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pmann
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 12.11.2010
IP: Logged
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HOAI 2009, §33, KG500 anrechenbar?
Hallo,
in der 'alten' HOAI waren in §10 (5) die Aussenanlagen der KG 5 bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten nicht anrechenbar.
In der HOAI 2009 sind die Grundlagen des Honorars, neben der allgemeinen Regelung des §4, in §32 aufgeführt. Klar abzuleiten ist die Anrechenbarkeit der KG300, KG400 (25%-Methode). In §32 (3) sind die nicht anrechenbaren Kosten aufgelistet, welche ich in die KG 100, 200, 600 und 700 einordnen würde. Das Nachlesen in der amtlichen Begründung bestätigt dies.
Für die KG500 sehe ich jedoch keine Regelung. Hat dazu jemand Erfahrungen hinsichtlich der Anrechenbarkeit?
Beste Grüße
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12.11.2010 at 11:08 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: HOAI 2009, §33, KG500 anrechenbar?
Hallo,
eigentlich hat sich da nichts geändert:
Sollten Freianlagen bis 7.500,- € netto vom Gebäudeplaner mitgeplant werden, so können sie gemäß § 32 (4) unter dem Leistungsbild Gebäude abgerechnet werden ([url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#32[/url]).
Darüber hinaus gehende Planungen von größeren Freianlagen sind gemäß § 11 (1) Satz 1 als eigenes Objekt Freianlage nach § 37 ff abzurechnen. ([url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#36i[/url]).
Viele Grüße
Bento
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12.11.2010 at 23:34 Uhr |
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