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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorierung Ausschreibung+Prüfung TGA-Wartungsverträge?
Beitrag von Nachricht
KSK-IG
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 10.01.2011
IP: Logged
icon Honorierung Ausschreibung+Prüfung TGA-Wartungsverträge?

Sehr geehrte Forumsmitglieder,
aus VOB-Gewährleistungsgründen schreiben wir für Bauherrn häufig auch TGA-Wartungsleistungen (für 2 + 2 Jahre + Folgejahr) aus.
Diese werden regelmäßig zu den im LV angebotenen Konditionen vereinbart u. nach unserer Prüfung beauftragt.
Sind die Kosten hierfür zu den anrechenbaren Kosten der TGA hinzu zu addieren oder wie folgt die Honorierung?
Vielen Dank für Ihre Beiträge...

10.01.2011 at 07:34 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorierung Ausschreibung+Prüfung TGA-Wartungsverträge?

Wartungskosten gehören (auch nach DIN 276) nicht zu den Herstellkosten und sind deshalb bei dem Neubau einer Anlage nicht anrechenbar. Wartung ist jedoch normalerweise der Instandhaltung zuzuordnen und bildet damit ein eigenes Objekt (§ 36 i.V.m. § 53 (3) HOAI). Für dieses gelten die Regeln der HOAI als eigene Planungsaufgabe; die Honorierung erfolgt innerhalb der Tabellenwerte auch nach Honorartafeln. Die gemeinsame Ausschreibung der Herstellung und der Wartung mit separaten LV-Titeln steht dem nicht entgegen.

Zur Abgrenzung Ihrer eigenen Sachmangelhaftung aus der Planung der Herstellung ist deshalb zu empfehlen, für die Wartungsplanung einen eigenen Planungsvertrag abzuschließen, so dass die Schlußrechnung für die Planung der Herstellung nach Ablauf der entsprechenden Leistungen gestellt werden kann.

Wenn Sie häufig solche Leistungen ausschreiben, wie haben Sie diese denn bislang abgerechnet?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

10.01.2011 at 22:58 Uhr
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KSK-IG
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 10.01.2011
IP: Logged
icon Re: Honorierung Ausschreibung+Prüfung TGA-Wartungsverträge?

Wir haben diese bislang nicht abgerechnet.
Das war sozus. AG-Bindung durch etwas mehr Service.
Aber vielen Dank für Ihre Rückinfo; nun wissen wir, wie künftig mit dieser Thematik umzugehen ist...
Mit der (Teil-)Schlussrechnungsstellung nach Abschluß LPH 8 hatten wir bis dato keine Schwierigkeiten.

11.01.2011 at 08:02 Uhr
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