon gibt es mit Sicherheit natürlich auch eine juristische Bewertung solcher Sachverhalte, aber da müsste Ihnen jemand anders genauer Auskünfte geben. Vielleicht sprechen Sie mal mit der VOB-Stelle Ihrer zuständigen Bezirksregierung (oder wer auch immer in Ihrem Bundesland für so etwas zuständig ist), die sind da i.d.R. juristisch gut bewandert.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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01.04.2010 at 10:18 Uhr |
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Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
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Re: vorbereitung / Mitwirkung bei der Vergabe; Unternehmensliste
Lieber Herr Döll,
vielen Dank für Ihre Hilfestellung, haben mir sehr geholfen.
Das mit der Serviceleistung bei der Vorschlagsliste habe ich auch so gesehen, war mir nur nicht sicher.
Ebenso bei den Formularen, da hier u. U. doch etwas mehr Zeit benötigt wird.
Vielen Dank nochmals und jetzt schon frohe Ostern!
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01.04.2010 at 14:09 Uhr |
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