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Atserix
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 23.09.2010
IP: Logged
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Architektenleistungen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Hallo zusammen,
wir planen gerade ein EFH. Mit dem Architekten ist ein Pauschal- Honorar vereinbart, das sich auf die Leistungsphasen der HOAI bezieht.
Nun stellt sich für mich die Frage, welche Leistungen der Architekt für die Genehmingungs- und Ausführungsplanung erbringen muß.
Besonders in Sachen Auswahl des Heizsystems bekomme ich von Ihm weder vernünftige Informationen noch Unterstützung.
Die Heizlastberechnung sowie Dimensionierung der Heizung (FBH) möchte er dem Heizungsbauer übertragen.
Ist das nicht Bestandteil seines Plaungshonorars?
Wie sieht das bei anderen Gewerken aus?
Welche Planungstiefe seitens der Architekten ist hier im Rahmen der Leistungsphasen abzuleisten, um eine vernünftige Ausschreibung erstellen zu können?
Welche Unterlagen aus diesen Phasen kann ich mir als Bauherr aushändigen lassen?
[Edited by Atserix on 23.09.2010 at 07:02 Uhr]
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23.09.2010 at 06:58 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Architektenleistungen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Hallo Atserix,
quote: Nun stellt sich für mich die Frage, welche Leistungen der Architekt für die Genehmingungs- und Ausführungsplanung erbringen muß.
Schaust du hier unter LP 4+5: [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage11[/url]
quote: Besonders in Sachen Auswahl des Heizsystems bekomme ich von Ihm weder vernünftige Informationen noch Unterstützung.
Kann es daran liegen, dass er keinen Vertrag für die Erbringung von TGA-Leistungen erhalten hat?
quote: Die Heizlastberechnung sowie Dimensionierung der Heizung (FBH) möchte er dem Heizungsbauer übertragen.
Was im Einfamilienhausbereich auch eine durchaus übliche Verfahrensweise ist, die dem Bauherrn die Planungskosten für die Heizungsanlage erspart.
quote: Ist das nicht Bestandteil seines Plaungshonorars?
Nicht, wenn er "nur" einen Objektplanungsvertrag ("Architektenvertrag" hat.
quote: Wie sieht das bei anderen Gewerken aus?
Fachlich gesprochen unterliegen dem "Architektenvertrag" hauptsächlich die Leistungen der Kostengruppe 300 der DIN 276. Etwas salopper ausgedrückt handelt es sich um alle Roh- und Ausbaugewerke mit Ausnahme der technischen Gewerke (z.B. Heizung, Sanitär, Elektro) und der Außenanlagen.
quote: Welche Planungstiefe seitens der Architekten ist hier im Rahmen der Leistungsphasen abzuleisten, um eine vernünftige Ausschreibung erstellen zu können?
Ausführungsplanung 1:50; Detaile ggfls. in größerem Maßstab; Idealerweise ist die Werkplanung abgeschlossen, d.h. sämtliche zum Bauen erforderlichen Angaben (Maße, Boden und Wandverkleidungen, Einbauten mit Typangaben, ......) sind enthalten. Aus Zeitgründen wird jedoch oft schon planungsbegleitend die Ausschreibung erstellt. Ob das so sein muss, hängt vom Einzelfall ab!
quote: Welche Unterlagen aus diesen Phasen kann ich mir als Bauherr aushändigen lassen?
Auf jeden Fall die Ergebnisse der jeweiligen Leistungsphasen! Gerade bei den LP 1-3 ist das sehr schön mit den jeweils letzten Grundleistungen beschrieben (siehe Link oben) und die Ergebnisse der LP 4 wirst du ohnehin sehen, denn der Bauantrag muss ja von dir unterschrieben werden.
Außerdem gibt es in der aktuellen HOAI 2009 einen Passus, der in der Praxis noch wenig Beachtung findet, nämlich § 3 Abs. 8 ([url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#3[/url])
Viele Grüße
bento
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23.09.2010 at 20:45 Uhr |
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