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Kloster51
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 03.12.2010
IP: Logged
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Honorar für kleinen Anbau
Wir haben einen kleinen Zimmer Anbau (Flachdach darauf eine Terrasse) von 16 m2 zur Planung bis zum Bauantrag,bei einem uns bekannten Bauingenieur mündlich in Auftrag gegeben. Nach einer kleinen Computerzeichnung wurde ein Bauantrag bei der Stadt gestellt. Der Bauantrag bestand aus einem Abstandsflächenplan, einer Schnitt A-A und drei Ansichten. Die Durchbrüche in tragende Wände, die geplant sind wurden als Altbestand eingetragen, obwohl sie erst durchgeführt werden sollen .Bevor der Bauantrag genehmigt wurde ( Ist er bis heute noch nicht)bekamen wir die Rechnung: Gem. HOAI Leistungen an Gebäuden Zone II Mindestsatz Bausumme 45.000,-- Euro.
Seine Kosten: für Entwurf, Planung , Bauantrag Mindestsatz 4.657,00 Euro minus 50 % 2.328,50 Euro
statische Berechnung Mindestsatz 4.200 € minus 57 % 1,800,00 € plus MWSt 784,42 € insgesamt also 4.912,92 Euro.
Das halten wir für sehr sehr viel. Obwohl der Anbau nur ca. 13.000 Euro kosten soll lt Bauunternehmer wurden zu den Baukosten auch die kompletten Renovierungskosten für den Rest der Wohnung in Ansatz gebracht, mit denen er nichts zu tun hat, da wir alles selbst planen und die Aufträge vergeben. Ist das zulässig? Außerdem habe ich jetzt ein Schreiben vom Kreisbauamt erhalten, dass weder eine Baubeschreibung noch Berechnung des Bruttorauminhalts und Erhebungsbogen für die Baugenehmigung vorgelegt wurden. Wir haben weder Kostenschätzungen noch irgendetwas an Unterlagen gesehen. Auf der Rechnung steht weder eine Rechnungsnummer noch die Steuernummer, den Vorschlag des Bauingenieurs die Rechnung "schwarz" zu stellen haben wir abgelehnt. Nachdem ich ihn aufgefordert habe, mir alle Unterlagen zu übersenden und mir seine Steuernummer mitzuteilen, rief er an und meinte ohne , dass wir noch mal über die hohe Summe gesprochen haben, die Kosten für die Statik könnten wir auch weglassen (immerhin 1.800 Euro.....).Kann uns jemand raten was wir tun sollen? Irgenwie fühle ich mich betrogen.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort.
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03.12.2010 at 19:23 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorar für kleinen Anbau
Hallo,
1.
Fragen Sie ihn, ob er überhaupt bauvorlageberechtigt ist (könnte man bezweifeln, nach den "vergessenen Angaben" ).
2.
Die bisherigen Leistungen scheinen mangelbehaftet zu sein, z.B. fehlende Kostenschätzung, fehlende Kostenberechnung, keine Erörterung der bisherigen Leistungsphasen mit dem AG, Genehmigungsplanung bisher nicht genehmigungsfähig (wegen fehlender Unterlagen),.........
3.
Ein Ansprüch auf Vergütung besteht offensichtlich bisher nicht, da wesentliche Leistungen fehlen und einzelne Leistungsphasen damit nicht abgeschlossen sind.
4.
Die Berechnung der Honorare kann nicht stimmen oder ist zumindest nicht nach HOAI erfolgt.
Es ist aber auch zweifelhaft, ob die Honorarberechnung überhaupt nach HOAI erfolgen muss oder ob die anrechenbaren Kosten nicht unter 20.565 € liegen. Aber dann hätte man die Honorarhöhe vereinbaren müssen.
Welche Kosten zu den a.K. zählen, hängt vom Auftrag des Bauingenieurs ab. Sollten Sie die Renovierung des Bestandsgebäudes selbst veranlassen und er muss dafür keine Planungsleistungen erbringen , dann dürften diese Kosten auch nicht honorarwirksam sein.
5.
Schicken Sie ihm die Abschlagsrechnung mit dem Hinweis zurück, dass sie nicht prüffähig ist (so hört es sich für mich wenigstens an) und fordern Sie ihn auf, die Mängel in der Planung zu beheben.
6.
Beispielhaft für Objektplanung:
Wenn Sie die Kostenberechnung vorliegen haben, können Sie selbst die Höhe der anrechenbaren Kosten grob überschlagen, indem Sie die Nettokosten der Kostengruppe (KG) 300 nehmen und dazu ein Viertel der Kosten der KG 400 addieren und am Ende 20 % Umbauzuschlag aufschlagen.. Sollte der Wert über den besagten 20.565,- € liegen, müsste der Bauingenieur nach den Mindestsätzen der HOAI abrechnen.
Wenn der Wert darunter liegt, dann müssten Sie sich zusammensetzen, um ein Gesamthonorar zu vereinbaren.
Viele Grüße
bento
[Edited by bento on 03.12.2010 at 21:00 Uhr]
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03.12.2010 at 20:58 Uhr |
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