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nordlicht 2
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 09.05.2010
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Pauschalhonorar
sehr geehrte Experten,
zunächst eine Erläuterung zu den Voraussetzungen:
Beauftragung für innenarch. Leistungen in einem Altbau. Vertrag wurde vorgelegt, jedoch nicht vom Bauherren ( BH ) unterzeichnet, da aufgrund Vorschäden am Objekt zunächst eine Schadensbeseitigung erfolgen sollte. Diese Arbeiten vergab er auf mein Anraten hin an einen Architekten und Sachverständigen sowie an Fachplaner ( Statiker...). Ich erstellte bereits bis zu diesem Zeitpunkt Planungen bezüglich Neugestaltung der Innenräume, da diese Vorgaben für die Ausführung der Sanierungen benötig wurden. Ich hielt ständig Kontak zu den Fachplanern, verfolgte die Sanierungsarbeiten zusammen mit dem Kollegen und lieferte Pläne, eingeholte Angebote etc gemäß Vorgaben des BH. Die Bauleitung führte mein Kollege aus soweit sie die Sanierungsarbeiten betrafen. Die einbezogene Versicherung gestand der Bauleitung/Planung eine %uale Honorarsumme zu. Der BH erhielt stets aktualisierte Kostenzusammenstellungen. Eine Kostenberechnung gem DIN 276 war zeitnah nicht möglich, da sich wiederholt während der Arbeiten schwerwiegende Probleme herauststellten ( Käferbefall in Deckenbalken, stark verminderte Standsicherheit des ges. gebäudes...). Es mußte umgehend entschieden werden, sodass es nicht möglich war, stets eine Anpassung der Kostenberechnung vornehmen zu können.
Nun meine Fragen:
wie errechne ich meinen Anteil des Honorars ? - ich habe
1. einen Großteil der Planungsleistungen erbracht, um die später gewünschte Nutzung zu ermöglichen. Die Sanierung wurde auf diese Planung abgestimmt.
2. Ich bezüglich Innenausbau nach Sanierung Angebote eingeholt, geprüft und die Vergabe durch den Bauherrn vorbereitet
3. diese Arbeiten dann begleitet, jedoch nicht vollständig, weil der Bauherr dann teilweise in Eigenregie ausführen lassen wollte - somit eine Teilkündigung vorgenommen hat(?)
Wie berechne ich Leistungen, die BH planen läßt, für die ich dann auch Angebote einhole und diese Prüfe, die er danach jedoch benutzt, um seinerseits Angebote einzuholen, die er mir nicht zeigt, um dann die Arbeiten anderweitig von wem auch immer ausführen zu lassen?
Ist dieser prozentuale von der Versicherung zugestandene Honoraranteil zwischen mir und dem Kollegen aufzuteilen? Ist dies überhaupt eine gültige Honorarvereinbarung?
Inwieweit hat der Bauherr durch konkludentes Handeln seine Zustimmung gegeben? Er ist stets auf dem Laufenden gehalten worden bezüglich der Kostensumme und dem damit verbundenen Honorar. Lt. HOAI 2009 soll ja das Honorar von den Kosten abgekoppelt werden, wie macht man das in Altbau, wenn wie hier ständig unvorhergesehene Arbeiten fällig werden, die man planen und betreuen muss
Ich frage mich auch, wie ich meine Haftung beschränken kann.
Ich habe zum Glück fast von Anfang an Protokoll geführt, sodass viele Dinge nachvollziehbar sind.
Wäre es dann sinnvoll, sich die Dinge, die der Bauherr trotz Anraten und Angebot nicht ausführen lassen will, schriftlich bestätigen zu lasssen?
Viele Fragen, eine wirklich nicht alltägliche Aufgabe- ich hoffe sehr, dass sich jemand kompetent damit auseinandersetzen mag und bedanke mich im Voraus schon sehr herzlich
cm
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09.05.2010 at 10:22 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Pauschalhonorar
Nun, die Frage dürfte sein: wenn der Bauherr Ihrem schriftlichen Vorschlag zur Beauftragung Ihrer Planungslestungen nicht gefolgt ist, was haben sie denn dann mündlich für einen Auftrag? Bzw. welche Belege/Beweise haben Sie dafür?
Und wenn dann ein Auftrag über HOAI-Leistungen bestimmter Leistungsphasen zustande kam (und sei es durch konkludentes Verhalten), wie haben Sie sich denn verhalten, wenn der Bauherr Ihre Planungen und Vorschläge nicht angenommen und umgesetzt hat, sondern eigene Wege gegangen ist?
Die Beschreibung all dessen, was Sie und andere fachlich getan haben zu analysieren um herauszufinden, welche Leistungen nöglicherweise beauftragt wurden, dürfte der schwierigere Weg sein.
Nachdem das alles recht komplex und kompliziert klingt, stellt sich mir auch die Frage, was Sie denn selbst für einen Honorierungsvorschlag haben, was der Bauherr dazu sagt und wie Sie bislang Abschlagsrechnungen honorartechnisch unterlegt haben. Oder sollte Ihre Fragestellung jetzt zur ersten Rechnung führen?
Liebe Kollegin, so chaotisch die Projektbeschreibung auch sein mag, jetzt ist sicherlich ein kühler Kopf angesagt und die genaue Auflistung der honorartechnisch relevanten Sachverhalte. Möglicherweise ist das zuviel für die ehrenamtlich Tätigen in diesem Forum; um es nicht dazu kommen zu lassen, dass diese streiken, müssten Sie schon wesentlich strukturierter zusammenstellen, welche Leistungen denn aus Ihrer Sicht erbracht wurden.
Zum Abschluß kann ich nur hoffen, dass Ihre Planungsleistungen nicht der hier im Forum vorgelegten Arbeitsprobe entsprechen. Sonst könnte ich vielleicht verstehen, dass der Bauherr mit der Planung und ihrer Honorierung überhaupt so seine Probleme hat(te)...
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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09.05.2010 at 21:51 Uhr |
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nordlicht 2
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 09.05.2010
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Re: Pauschalhonorar
Sehr geehrter Herr Doell,
vielen sehr herzlichen Dank, dass Sie sich meine Fragen zu Gemüte geführt haben und mich schon einen Schritt weit gedanklich geleitet haben. Hier zur Erläuterung fall ich mich unklar ausgedrückt haben sollte:
"Nun, die Frage dürfte sein: ...?"
- mündlich habe ich den Auftrag wie von Anbeginn: die Gestaltung der Räumlichkeiten zu planen, Angebote einzuholen und zu prüfen - Wiederherstellung der Funktionen nach Wasserschaden....alle innenarch. Leistungsphasen...
Eine Kostenberechnung mit ortsüblichen Preisen wurde in Zusammenarbeit mit der zuständigen Versicherung erstellt - BH, mein Kol., Rechtsanwalt vor Ort anwesend. Die Versicherung verlangte eine Planung und Bauleitung und gestand dem Architekten-team einen %satz Honorar zu, welcher auch festgeschrieben wurde.-
"Und wenn dann ein Auftrag über HOAI-Leistungen bestimmter Leistungsphasen zustande kam ...."
Der Bauherr hat meine Planung und Vorschläge angenommen, er hat jedoch mehrfach die Ausführungen seitens Fachfirmen zugunsten ( Eigenleisutung...) abgebrochen. Dies habe ich in meinen Protokollen vermerkt und die Fachfirmen haben ihrerseits in ihren Abrechnungen darauf hingewiesen, dass die Arbeiten nicht von ihnen wie angeboten zuendegeführt werden sollten.
"Nachdem das alles recht komplex und kompliziert klingt, ...."
Ich habe vor, die Kostenberechnung s.o. als Grundlage zu nehmen und die von mir tatsächlich erbrachten Leistungen gem. HOAI Mindestsatz zu errechnen in Abstimmung mit dem Kollegen und seinen Leistungen. Wie ich mit den Leistungen umgehe, die ich zusätzlich erbringen mußte, weil sich bedingt durch die Schäden der Bausubstanz weitere Arbeiten ergaben, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Folgende Leistungen habe ich erbracht:
durch Wasserschaden nicht gebrauchsfähige Gaststätte mit Pension:
Bestandsaufnahme, maßlich, Fotos...
feststellen, welche Arbeiten notwendig..., Beratung des Bauhernn bezüglich Fachplaner ( Sachverständige, Statiker, Brandschutzgutachter..., Versicherung...)
daraufhin beauftragt BH einen Kollegen sowie weitere Fachplaner s.o.
Diese Planer und Ingenieure befassten sich im Folgenden mit der Wiederherstellung der desolaten Bausubstanz - Ausschreibung, Vergabe... entsprechender Sanierer..( Trockenlegung, Brandschutzdecke, Horizontalsperre...)
Meine Aufgabe war wie gehabt, die Planung und realisierung der Nutzungs-Wiederherstellung = Gaststätte, Pension
Ich erstellte Planunterlagen wie Bestandsaufnahme, Innenraumplanung, Lichtplanung....
Alle diejenigen Gewerke, die nicht direkt mit der Sanierung der Substanz befasst waren, wurden von mir bearbeitet ( Maler, Bodenleger, Beleuchtung, Sanitärgestaltung..).
Meine Planung war z.T. Grundlage für die Art und Weise der Sanierungsarbeiten ( Leitungsführung...)
Ich erstellte z.B. ein Möblierungs- und Beleuchtungskonzept etc. und holte nachdem der Bauherr diese abgesegnet hatte, Angebote ein. Diese Unterlagen verwendet der Bauherr nun, um seinerseits ohne mich einzubeziehen, Angebote einzuholen. Ob und in welcher Weise er die Arbeiten vergeben wird, ist derzeit nicht klar.
Er bat mich, diese Planungen in einigen Varianten auszuführen, um seine Entscheidungsfindung zu erleichtern.
Ein Teil der Räumlichkeiten ( Pension) ist fertiggestellt, der Rest ( Gaststätte) ist derzeit grob saniert, jedoch nicht gebrauchsfähig.
Der BH äußert neuerdings auch die Absicht, nur die ihm notwendig erscheinenden Arbeiten ausführen zu lassen...
Vielleicht ist es jetzt etwas verständlicher, wo mein Problem liegt.
Ich denke, die Beauftragung ist nicht zweifelhaft?, es geht eher darum, welche meiner Leistungen für den Bauherrn honorierenswert sind und wie ich dies begründe/ausführe... Die Mentalität "Geiz ist geil.." ist hier sehr ausgeprägt auch gegenüber den Handwerkern.
Außerdem geht es wie schon gesagt darum, wie man mit einem Bauherrn umgeht, der die Ausführung der Arbeiten fachlich nicht korrekt bzw. nicht nachvollziehbar weiterführen möchte. Sehe ich das richtig, dass er somit keine weiteren Leistungen meinerseits mehr wünscht? Ich wäre ehrlich gesagt froh, wenn ich in die weitere Abwicklung nicht involviert wäre... Ich habe mir schon überlegt, dem Bauherrn vorzuschlagen, die weitere Gestaltung seiner Gaststätte selbst auszuführen (mithilfe seiner privaten Berater)- er spare sich dann mein Honorar für die Bauleitung... und wenn er Rat wünscht, ihm dies in Form eines ( hohen ) Stundenhonorars anzubieten.
Wenn es möglich wäre, auf diesem Weg eine einvernehmlich Beendigung meiner Arbeiten zu vereinbaren, wie sichere ich mich haftungstechnisch ab? Meine Vorstellung dazu ist, ebenso wie die Fachfirmen, meiner Abrechnung einen Anhang beizufügen, um festzuhalten, welche Leistungen noch ausstehen, jedoch auf Wunsch des Bauherrn nicht von mir erbracht werden.
Oh je, das arme Expertenforum - wieder eine Herausforderung - ich würde mich sehr freuen, wenn diese nachfragen beantwortet werden und bedanke mich schon im Voraus
Ihnen, Herr Doell speziell noch einmal dank
CM
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10.05.2010 at 22:34 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Re: Pauschalhonorar
Hallo,
zu den übertragenen Aufgaben gehört nach Ihren Angaben thematisch
quote: nordlicht 2 wrote:
die Planung und realisierung der Nutzungs-Wiederherstellung = Gaststätte, Pension
die Gestaltung der Räumlichkeiten zu planen, ...Wiederherstellung der Funktionen nach Wasserschaden....
Bestandsaufnahme, maßlich, Fotos... feststellen, welche Arbeiten notwendig...,
Alle diejenigen Gewerke, die nicht direkt mit der Sanierung der Substanz befasst waren, wurden von mir bearbeitet ( Maler, Bodenleger, Beleuchtung, Sanitärgestaltung..).
Hieraus ergeben sich zum einen, wie von Ihnen bereits genannt, Leistungen aus dem Leistungsbild "Gebäude", darüber hinaus aber auch solche der Leistungsbilder "Technische Ausrüstung Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen" und "Technische Ausrüstung Starkstromanlagen". Die Bestandsaufnahme ist - ob nun als Entwurfsvermessung oder als Besondere Leistung der genannten Planungen - jeweils zusätzlich zu vergüten.
Bezüglich der zu erbringenden Leisungsbilder und Leistungsphasen führen Sie aus:
quote: Beratung des Bauhernn bezüglich Fachplaner ( Sachverständige, Statiker, Brandschutzgutachter..., Versicherung...)
(Der Bauherr bat mich), die Planungen in einigen Varianten auszuführen, um seine Entscheidungsfindung zu erleichtern.
Eine Kostenberechnung mit ortsüblichen Preisen wurde in Zusammenarbeit mit der zuständigen Versicherung erstellt.
Ich .... holte ... Angebote ein.
Sehe ich das richtig, dass er ... keine weiteren Leistungen meinerseits mehr wünscht? Ich wäre ehrlich gesagt froh, wenn ich in die weitere Abwicklung nicht involviert wäre...
Daraus ergeben sich Grundleistungen aus Lph. 1 (Beratung zum Leistungsumfang), 2 (Variantenbetrachtungen), 3 (Kostenberechnung) und 7 (Angebotseinholung). Ob Sie hier alle Leistungen erbracht haben und damit Anspruch auf das Honorar für die gesamten Grundleistungen, müssten Sie selbst ergänzen. Lph. 4 wird nur vergütet, wenn Ihre Planungen einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedurften.
Bei Lph. 8 möchten Sie nun aussteigen, weil Ihnen der Aufwand und Ihr Haftungsrisiko bei nicht fachgerechter Ausführung (Eigenleistung des Bauherren) zu hoch erscheinen. Um auszusteigen, muss man erst einmal "drin" sein, also einen Vertrag für die Erbringung der Lph. 8 haben. Haben Sie den? Wenn nicht, teilen Sie dem Bauherrn Ihre Entschediung mit. Falls doch, müssen Sie den Vertrag ggf. kündigen. Davor würde ich jedoch mit Ihrer Planungshaftpflichtversicherung reden, weil die ja ggf. ein erhöhtes Risiko abdecken müssen. Zudem stellt sich die Frage, ob Sie den Auftrag so ohne weiteres kündigen dürfen. Sprechen Sie dazu mit einem Anwalt Ihres Vertrauens und bedenken SIe mögliche Schadensersatzansprüche Ihres Auftraggebers, vor allem, wenn Sie nicht beweisen können, dass seine Bauausführung mangelhaft ist..
quote: Ich habe mir schon überlegt, dem Bauherrn vorzuschlagen, die weitere Gestaltung seiner Gaststätte selbst auszuführen (mithilfe seiner privaten Berater)- er spare sich dann mein Honorar für die Bauleitung... und wenn er Rat wünscht, ihm dies in Form eines ( hohen ) Stundenhonorars anzubieten.
Wenn es möglich wäre, auf diesem Weg eine einvernehmlich Beendigung meiner Arbeiten zu vereinbaren, wie sichere ich mich haftungstechnisch ab? Meine Vorstellung dazu ist, ebenso wie die Fachfirmen, meiner Abrechnung einen Anhang beizufügen, um festzuhalten, welche Leistungen noch ausstehen, jedoch auf Wunsch des Bauherrn nicht von mir erbracht werden.
Mein Vorschlag: wenn Sie gehen, dann gehen Sie! Sonst kommt Ihnen über die Hintertür der "Beratung" mit insgesamt deutlich geringerem Honorar wieder die volle Haftung ins Haus, ohne dass Sie die Möglickeit hätten, in der Objektüberwachung mit starker Hand einzugreifen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.05.2010 at 22:27 Uhr |
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