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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo Katja,
der erste Teil deiner Vermutung ist richtig!
Bei allen Verträgen, die bis einschl. 17.08.2009 abgeschlossen wurden, gilt die HOAI 2002 und dort ist Grundlage für die anrechenbaren Kosten gemäß § 10 Abs.2:
- für LP 1-4: die Kostenberechnung (Kostenermittlung nach Vorliegen des Entwurfs)
- für LP 5-7: der Kostenanschlag (Kostenniveau aus Angebotsrückläufen)
- für LP 8+9: die Kostenfeststellung (abschließende Kosten nach Vorlage der Schlussrechnungen)
([url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.php#10[/url])
D.h., je nachdem, ob sich die Baukosten erhöhen oder vermindern, erhöht oder vermindert sich das Honorar (allerdings nur in den betreffenden Leistungsphasen).
In diesem Punkt unterscheidet sich die HOAI 2009 (Aufträge ab 18.08.2009) gravierend. Um die Honorare von den Baukosten zu entkoppeln, hat man bestimmt, dass sich die anrechenbaren Kosten nur noch aus der Kostenberechnung ermitteln.
Viele Grüße
bento
[Edited by bento on 14.07.2010 at 20:20 Uhr]
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14.07.2010 at 20:19 Uhr |
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