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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Prüfungsfrage zur DIN 276-1
Kosten des Bauwerks sind Kosten der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276. Diese teilen sich auf in Kosten
des Bauwerks (KGR 300)
der Technischen Anlagen (KGR 400).
"Reine Bauwerkskosten" kennt die DIN nicht. Wie immer, muss man denjenigen, der einen Begriff verwendet, fragen, was er damit meint. Unter "reinen Bauwerkskosten" können allein die 300-er Kosten verstanden werden, aber auch die 300-er und 400-er Kosten, da beide zusammen die Bauwerkskosten i.S.d. DIN 276 meinen.
Wenn das Deine Frage auch nicht eindeutig beantwortet, so lernst Du trotzdem etwas daraus: im Leben ist es sehr wichtig, sich immer klar und eindeutig auszudrücken. So eine Frage beispielsweise in einer Klausur würde ich kritisieren und meine Antwort alternativ gestalten, damit der Prof. merkt, dass er sich nicht deutlich genug ausgedrückt hat.
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Miky
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12.07.2010 at 07:00 Uhr |
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ArchitekturStudent
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 12.07.2010
IP: Logged
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Re: Prüfungsfrage zur DIN 276-1
Hallo Miky,
ich danke dir für deine schnelle Antwort.
Genau diese Frage wurde in einer alten Klausur meines Professors wort wörtlich so gestellt:
Nr. Wie unterscheiden sich die "reinen Baukosten" und die "Bauwerkskosten", aus welchen Kostengruppen welcher DIN setzen sie sich zusammen, in welchem Verhältnis stehen beide zu den Gesamtkosten, die sich aus welchen Kostengruppen zusammensetzen?
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12.07.2010 at 08:56 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Re: Prüfungsfrage zur DIN 276-1
Tja. Student, die Frage kannste beantworten wie Du willst. Und der Prof kann sie als richtig oder falsch werten, ebenfalls, wie er will.
Wichtig wäre meines Erachtens der Hinweis, dass "reine Baukosten" kein normierter Begriff ist - damit müsstest Du bereits die volle Punktzahl in der Tasche haben.
Wenn Du dann noch die bereits erwähnte Unterscheidung zwischen 300-er und 400-er Kosten nennst, bist Du wohl auf der sicheren Seite.
Du kannst, wenn Du spitzfindig sein willst, auch sagen, dass die Baugrube nicht zum Bauwerk gehört - im umgangsprachlichen Sinne - das hätte dann mit der DIN 276 aber nichts mehr zu tun.
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Miky
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12.07.2010 at 10:15 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Prüfungsfrage zur DIN 276-1
Es gibt - teilweise umgangssprachlich - schon auch noch Begriffe, die in dem Zusammenhang gelegentlich fallen, z.B.
- Investitionskosten sind im Hochbau die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen; sie werden nach DIN 271 Teil 1 ermittelt
- Gesamtkosten sind die Kosten, die sich als Summe aus allen Kostengruppen ergeben (Definition in der DIN)
- In DIN 276-1:1981 war defniert: "Bauwerk ist der Baukörper, dessen Baukosten zu ermitteln sind. Ein Bauwerk kann auch aus mehreren Baukörpern bestehen." Evtl. meinte der Professor also mit "Bauwerkskosten" die "Gesamtkosten" eines Bauwerks.
- Da die Kostengruppen 100 Grundstück und 700 Baunebenkosten keine Baukosten im eigentlichen Sinne darstellen, sind mit "reinen Baukosten" möglicherweise gemeint:
--- Kostengruppen 300 Bauwerk - Baukonstruktion und 400 Bauwerk - Technische Anlagen
oder
--- zusätzlich Kostengruppe 200 Herrichten und Erschließen
und / oder
--- zusätzlich Kostengruppe 500 Außenanlagen
und / oder zusätzlich
--- Kostengruppe 600 Ausstattung und Kunstwerke
So oder so ähnlich könnte eine ausführliche Klausurantwort aussehen, ergänzt um die bereits genannten Ausführungen.
Wo aber kommt so etwas her? Vermutlich fehlendes aktuelles Wissen bzw. fehlende Fortbildung des Professors (habe ich in anderen fachlichen Bereichen während meines Studiums voller Schrecken auch bei einem Fachbereichsdekan erlebt). Außerdem ist die Honorierung für viele Professoren wirklich nur ein Randgebiet, mit dem sie sich neben der Hochschule vielleicht auch gar nicht auseinandersetzen müssen, wenn sie keine eigenen Projekte planen und abrechnen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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12.07.2010 at 14:50 Uhr |
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