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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : UZ §35
Beitrag von Nachricht
rolli45
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 04.09.2010
IP: Logged
icon UZ §35

Hallo, ist der UZ vom Architekten schon in der Vorplanung zu verlangen, oder erst ab der Entwurfsplanung? Ist - wenn nichts vereinbart wurde- 25 % für Hz III (Wohnhaus) ok?
..über eine Antwort würde ich mich freuen..

04.09.2010 at 13:51 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: UZ §35

Guten Tag,

den Umbauzuschlag nach § 35 gibt es für alle Leistungsphasen, also bereits ab der Grundlagenermittlung.

Nach § 35 Abs. 1 gilt: "Sofern kein Zuschlag schriftlich vereinbart ist, fällt für Leistungen ab der Honorarzone II ein Zuschlag von 20% an." Ohne Ihre schriftliche Zustimmung gibt es also nur 20% UZ.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

04.09.2010 at 19:55 Uhr
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rolli45
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 04.09.2010
IP: Logged
icon Re: Re: UZ §35

Hallo Herr Doell,
..vielen Dank für die schnelle Antwort..

quote:





fdoell wrote:
Guten Tag,

den Umbauzuschlag nach § 35 gibt es für alle Leistungsphasen, also bereits ab der Grundlagenermittlung.

Nach § 35 Abs. 1 gilt: "Sofern kein Zuschlag schriftlich vereinbart ist, fällt für Leistungen ab der Honorarzone II ein Zuschlag von 20% an." Ohne Ihre schriftliche Zustimmung gibt es also nur 20% UZ.
04.09.2010 at 20:03 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : UZ §35
:


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