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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar als Festbetrag
Beitrag von Nachricht
amadeo
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 04.02.2010
IP: Logged
icon Honorar als Festbetrag

Guten Morgen,

meine Fragen bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:

Der Auftraggeber will mein Honorar als Festbetrag abrechnen. Der Festbetrag soll aber aus meinem ermittelten Honorar inkl. Nebenkosten UND der gesetzlichen Mehrwertsteuer bestehen, sich also aus dem derzeitigen Brutto- Betrag zusammensetzen.

1. Ändert sich trotz Festpreisvereinbarung auch die Höhe der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der Rechnung, wenn sich diese inzwischen erhöht haben sollte oder ist diese mit der Vereinbarung grundsätzlich mit abgegolten? - D. h., in diesem Fall hätte ich Pech gehabt?

2. Was ist z. B. mit einem späteren Mehraufwand (Planung, Bauleitung), wenn der AG Sonderwünsche erst während der Bauausführung verarbeitet haben will?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß amadeo

08.05.2010 at 09:09 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorar als Festbetrag

Guten Abend,

quote:
1. Ändert sich trotz Festpreisvereinbarung auch die Höhe der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der Rechnung, wenn sich diese inzwischen erhöht haben sollte oder ist diese mit der Vereinbarung grundsätzlich mit abgegolten? - D. h., in diesem Fall hätte ich Pech gehabt?

Bei einem Pauschalfestpreis, der die MwSt. beinhaltet, ändert sich die Abrechnungssumme auch dann nicht, wenn die MwSt. erhöht (oder gesenkt) wird. Das Risko einer MwSt.-Erhöhung würde also beim AN liegen.

quote:
2. Was ist z. B. mit einem späteren Mehraufwand (Planung, Bauleitung), wenn der AG Sonderwünsche erst während der Bauausführung verarbeitet haben will?

Sonderwünsche bedürfen einer neuen Honorarvereinbarung und wenn hier wiederum ein Bruttopauschalfestpreis vereinbart wird, dann gilt das umter 1. Genannte.
Bei einem Abrechnungsauftrag (z.B. Stundenlohnvertrag) wird zur Nettoleistung der zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Auftrags gültige MwSt.-Satz hinzugerechnet. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen.

Schönes WE
bento
08.05.2010 at 17:00 Uhr
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amadeo
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 04.02.2010
IP: Logged
icon Re: Honorar als Festbetrag

Bento, vielen Dank für die Beantwortung.

Gruß amadeo

09.05.2010 at 08:08 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar als Festbetrag
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