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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Sanierung Tiefgarage
Beitrag von Nachricht
Postie
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 07.09.2010
IP: Logged
icon Sanierung Tiefgarage

Hallo,
bei uns soll die obere Etage einer Tiefgarage saniert werden. Die halbe Betondecke muss dazu abgetragen werden. Dazu haben wir ein Vertragsangebot eines Architekten erhalten. Als Honorarzone wird die Zone 2, Mittelsatz, vorgeschlagen, was meiner Meinung nach in Ordnung ist. Allerdings steht im Vertragsentwurf, dass der Bauherr Sonderfachleute für die Tragswerksplanung (Statik) zu beauftragen und somit auch zu bezahlen hat. Ist dies normal oder gehört dies nicht zu den Leistungen gemäß HOAI?

07.09.2010 at 14:46 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Sanierung Tiefgarage

In der HOAI sind Honorare für verschiedene sog. Leistungsbilder verordnet. Zum einen gibt es da die sog. Objektplanungen - die Tiefgarage ist z.B. ein Ingenieurbauwerk, daneben gibt es Verkehrsanlagen, Gebäude und raumbildende Ausbauten oder Freianlagen. Zu diesen Objektplanungen gehören - je nach Aufgabenstellung - z.B. Fachplanungen wie die Tragwerksplanung oder die Technische Ausrüstung. Daneben gibt es noch weitere sog. Beratungsleistungen, deren Honorar nicht verbindlich vorgeschrieben ist, die jedoch ebenfalls für manche Planungen wichtig sind, z.B. Bodenmechanik, Erd- und Grundbau oder Vermessung.

Das Honorar für eine Tragwerksplanung wird unabhängig von dem Honorar für eine Objektplanung ermittelt, zumal das häufig auch verschiedene Büros erbringen.

Am besten, Sie verschaffen sich zunächst einen Überblick, indem Sie sich die HOAI einfach einmal von vorne bis hinten durchlesen. Sie finden die Texte links als Link oder auf der Startseite als PDF-Datei zum Download.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.09.2010 at 15:02 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Sanierung Tiefgarage
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