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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Reduzierte Teilleistungen
Beitrag von Nachricht
Statiker
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.03.2003
IP: Logged
icon Reduzierte Teilleistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Frage:
Ein Bauvorhaben besteht aus einem Mauerwerksbau über einer Tiefgarage.
Schalpläne sind nur erforderlich für Gründung, Keller und Abfangegeschoss, nicht für die Obergeschosse.
Die Decken werden als Filigrandecken hergestellt, Bewehrungspläne sind nur erforderlich für die Oberbewehrung und Balken und Stützen.
Wie sind dann die anteiligen Teilleistungen der Ausführungsplanung für Schal- und Bewehrungspläne zu bewerten ?
Sind die vollen 26% plus 16% = 42% honorarfähig, oder müssen Abschläge berücksichtigt werden ?

Vielen Dank im Voraus

03.03.2003 at 16:40 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: Reduzierte Teilleistungen

Sehr geehrter Statiker,

es scheint zwar richtig, daß Sie durch die Anwendung einer Teilfertigkonstruktion weniger Aufwand haben. Aber: Als Statiker müssen Sie sicherstellen, daß die verwendeten
Filigranplatten den statischen und sonstigen Anforderungen genügen. Warum wollen Sie für die Kontrolle der in den Platten enthaltenen Bewehrung also auf Honorar verzichten?

Weiterhin sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Schal- und Bewehrungspläne zu erstellen. Wenn für einige Bereiche keine Pläne erforderlich sind: Glück gehabt.

Einige Fachleute und Gerichte hängen immer noch an der Theorie der Zentralen Leistungen, d.h. sie befürworten Honorarabzug, wenn wesentliche Listungen nicht erbracht werden. Dies ist bei Ihnen scheinbar nicht der fall, da Sie ja Bewehrungs- und Schalpläne im erforderlichen Umfang erstellen.

Bei oberflächlicher Betrachtung - mehr ist hier nicht möglich - ist kein Grund für eine Honorarminderung ersichtlich.

So long

Miky



____________________________
Miky

07.03.2003 at 10:18 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Reduzierte Teilleistungen
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