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Pröve
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 06.01.2010
IP: Logged
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§11Abs.1: Mehrere oder ein Objekt
Wir wollen in einem Straßenzug die öffentliche Kanalisation sanieren. Es liegen hier drei Systeme vor: Misch-, Regen- und Schmutzwasser. Unser Ing.-Büro bietet gemäß §11Abs. 1 der HOAI 2009 die Planung für drei Objekte an. Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um ein Objekt.
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11.01.2011 at 10:05 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: §11Abs.1: Mehrere oder ein Objekt
quote: Pröve wrote:Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um ein Objekt.
Würde ich auch so sehen, falls § 11 Abs.1 Satz 2 zutrifft.
Falls nicht, sind Abwasser- und Regenwasserleitungen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 11.03.2004 (Az.: 8 U 17/99) bei Trennkanalisation auch getrennte Objekte.
Viele Grüße
bento
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11.01.2011 at 22:17 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: §11Abs.1: Mehrere oder ein Objekt
§ 11 Abs. 1 Satz 2 dürfte in diesem Fall wohl eher nicht zutreffen, da ein Schmutz- und ein Regenwasserkanal in einer Straße i.d.R.nicht "im wesentlichen gleich" sind (d.h. im Hochbau nach fast demselben Entwurf gebaut werden können), was sich bereits aus den deutlich unterschiedlichen Nennweiten, Materialien, der Statik usw. ergibt.
Auch § 11 Abs. 1 Satz 1 dürfte nicht zutreffen, da es sich nicht um vergleichbare Objektbedingungen handelt, wenn mal mit Schmutzwasser, mal mit Regenwasser und mal mit Mischwasser zu rechnen ist, denn maßgeblich für die Zusammnfassung zu einem Objekt ist die gemeinsame Funktion. Die dürfte aber bei der Ableitung verschiedener Abwässer gem. dem zitierten Urteil nicht gegeben sein, was spätestens bei den Entlastungsanlagen und ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung offensichtlich wird.
Dass trotzdem eine gemeinsame Funktion vorliegt oder Voraussetzung des § 11 Abs. 1 vorliegen, müssten Sie als Auftraggeber schon gut begründen können, um hier Zusammenfassungen vorzunehmen.
Sehen Sie es doch einmal ganz praktisch: der Aufwand bei 3 Leitungssystemen ist - bis auf evtl. einen gemeinsam ausgedruckten Erläuterungsbericht und einem gemeinsam ausgeplotteten Lageplan - doch im wesentlichen dem Aufwand für 3 Einzelplanungen gleichzusetzen. Sie müssen jeweils eigene Höhenplanungen und hydraulische Berechnungen durchführen, das ganze in Längsschnitten darstellen usw. Dass Sie das ganze dabei an ein Büro vergeben, verbessert lediglich die Qualität der Ausarbeitung durch integratiove Betrachtung der Probleme in einem Team (statt in dreien) und vereinfacht etwas die Abstimmung mit den Spartenträgern und dem eigenen Betrieb (immer nur eine An- und Abfahrt; die Besprechungszeit dürfte in Summe gleich bleiben) bzw. die Vorstellung des Projektes in Gremien und der Öffentlickeit. Oder wüssten Sie noch irgendwelche ersparten Aufwendungen?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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12.01.2011 at 10:15 Uhr |
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Pröve
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 06.01.2010
IP: Logged
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Re: §11Abs.1: Mehrere oder ein Objekt
Das klingt sehr plausibel. Herzlichen Dank dafür !
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12.01.2011 at 11:37 Uhr |
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