fdoell
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Re: Bauvorlageberechtigter
Guten Tag,
unter http://www.eba.bund.de/nn_342570/DE/Infothek/Infrastruktur/Allg__Vorschriften/VVBauSTE/VVBauSTE__node.html?__nnn=true finden Sie die VV Bau-Ste, dort ist in § 16 ff. beschrieben, was ein Bauvorlageberechtigter ist und was er zu tun hat.
Man wird als Planer dazu von Station&Service ernannt.
Ich habe zur Bauvorlageberechtigung nach VV BAU vor kurzem eine 1-Stunden-Schulung bei Station&Service erhalten und einige Dateien für die Abweicklung des Geschäfts als Excel- und Word-Dateien per Mail nachgesandt bekommen. Ich könnte mir vorstellen, dass es das für die Bau-Ste in ähnlicher Weise gibt.
Sinn und Zweck ist es ja, die Aufgaben vom EBA weg zu Privaten hinzuleiten, natürlich möglichst kostenlos. Wenn Sie alle Regeln kennen, ist die Prüfung der Planung auf Übereinstimmung mit den Regelwerken ein Akt der bürointernen Qualitätssicherung, d.h. wenn Sie das sowieso machen, ist es fast nur ein Formblatt mehr, das es auszufüllen gibt. Dann beantragt man bei der TQM-Stelle von Station & Service die Freigabe der Ausführungsplanung unter Einreichung Ihres Prüfberichtes und sorgt dafür, dass die Anmerkungen später gleichgestellt werden.
Die Hauptprobleme sind aus meiner Sicht
- fachlich alle Regelwerke zu kennen, die für die Planung relevant sein können
- über die neuen Verwaltungsabläufe Bescheid zu wissen, die vom EBA zum Planungsteam bei Station&Service übergegangen sind, für die Sie dann tätig sind. Fragen Sie doch dazu einfach mal bei Ihrem AG nach, ob dort solche Schulungen zu den Verwaltungsabläufen vorgesehen sind und wenn nicht regen Sie sie an. Auch die internen Mitarbeiter müssen ja wissen wie das nun geht und werden seit Monaten mit der neuen VV Bau bzw. Bau-Ste konfrontiert.
Ob das haftungs- und versicherungsrelevant ist? Aus meiner Sicht nicht mehr als bei TQM sonst auch. Aber fragen Sie doch einfach Ihren Versicherungsnakler oder Ihre Versicherungsgesellschaft!
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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