fdoell
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Re: Abrechnung nach Anlagengruppen
Nach der HOAI 1996/2002 (gültig für Aufträge, die bis zum 17.8.2009 erteilt wurden), waren die Anlagengruppen nach § 68:
1. Gas-, Wasser-, Abwasser- und Feuerlöschtechnik,
2. Wärmeversorgungs-, Brauchwassererwärmungs- und Raumlufttechnik,
3. Elektrotechnik,
4. Aufzug-, Förder- und Lagertechnik,
5. Küchen-, Wäscherei- und chemische Reinigungstechnik,
6. Medizin- und Labortechnik.
Für Aufträge, die ab dem 18.8.2009 erteilt wurden, lauten die Anlagengruppen nach § 51(2) HOAI 2009:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
7. nutzungsspezifische Anlagen, einschließlich maschinen- und elektrotechnischen Anlagen in Ingenieurbauwerken,
8. Gebäudeautomation.
Nach der alten HOAI waren Heizung und Lüftung somit in einer Anlagengruppe zusammengefasst, nach der neuen HOAI ist die Lüftung von der Heizung getrennt zu berechnen. Ob Ihre Frage unengeschränkt mit ja zu beantworten ist, hängt also vom Datum der Beauftragung ab. Zu- und Abluftanlagen sind dabei in jedem Fall in einer Anlagengruppe zusammengefasst.
Das Honorar für die Anlagen einer Anlagengruppe ist gemeinsam zu berechnen, unabhängig von der Anzahl Firmen, die daran arbeiten. Auch ein Gebäudeplaner bekommt sein Honorar nur für ein Gebäude, trotz vielleicht 20, 30 oder mehr Einzelgewerken, die möglicherweise alle separat vergeben werden und eigene Ausführungsplanungen und Ausschreibungen brauchen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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