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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Objekte Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung
Beitrag von Nachricht
ostseetom
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 23.03.2010
IP: Logged
icon Objekte Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Planung für eine Kanalsanierung. Diese ist für ein Großprofil mittels Einzug von Kurzrohren über eine Einziehbaugrube geplant. Die zu errichtende Baugrube befindet sich in der Nähe einer Straßenbahntrasse und ist ca. 7m tief. Sie ist also besonders zu sichern und entsprechend nachzuweisen. Nun meine Frage:
Ist die Einziehbaugrube dem Objekt Kanalsanierung zuzuordnen und die Tragwerksplanung §§ 49, 50 entsprechend den anrechenbaren Kosten für die Baugrube anzusetzen oder muß ich die Baugrube als gesondertes Objekt §§ 42, 43 betrachten und nach HOAI die Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung darauf ansetzen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

06.09.2010 at 20:27 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Objekte Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung

Guten Tag,

das Problem, das Sie ansprechen, ist - zunächst einmal getrennt von der Tragwerksplanung - eine Frage der Objektbildung. Hier ging die Rechtsprechung bereits 2003 davon aus, dass auch räumlich zusammenhängende Objekte (im damaligen Zusammenhang: Lärmschutzwälle und Entwässerung) als Einzelobjekte zu honorieren sind, wenn sie differenzierten Funktionen zugeordnet werden können, d.h. funktional selbständig sind. Dahingegen wurde in einem anderen Urteil entscheiden, dass bei der Planung des Ortsnetzes und der Zuleitung zu einer Kläranlage in einer Kanalisationsanlage nur ein und nicht zwei getrennte Objekte vorliegen. Auch hier ist der Aspekt der funtionalen Einheit beachtenswert.

In Ihrem Fall sind die Baugruben zur Einringung der Kurzrohre keine funktional selbständigen Bauwerke; sie werden nur im Zusammenhang mit der Kanalsanierung errichtet und dienen auch nur hierzu. In der Objektplanung liegt also ein Ingenieurbauwerk vor, das aus den Kurzrohren und ihrer Einbringvorrichtung besteht.

Bei der Tragwerksplanung als eigenständigem Leistungsbild ist dagegen - falls die Kurzrohre nicht auch statisch nachgewiesen werden müssen - das Objekt die reine Baugrube. Da sich nach BGH-Rechtsprechung das Objekt immer nach dem Vertragsgegenstand richtet, wären hier als anrechenbare Kosten deshalb nur die Kosten der Baugrube anzusetzen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.09.2010 at 06:53 Uhr
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ostseetom
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 23.03.2010
IP: Logged
icon Re: Objekte Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung

Sehr geehrter Herr Doell,

vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort.

Mit freundlichen Grüßen.

09.09.2010 at 07:13 Uhr
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