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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Verguetung von Planungsleistungen an Subunternehmer
Beitrag von Nachricht
moritzmm
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 27.07.2010
IP: Logged
icon Verguetung von Planungsleistungen an Subunternehmer

Ich habe eine Frage bezueglich Planungsleistungen, welche ich an Subunternehmer abgeben will:

Kann ich den Preis fuer die Leistungen welche ich abgeben moechte unabhaengig von Mindessaetzen der HOAI mit dem Subunternehmer aushandeln oder bin ich an die HOAI gebunden?
Und noch eine Frage: Wenn ich fuer die Teilnahme an einem Wettberwerb im Vorfeld einen Subunternehmen fuer bestimmte Planungsleistungen(z.B. Staetebau oder Landschaftsarchitektur) angeben muss, ist es sinnvoll mit diesem Subunternehmer bereits im Vorfeld das Thema der Bezahlung fuer die Planungsleistung auszuhandeln?



27.07.2010 at 17:33 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Verguetung von Planungsleistungen an Subunternehmer

zu 1: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn der SUB klagt, gilt die HOAI als Preisrecht auch gegenüber dem Generalplaner. Um den Koordinationsaufwand abzudecken, der nicht sowieso mit dem HOAI-Honorar bezahlt wird, siehe auch http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1374. Wenn man sich gut versteht und dem AG das ganze nicht teurer als bei einer Einzelbeauftragung verkaufen will, also nach außen hin nur nach HOAI abrechnet, sind auch für entfallende Akquise und zu erbringende Koordination interne Abschläge zwischen 10 und 15 (teilweise mehr) Prozent des vom AG erhaltenen Honorars üblich.

zu 2: bei Wettbewerben gibt es Preisgelder, Honorare gibts dann später wenn man gewonnen hat. EIne Preisgeldabsprache (erfolgsabhängig, absolut oder besser prozentual) oder eine Vergütung anderer Art für die Wettbewerbsteilnahme sollte man intern besprechen, wenn man weiß, was in etwa zu tun ist. Die Honoraraufteilung bei einer konkreten Anfrage - wenn man dann den Auftrag kriegt - regelt man dann wie unter 1.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.07.2010 at 18:52 Uhr
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moritzmm
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 27.07.2010
IP: Logged
icon Re: Verguetung von Planungsleistungen an Subunternehmer

Vielen Dank, diese Antwort hat mir weitergeholfen!!

Gruss ans Forum

02.08.2010 at 14:45 Uhr
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