Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : §11Abs.1: Mehrere oder ein Objekt
§11Abs.1: Mehrere oder ein Objekt.
Welche Auswahl ?
Beitrag von Nachricht
Pröve
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 06.01.2010
IP: Logged
icon §11Abs.1: Mehrere oder ein Objekt

Wir wollen in einem Straßenzug die öffentliche Kanalisation sanieren. Es liegen hier drei Systeme vor: Misch-, Regen- und Schmutzwasser. Unser Ing.-Büro bietet gemäß §11Abs. 1 der HOAI 2009 die Planung für drei Objekte an. Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um ein Objekt.

11.01.2011 at 10:05 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: §11Abs.1: Mehrere oder ein Objekt

quote:
Pröve wrote:Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um ein Objekt.

Würde ich auch so sehen, falls § 11 Abs.1 Satz 2 zutrifft.

Falls nicht, sind Abwasser- und Regenwasserleitungen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 11.03.2004 (Az.: 8 U 17/99) bei Trennkanalisation auch getrennte Objekte.

Viele Grüße
bento
11.01.2011 at 22:17 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: §11Abs.1: Mehrere oder ein Objekt

§ 11 Abs. 1 Satz 2 dürfte in diesem Fall wohl eher nicht zutreffen, da ein Schmutz- und ein Regenwasserkanal in einer Straße i.d.R.nicht "im wesentlichen gleich" sind (d.h. im Hochbau nach fast demselben Entwurf gebaut werden können), was sich bereits aus den deutlich unterschiedlichen Nennweiten, Materialien, der Statik usw. ergibt.

Auch § 11 Abs. 1 Satz 1 dürfte nicht zutreffen, da es sich nicht um vergleichbare Objektbedingungen handelt, wenn mal mit Schmutzwasser, mal mit Regenwasser und mal mit Mischwasser zu rechnen ist, denn maßgeblich für die Zusammnfassung zu einem Objekt ist die gemeinsame Funktion. Die dürfte aber bei der Ableitung verschiedener Abwässer gem. dem zitierten Urteil nicht gegeben sein, was spätestens bei den Entlastungsanlagen und ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung offensichtlich wird.

Dass trotzdem eine gemeinsame Funktion vorliegt oder Voraussetzung des § 11 Abs. 1 vorliegen, müssten Sie als Auftraggeber schon gut begründen können, um hier Zusammenfassungen vorzunehmen.

Sehen Sie es doch einmal ganz praktisch: der Aufwand bei 3 Leitungssystemen ist - bis auf evtl. einen gemeinsam ausgedruckten Erläuterungsbericht und einem gemeinsam ausgeplotteten Lageplan - doch im wesentlichen dem Aufwand für 3 Einzelplanungen gleichzusetzen. Sie müssen jeweils eigene Höhenplanungen und hydraulische Berechnungen durchführen, das ganze in Längsschnitten darstellen usw. Dass Sie das ganze dabei an ein Büro vergeben, verbessert lediglich die Qualität der Ausarbeitung durch integratiove Betrachtung der Probleme in einem Team (statt in dreien) und vereinfacht etwas die Abstimmung mit den Spartenträgern und dem eigenen Betrieb (immer nur eine An- und Abfahrt; die Besprechungszeit dürfte in Summe gleich bleiben) bzw. die Vorstellung des Projektes in Gremien und der Öffentlickeit. Oder wüssten Sie noch irgendwelche ersparten Aufwendungen?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

12.01.2011 at 10:15 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Pröve
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 06.01.2010
IP: Logged
icon Re: §11Abs.1: Mehrere oder ein Objekt

Das klingt sehr plausibel. Herzlichen Dank dafür !

12.01.2011 at 11:37 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : §11Abs.1: Mehrere oder ein Objekt
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no