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karnuec
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 23.07.2010
IP: Logged
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Berufshaftpflichtversicherung
Für die Erteilung eines Architektenauftrages soll die Berufshaftpflicht nachgewiesen werden.
Welche Deckungssummen können für Personenschäden und sonstige Schäden durch den Bauherrn verlangt werden? Oder gibt es da pauschalen wie bei allen anderen Versicherung auch?
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23.07.2010 at 06:44 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Berufshaftpflichtversicherung
Hallo,
quote: Welche Deckungssummen können für Personenschäden und sonstige Schäden durch den Bauherrn verlangt werden?
Jede beliebige Höhe! In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.
Ich würde nicht alles sofort so kompliziert sehen.
Der Bauherr möchte eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen haben und dies ist für 99% aller Architekten kein Problem, denn sie schicken ihm einfach eine Kopie der bestehenden Pflichtversicherung.
Als Berufsanfänger muss man sich allerdings irgendwann erstmalig darum kümmern und da würde ich als erste Informationsadresse die jeweilige Architektenkammer sehen, gefolgt von Kollegen und Versicherern.
Was es wohl gibt, ist eine Art Mindestversicherungsschutzpflicht für bestimmte Personenkreise, die oftmals von den Kammern, wie beispielsweise hier [url=http://] http://www.ingkh.de/fileadmin/daten/ingkh/pdf/vorschriften/berufshaftpflicht.pdf[/url] festgelegt wird.
Viele Grüße
bento
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23.07.2010 at 19:30 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Berufshaftpflichtversicherung
Mir hat mal ein Versicherungsmakler von einem Urteil erzählt: wenn man bei 3 oder mehr Verträgen - was nach dem AGB-Gesetz wohl eigenen AGBs gleichkommen soll - Personenschäden unter 1 Mio € Deckungssumme versichert hat, wird das im Schadensfall als zu gering angesetzt mit der Folge, dass die Versicherung nur anteilig oder gar nicht zahlt. Da das schon vor ein paar Jahren war, am besten mal bei einem Versicherungsmakler nachfragen (der berät - anders als ein Multiagent - tatsächlich im Interesse des Planers und steht gegenüber der Versicherung auf Seiten des Planers, wenns drauf ankommt, ist also zu bevorzugen und kostet nicht mehr als eine eigene Versicherung ohne Makler).
Bitte auch beachten: es reicht nicht, eine Versicherung mit irgendeiner Deckungssumme zu haben. Man muss auch bei jedem Auftrag vertraglich vereinbaren, dass die Haftung auf diese Deckungssummen begrenzt wird, sonst zahlt man im Schadensfall den über die Deckungssumme hinausgehenen Betrag selbst, evtl. ein Leben lang...
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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26.07.2010 at 17:19 Uhr |
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anja.sch
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 08.08.2011
IP: Logged
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Re: Berufshaftpflichtversicherung
Bei Architekten ist es ähnlich wie bei [url=http://www.berufshaftpflichtversicherung-berufshaftpflicht.de/ingenieur.php]Berufhaftpflichtversicherung für Ingenieure [/url]. Die Bedingungen sind aushandelbar. Sprich: Welche Prämien sollen gezahlt werden und was soll versichert sein.
Ansonsten sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht versicherbar. Aber das sollte bei allen Versichern identisch sein.
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Anja Schultze
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08.08.2011 at 16:24 Uhr |
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Stefan86
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 13.06.2013
IP: Logged
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Re: Re: Berufshaftpflichtversicherung
quote: anja.sch wrote:
Ansonsten sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht versicherbar. Aber das sollte bei allen Versichern identisch sein.
Das ist falsch. Eine [url=https://www.finanzchecks.de/berufshaftpflicht-onlinerechner-vergleich/berufshaftpflicht.php]Berufshaftpflichtversicherung[/url] bzw. Vermögensschadenversicherung leistet immer bei grober Fahrlässigkeit. Richtig ist, das Vorsatz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
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13.06.2013 at 10:56 Uhr |
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RechteundPflichten
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 03.07.2013
IP: Logged
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Re: Berufshaftpflichtversicherung
Hallo alle zusammen, ich sehe es aus meinem Hintergrundwissen (meine Frau war 5 Jahre bei einer Versicherung tätig) ganz genau so wie mein Vorredner hier. Viele Grüße Horst
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03.07.2013 at 16:51 Uhr |
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Maddin2020
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 30.04.2015
IP: Logged
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Re: Berufshaftpflichtversicherung
Hallo,
so wie das Stefan86 geschrieben hat stimmt das auch nicht. Seit 2014 haben immer mehr Versicherer den Punkt " grobe Fahrlässigkeit" aus der Versicherung ausgeschlossen. Denn die Schadensfällen in den letzten 7 Jahren waren so hoch, dass die Anbieter entsprechend reagieren mussten. Laut [url=http://www.betriebshaftplicht.de/architekten/]http://www.betriebshaftplicht.de/architekten/[/url] muss genau auf die Konditionen und Versicherungsbedingungen geachtet werden.
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30.04.2015 at 09:35 Uhr |
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ralle66
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 27.01.2015
IP: Logged
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Re: Berufshaftpflichtversicherung
Hallo,
der Beitrag ist ja schon etwas älter, aber mich interessiert, ob sich bei den Deckungssummen und Beiträgen der Betriebshaftpflichtversicherungen in den letzten Jahren was getan hat. Vielleicht kann hier ja mal jemand was zur Entwicklung posten.
Bei mir haben sich die Beiträge jedenfalls nach und nach erhöht, obwohl die Deckungssummen gleich blieben.
LG
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14.11.2016 at 10:06 Uhr |
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