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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Abrechnung nach Anlagengruppen
Beitrag von Nachricht
angelalucke
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.01.2011
IP: Logged
icon Abrechnung nach Anlagengruppen

Ich habe für ein Feuerwehrgebäude die Gewerke Sanitär, Heizung, Lüftung und Abgasabsaugung betreut. Jede dieser Anlagen ist separat zu nutzen und wurde jeweils durch getrennte Firmen errichtet. Bei der Schlussrechnung wurde ich darauf hingewiesen, dass die Gewerke Heizung, Lüftung und Abgasabsaugung zu einer Anlagengruppe zusammengefasst werden müssen und somit auch zusammen abgerechnet werden müssen. Ist dies korrekt, auh wenn es sich um getrennte Anlagen handelt?

06.01.2011 at 07:47 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abrechnung nach Anlagengruppen

Nach der HOAI 1996/2002 (gültig für Aufträge, die bis zum 17.8.2009 erteilt wurden), waren die Anlagengruppen nach § 68:

1. Gas-, Wasser-, Abwasser- und Feuerlöschtechnik,
2. Wärmeversorgungs-, Brauchwassererwärmungs- und Raumlufttechnik,
3. Elektrotechnik,
4. Aufzug-, Förder- und Lagertechnik,
5. Küchen-, Wäscherei- und chemische Reinigungstechnik,
6. Medizin- und Labortechnik.

Für Aufträge, die ab dem 18.8.2009 erteilt wurden, lauten die Anlagengruppen nach § 51(2) HOAI 2009:

1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
7. nutzungsspezifische Anlagen, einschließlich maschinen- und elektrotechnischen Anlagen in Ingenieurbauwerken,
8. Gebäudeautomation.

Nach der alten HOAI waren Heizung und Lüftung somit in einer Anlagengruppe zusammengefasst, nach der neuen HOAI ist die Lüftung von der Heizung getrennt zu berechnen. Ob Ihre Frage unengeschränkt mit ja zu beantworten ist, hängt also vom Datum der Beauftragung ab. Zu- und Abluftanlagen sind dabei in jedem Fall in einer Anlagengruppe zusammengefasst.

Das Honorar für die Anlagen einer Anlagengruppe ist gemeinsam zu berechnen, unabhängig von der Anzahl Firmen, die daran arbeiten. Auch ein Gebäudeplaner bekommt sein Honorar nur für ein Gebäude, trotz vielleicht 20, 30 oder mehr Einzelgewerken, die möglicherweise alle separat vergeben werden und eigene Ausführungsplanungen und Ausschreibungen brauchen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.01.2011 at 19:48 Uhr
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