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rolli45
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 04.09.2010
IP: Logged
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UZ §35
Hallo, ist der UZ vom Architekten schon in der Vorplanung zu verlangen, oder erst ab der Entwurfsplanung? Ist - wenn nichts vereinbart wurde- 25 % für Hz III (Wohnhaus) ok?
..über eine Antwort würde ich mich freuen..
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04.09.2010 at 13:51 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: UZ §35
Guten Tag,
den Umbauzuschlag nach § 35 gibt es für alle Leistungsphasen, also bereits ab der Grundlagenermittlung.
Nach § 35 Abs. 1 gilt: "Sofern kein Zuschlag schriftlich vereinbart ist, fällt für Leistungen ab der Honorarzone II ein Zuschlag von 20% an." Ohne Ihre schriftliche Zustimmung gibt es also nur 20% UZ.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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04.09.2010 at 19:55 Uhr |
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rolli45
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 04.09.2010
IP: Logged
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Re: Re: UZ §35
Hallo Herr Doell,
..vielen Dank für die schnelle Antwort.. quote:
fdoell wrote:
Guten Tag,
den Umbauzuschlag nach § 35 gibt es für alle Leistungsphasen, also bereits ab der Grundlagenermittlung.
Nach § 35 Abs. 1 gilt: "Sofern kein Zuschlag schriftlich vereinbart ist, fällt für Leistungen ab der Honorarzone II ein Zuschlag von 20% an." Ohne Ihre schriftliche Zustimmung gibt es also nur 20% UZ.
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04.09.2010 at 20:03 Uhr |
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