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schwabenschreck
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 31.05.2010
IP: Logged
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Honorar für kleines Mehrfamilienhaus
Hallo,
habe einmal ein kleine Frage: Für ein kleines Mehrfamilienhaus mit Bruttobaukosten von ca. 830.000 Euro ( netto Euro 700.000) sollen ca. Euro 190.000 (netto Euro 160.000) Baunebenkosten anfallen. Das sind ca. 23% von den Gebäudekosten/Außenanlage. Diese teilen sich auf in brutto 99.000 Euro (netto Euro 83.000) Architektenhonorar. Hinzu kommen für die Tragswerkplanung brutto Euro 32.00 (netto Euro 27.000) und technische Gebäudeausrüstung brutto Euro 44000,- (netto Euro 37.000). Dazu noch ca. Euro 10.000 für sonstige Kosten. Meine Frage nun: Sind diese Kosten nicht ein wenig zu hoch? Auch wenn alle Leistungsphasen vom Architekten angeboten werden? Kann mir da jemand ein wenig helfen? Es geht nicht darum, jemanden nicht sein Honorar zu "drücken". Ich halte einfach nur die Summen zu hoch. 23% für Planungskosten/Überwachung ist doch echt heftig!
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31.05.2010 at 12:08 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorar für kleines Mehrfamilienhaus
Guten Tag,
ob ein Honorar nach der HOAI richtig bzw. zulässig berechnet ist, lässt sich überprüfen, wenn die Rechenansätze im Detail nachvollzogen werden können. Dazu müssten Sie hier einmal für jedes Leistungsbild (Gebäudeplanung, Tragwerksplanng und die möglicherweise verschiedenen technischen Ausrüstungen - was ist mit Freianlagen, Baugrunduntersuchung, Entwurfs- und Bauvermessung?) die vom Planer vorgeschlagenen Honorare nachvollziehbar angeben, d.h.
- Anrechenbare Kosten und deren Herleitung
- Honorarzone und Honorarsatz in der Zone mit Begründung
- zu erbringende Teilleistungen und deren Bewertung (Teilleistungs-Prozentsätze, nähere Angaben falls Abweichungen vom Regelsatz)
- Honorarberechnung
- Nebenkosten - was ist damit abgegolten und wie hoch soll die Vergütung sein?
Dazu kommt evtl. noch eine Aussage, - unabhängig vom Honorar - ob denn der Architekt das alles auch tatsächlich selbst oder mit Angestellten kann oder ob er Subunternehmer einschalten möchte. Diese Fachplaner könnten Sie evtl. ja auch selbst beauftragen, wenn Ihnen jemand anders lieber ist als der vom Planer vorgeschlagene.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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31.05.2010 at 12:32 Uhr |
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schwabenschreck
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 31.05.2010
IP: Logged
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Re: Honorar für kleines Mehrfamilienhaus
Hallo,
die Angaben liegen mir (noch) nicht vor, da es sich um eine erste Überschlagsrechnung handelt. Ich fand halt 23% der Baukosten "nur" für die Planungsarbeiten sehr hoch.
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01.06.2010 at 07:37 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorar für kleines Mehrfamilienhaus
Auch eine überschlägige Ermittlung kann man begründen...
Wenn Sie einmal die Prozentsätze der HOAI-Tabellenhonorare in Bezug auf die anrechenbaren Kosten anschauen, sehen Sie z.B. folgendes:
Gebäudeplanung
aK 25565 €, Hz I min = 2.182 / 25.565 = 8,5%, Hz V max =5.348 / 25.565 = 20,9%
aK 1.000.000 €, Hz I min = 6,1 %, Hz V max = 13,6 %
Tragwerksplanung
aK 10.226 €, Hz I min = 10,9 %, Hz V max = 28,8 %
aK 500.000 €, Hz I min = 5,5 %, Hz V max = 11,9 %
dazu noch die technischen Ausrüstungen usw. usw.
Selbst wenn man berücksichtigt, dass nicht in jedem Fall die gesamten Nettobaukosten die anrechenbaren Kosten darstellen, lässt sich schon aus diesen wenigen Zahlen ablesen, dass 23% der Nettobaukosten als Honorar für 3 Leistungsbilder durchaus im Berech realistischer HOAI-Honorare liegen können.
Übrigens ... was glauben Sie denn, wenn Sie ein neues Auto kaufen, wieviel Prozent des Kaufpreises für Entwicklung, Planung und den Vertrieb enthalten sind und wieviel für die Produktion im engeren Sinn?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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02.06.2010 at 09:11 Uhr |
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