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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Generalplaner
Beitrag von Nachricht
Thommy
Level: Gast
IP: Logged
icon Generalplaner

Hallo,

ich möchte einen Architekten mit mehreren Leistungsbildern beauftragen (Gebäude, Tragwerk, Technische Ausrüstung). Außerdem soll er auch Generalplaner für das Bauvorhaben werden. Wie berechnet sich sein Honorar? Habe schon etwas recherchiert. Danach berechnet sich das Honorar für jedes Leistungsbild einzeln, also jeweils Honorarberechnung nach §§ 32 ff, 48 ff und 51 ff HOAI 2009. Bitte um Korrektur, falls das nicht stimmt. Zum Generalplaner, der alle 3 Leistungen koordiniert, findet sich allerdings nichts in der HOAI. Ist hier eine zusätzliche Vergütung anzusetzen (wenn ja, wie zu berechnen?) oder ist diese mit den Honoraren der 3 Leistungsbilder abgedeckt?

Thommy

[Edited by Thommy on 23.07.2010 at 09:27 Uhr]

23.07.2010 at 07:09 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Generalplaner

Hallo Tommy,

Generalplaner nennt man Personen bzw. Büros, die alle (oder fast alle) Planungsleistungen an einem Bauvorhaben erbringen bzw. in eigenem Namen erbringen lassen.

Eine spezielle Regelung für die Vergütung von Generalplanern gibt es in der HOAI nicht, da jedes Leistungsbild separat honoriert werden muss.
(So etwas wie "Mengenrabatt" kennt die HOAI nicht.)

Ich würde mir allerdings die Frage stellen, ob der Architekt meines Vertrauens auch der TGA-Planer oder Statiker meines Vertrauens wäre?
Oder geht es nur darum, einen Ansprechpartner (Haftenden) für alle Planungsleistungen zu haben?

Bei normalen Einfamilienhäusern ist es eher unüblich einen TGA-Planer zu beauftragen, da die Fachfirmen die "Planungsleistungen" meistens sehr gut miterbringen können.

Viele Grüße
bento

23.07.2010 at 19:43 Uhr
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Thommy
Level: Gast
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Generalplaner

Hallo Bento,

vielen Dank für die Antwort. Es geht tatsächlich darum, auch einen Ansprechpartner für alle Planungsleistungen zu haben, da wir das mit unserem Personal nicht selbst schaffen? Das Bauvorhaben ist auch etwas größer als ein Einfamilienhaus. Und die Leistungsbilder muss ich an ihn vergeben. Habe da keinen Spielraum.

Viele Grüße Thommy

26.07.2010 at 06:36 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Generalplaner

Guten Tag,

wenn Sie Koordinationsleistungen an einen Planer delegieren, die Sie sonst als Bauherr selbst bzw. mit eigenem Personal erbringen müssten (Generalplaner- und Projektsteuerungsleistungen), spricht auch nichts dagegen, zu dem HOAI-Honorar für die Planung einen Aufschlag hierfür zu machen. Ich kenne Fälle, wo so ein GP 15% auf alle Planungshonorare draufschlug (für ein Großbauvorhaben mit erheblichem Termin- und Qualitätsdruck).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.07.2010 at 17:23 Uhr
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Thommy
Level: Gast
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Generalplaner

Vielen Dank für die Antwort. Hat mir eigentlich schon weitergeholfen. Habe auch noch ein wenig recherchiert. Und Ihre Antwort deckt sich damit. Man sollte so von 8-15 % Aufschlag für den Generalplaner ausgehen.

Würde somit nun für jedes Leistungsbild das Honorar einzeln berechnen (also jeweils Honorarberechnung nach §§ 32 ff, 48 ff und 51 ff HOAI 2009) und auf das Gesamtnettohonorar für alle 3 Leistungsbilder 8-15 % für den Generalplaner aufschlagen?

Viele Grüße Thommy

27.07.2010 at 08:33 Uhr
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